Gewobag – Vergabeverfahren – „Signallieferung“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewobag – Vergabeverfahren – „Signallieferung“
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die folgenden Liegenschaften jeweils losweise die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) bis ca. 2027 zu vergeben:
— Los 1: Bremer Straße 11 u. 12, 10551 Berlin – 66 WO, 2 GE (100 Wohnplätze), bezugsfertig: Okt. 2021,
— Los 2: Hugo-Cassirer-Straße/Sigmund-Bergmann-Str., 13587 Berlin (WOH, Grundstück 4 und 23WA), 149 WO / 3 GE, bezugsfertig: Jan. 2022,
— Los 3: Rathausstr. 32a-c, Prühßstr. 13+15, Ringstraße 73-73b, 12105 Berlin, 141 WO / 5 GE, bezugsfertig: Aug. 2022,
— Los 4: Seelower Str. 2, 10439 Berlin, 19 WO / 2 GE, bezugsfertig März 2022.
Los 1 bis Los 3 sind Neubauvorhaben, Los 4 ein Modernisierungs- und Instandsetzungsprojekt der Gewobag.
Los 1: Bremer Straße 11 u. 12, 10551 Berlin – 66 WO, 2 GE (100 Wohnplätze)
Berlin
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die folgenden Liegenschaften jeweils losweise die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) bis ca. 2027 zu vergeben:
— Los 1: Bremer Straße 11 u. 12, 10551 Berlin – 66 WO, 2 GE (100 Wohnplätze), bezugsfertig: Okt. 2021.
Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in den Gebäuden über vom Auftraggeber errichtete und dem AN zur Netznutzung zur Verfügung gestellte Glasfaser-Hausverteilnetze erbringen. Die Hausverteilnetze (Netzebene 4 (NE 4)) sind für die Gebäude als LWL-Netze ausgeführt.
Die zu erbringenden Leistungen betreffen die gegenüber dem Auftraggeber abgerechnete TV-Signallieferung (einschließlich einer für die Mieter kostenfreien Freischaltung der verschlüsselt übertragenen privaten Free-TV-Programme in HD-Qualität) in alle Mieteinheiten und die Versorgung der Bewohner mit Zusatzdiensten (insb. Internet und Telefonie) auf einzelvertraglicher Basis unter Netznutzung der NE 4, sowie den Service und die Wartung der vom Bieter genutzten Netze. Zudem müssen in den Versorgungsgebieten entsprechende Gebäudeanschlüsse und Netzerweiterungen durch den AN nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen erbracht werden.
Der AN ist verpflichtet, dritten Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zur ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellten NE 4 im Rahmen eines Open-Access-Konzepts zu gewähren. Im Angebot legt der AN sein Open-Access-Konzept dar.
Einzelheiten sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet je Los 5 Jahre nach Anzeige des Beginns der Signallieferung.
Los 2: Hugo-Cassirer-Straße/Sigmund-Bergmann-Str., 13587 Berlin (WOH, Grundstück 4 und 23WA), 149 WO / 3 GE
Berlin
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die folgenden Liegenschaften jeweils losweise die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) bis ca. 2027 zu vergeben:
— Los 2: Hugo-Cassirer-Straße/Sigmund-Bergmann-Str., 13587 Berlin (WOH, Grundstück 4 und 23WA), 149 WO / 3 GE, bezugsfertig: Jan. 2022.
Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in den Gebäuden über vom Auftraggeber errichtete und dem AN zur Netznutzung zur Verfügung gestellte Glasfaser-Hausverteilnetze erbringen. Die Hausverteilnetze (Netzebene 4 (NE 4)) sind für die Gebäude als LWL-Netze ausgeführt.
Die zu erbringenden Leistungen betreffen die gegenüber dem Auftraggeber abgerechnete TV-Signallieferung (einschließlich einer für die Mieter kostenfreien Freischaltung der verschlüsselt übertragenen privaten Free-TV-Programme in HD-Qualität) in alle Mieteinheiten und die Versorgung der Bewohner mit Zusatzdiensten (insb. Internet und Telefonie) auf einzelvertraglicher Basis unter Netznutzung der NE 4, sowie den Service und die Wartung der vom Bieter genutzten Netze. Zudem müssen in den Versorgungsgebieten entsprechende Gebäudeanschlüsse und Netzerweiterungen durch den AN nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen erbracht werden.
Der AN ist verpflichtet, dritten Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zur ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellten NE 4 im Rahmen eines Open-Access-Konzepts zu gewähren. Im Angebot legt der AN sein Open-Access-Konzept dar.
Einzelheiten sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet je Los 5 Jahre nach Anzeige des Beginns der Signallieferung.
Los 3: Rathausstr. 32a-c, Prühßstr. 13+15, Ringstraße 73-73b, 12105 Berlin, 141 WO / 5 GE
Berlin
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die folgenden Liegenschaften jeweils losweise die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) bis ca. 2027 zu vergeben:
— Los 3: Rathausstr. 32a-c, Prühßstr. 13+15, Ringstraße 73-73b, 12105 Berlin, 141 WO / 5 GE, bezugsfertig: Aug. 2022.
Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in den Gebäuden über vom Auftraggeber errichtete und dem AN zur Netznutzung zur Verfügung gestellte Glasfaser-Hausverteilnetze erbringen. Die Hausverteilnetze (Netzebene 4 (NE 4)) sind für die Gebäude als LWL-Netze ausgeführt.
Die zu erbringenden Leistungen betreffen die gegenüber dem Auftraggeber abgerechnete TV-Signallieferung (einschließlich einer für die Mieter kostenfreien Freischaltung der verschlüsselt übertragenen privaten Free-TV-Programme in HD-Qualität) in alle Mieteinheiten und die Versorgung der Bewohner mit Zusatzdiensten (insb. Internet und Telefonie) auf einzelvertraglicher Basis unter Netznutzung der NE 4, sowie den Service und die Wartung der vom Bieter genutzten Netze. Zudem müssen in den Versorgungsgebieten entsprechende Gebäudeanschlüsse und Netzerweiterungen durch den AN nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen erbracht werden.
Der AN ist verpflichtet, dritten Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zur ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellten NE 4 im Rahmen eines Open-Access-Konzepts zu gewähren. Im Angebot legt der AN sein Open-Access-Konzept dar.
Einzelheiten sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet je Los 5 Jahre nach Anzeige des Beginns der Signallieferung.
Los 4: Seelower Str. 2, 10439 Berlin, 19 WO / 2 GE
Berlin
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die folgenden Liegenschaften jeweils losweise die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) bis ca. 2027 zu vergeben:
— Los 4: Seelower Str. 2, 10439 Berlin, 19 WO / 2 GE, bezugsfertig März 2022.
Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in den Gebäuden über vom Auftraggeber errichtete und dem AN zur Netznutzung zur Verfügung gestellte Glasfaser-Hausverteilnetze erbringen. Die Hausverteilnetze (Netzebene 4 (NE 4)) sind für die Gebäude als LWL-Netze ausgeführt.
Die zu erbringenden Leistungen betreffen die gegenüber dem Auftraggeber abgerechnete TV-Signallieferung (einschließlich einer für die Mieter kostenfreien Freischaltung der verschlüsselt übertragenen privaten Free-TV-Programme in HD-Qualität) in alle Mieteinheiten und die Versorgung der Bewohner mit Zusatzdiensten (insb. Internet und Telefonie) auf einzelvertraglicher Basis unter Netznutzung der NE 4, sowie den Service und die Wartung der vom Bieter genutzten Netze. Zudem müssen in den Versorgungsgebieten entsprechende Gebäudeanschlüsse und Netzerweiterungen durch den AN nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen erbracht werden.
Der AN ist verpflichtet, dritten Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zur ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellten NE 4 im Rahmen eines Open-Access-Konzepts zu gewähren. Im Angebot legt der AN sein Open-Access-Konzept dar.
Einzelheiten sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet je Los 5 Jahre nach Anzeige des Beginns der Signallieferung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass
— er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
4.3.1 Formblatt „Angebot“ – Umsatz
Der Bieter hat Angaben zu seinem mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) erwirtschafteten Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) zu machen.
4.3.2 Formblatt „Angebot“ – Endkunden
Der Bieter hat Angaben zu der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) mit Triple-Play-Diensten versorgten Endkunden zu machen.
4.3.3 Formblatt „Angebot“ – Referenzen
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen in Ziffer 4.3.3 Formblatt „Angebot“ jeweils vollständig auszufüllen.
Zu machende Angaben:
— Beschreibung der erbrachten Leistung (vglb. Leistungen – s. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung,
— Bezeichnung und Anschrift Objekt,
— Auftraggeber (Adresse, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Telefonnummer):
— Anzahl geschalteter Dienste,
—— TV-Endkunden,
—— Internet- und/oder Telefonieendkunden,
— Projektgröße: Achtung: mind. 1.000 WE,
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ):
(Achtung: Abschluss nicht vor 2017)
—— Vertrag beendet,
—— Vertrag laufend.
Bieter, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies in Textform begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bieter muss mindestens 1 vergleichbare Referenz vorlegen, die zudem den folgenden Mindestvoraussetzungen entspricht:
— Projektgröße mind. 1.000 Wohneinheiten.
4.3.3 Formblatt „Angebot“ – Referenzen
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen in Ziffer 4.3.3 Formblatt „Angebot“ jeweils vollständig auszufüllen.
Zu machende Angaben:
— Beschreibung der erbrachten Leistung (vglb. Leistungen – s. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung,
— Bezeichnung und Anschrift Objekt,
— Auftraggeber (Adresse, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Telefonnummer):
— Anzahl geschalteter Dienste,
—— TV-Endkunden,
—— Internet- und/oder Telefonieendkunden.
— Projektgröße: Achtung: mind. 1.000 WE,
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ):
(Achtung: Abschluss nicht vor 2017)
—— Vertrag beendet,
—— Vertrag laufend.
Bieter, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies in Textform begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bieter muss mindestens 1 vergleichbare Referenz vorlegen, die zudem den folgenden Mindestvoraussetzungen entspricht:
— Projektgröße mind. 1.000 Wohneinheiten.
Bieter/Bietergemeinschaft hat zu erklären, dass er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) jährlich zweifach maximiert auf alle anderen Versicherungsfälle erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird.
Einhaltung des BerlAVG sowie AEntG und MiLoG.
Abschnitt IV: Verfahren
Gewobag, Alt Moabit 101A, 10559 Berlin
Kein öffentlicher Submissionstermin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 31.5.2021, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).