Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Leistungen der Projektsteuerung bei Bauvorhaben der Gewobag sowie der Projektsteuerung für das Projekt „Fröbelstr. 15“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
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Hauptadresse: http://www.gewobag.de
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
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Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
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Hauptadresse: http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Leistungen der Projektsteuerung bei Bauvorhaben der Gewobag sowie der Projektsteuerung für das Projekt „Fröbelstr. 15“
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist
— die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung für Projektsteuerungsleistungen der Bau-vorhaben der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (Gewobag AG), der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (Gewobag PB), der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH (Gewobag WB) sowie der Gewobag KA GmbH & Co. KG sowie
— der Projektsteuerungsleistungen für das Projekt der Gewobag „Fröbelstraße 15, 10405 Berlin“.
Berlin
2.1. Rahmenvereinbarung Projektsteuerungsleistungen
Die Gewobag beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit den max. 3 geeigneten Projektsteuerern, deren verbindliche Angebote für das Projekt „Fröbelstr. 15“ (S. 2.2) auf den Plätzen 1 bis 3 der Gesamtwertung liegen.
Die Projektsteuerungsleistungen beziehen sich sowohl auf Neubauvorhaben als auch auf Vorhaben zu Instandsetzung und Modernisierung bestehender Gebäude.
Das zu beauftragende Leistungsbild (Anlage 1 zu dem Projektsteuerungsvertrag) ist in Anlehnung der Leistungen der AHO-Fachkommission Projektsteuerung (§ 2, Heft Nr. 9 der Schriftenreihe des AHO Stand: März 2020) erstellt worden.
2.2. Projektsteuerungsleistungen Fröbelstraße 15
Den Gewobag beabsichtigt die Beauftragung des in dem Wettbewerb um die Rahmenvereinbarung erstplatzierten Bieters mit den für die Durchführung des Projekts „Fröbelstr. 15“ erforderlichen Projektsteuerungsleistungen (zu Einzelheiten vgl. Vertrag, Leistungsbeschreibung – Anlage 1, sowie Projektbeschreibung – Anlage 2).
Das Projekt „Fröbelstr.“ ist für die in der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Projekte charakteristisch und bietet sich daher als Musterprojekt für die Auswahl der Rahmenvereinbarungspartner an.
Die Gewobag geht von folgenden Eckdaten des Projekts aus:
— Projektkosten: ca. 39 Mio. EUR, brutto,
— Projektvolumen: ca. 16 000 qm BGF,
— Projektumsetzung: ca. Q2/2021-Q2/2025.
2.3. Stufenweise Beauftragung
Die Gewobag wird die Leistungen in Einzelaufträgen unter den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben und jeweils stufenweise abrufen.
Die Beauftragung der Stufen ist jeweils optional.
In der zeitlichen Abfolge sind Überschneidungen der einzelnen Projektstufen zwangsläufig gegeben. Die einzelnen Leistungen (vgl. Anlage 1 zu dem Projektsteuerungsvertrag), sind deshalb unter Berücksichtigung des Gesamtablaufes, den Personaleinsatz und die Tagessätze über die Gesamtlaufzeit zu kalkulieren.
Es sind regelmäßig Leistungen für die folgenden Projektstufen erforderlich:
—— Stufe 1: Projektvorbereitung,
—— Stufe 2: Planung,
—— Stufe 3: Ausführungsvorbereitung,
—— Stufe 4: Ausführung,
—— Stufe 5: Projektabschluss,
Die Beauftragung der Leistungen oder von Teilen davon erfolgt stufenweise und für den AG optional. Ein Anspruch des AN auf Beauftragung einzelner oder aller Stufen besteht nicht.
Die Gewobag hat die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Die Gewobag muss die jeweiligen Optionen bis 6 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit (1. Verlängerungsoption) und sowie bis 6 Monate vor Ablauf der ersten Verlängerungsoption (2. Verlängerungsoption) durch Erklärung der Inanspruchnahme in Textform ausgeübt haben. Maßgeblich ist der Versand der Erklärung.
Die Gewobag wird auf Basis der in Ziffer 4 Teilnahmeantrag dargelegten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 Formblatt „Teilnahmeantrag“) erzielen.
Die Gewobag wird die 3 bis max. 6 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
4.2.3 Formblatt "Teilnahmeantrag" – Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Bieter, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies in Textform begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen in Ziffer 4.2.3 Teilnahmenantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
— Projektgröße mind. 4 000 m2 BGF,
— Gesamtbauvolumen mind. 8 Mio. EUR (netto),
— Honorarvolumen mind. [Betrag gelöscht] EUR für (netto) vergleichbare Leistungen,
— Abschluss der Leistungen nicht vor 2016.
Unter vergleichbaren Leistungen versteht die Gewobag insb. folgende Leistungen:
— Wohnungsbau,
— Wohnheime,
— Unterkunft für Geflüchtete,
— Pflegeheime,
— Hotel,
— Krankenhäuser.
Von den vorgelegten und den Mindestvoraussetzungen entsprechenden Referenzen müssen mindestens 2 Projektsteuerungsleistungen bei Neubauvorhaben erbracht worden sein.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Bauabschnitte, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden; Ausnahme: Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung).
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Leistung in der Wohnungswirtschaft erbracht (2 Punkte),
— Geförderter Wohnungsbau (3 Punkte),
— Kommunikationsmanagement (Partizipation etc.) (2 Punkte),
— Schadstoffsanierung (2 Punkte),
— Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (3 Punkte),
— Projektgröße,
— 5 000 qm BGF Wohnfläche (1 Punkt),
— 10 000 qm BGF Wohnfläche (2 Punkte),
— 15 000 qm BGF Wohnfläche (3 Punkte).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Gewobag hat die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Die Gewobag muss die jeweiligen Optionen bis 6 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit (1. Verlängerungsoption) und sowie bis 6 Monate vor Ablauf der ersten Verlängerungsoption (2. Verlängerungsoption) durch Erklärung der Inanspruchnahme in Textform ausgeübt haben. Maßgeblich ist der Versand der Erklärung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
— er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
— er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/ die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
4.2.1 Formblatt "Teilnahmeantrag" – Erklärung zum Umsatz (netto) des Bewerbers in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 (Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung)).
4.2.2 Formblatt "Teilnahmeantrag" – Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) (Projektleiter, Projektsteuerer, Backoffice – jeweils Vollzeitäquivalent).
4.2.1 Mindestumsatz von 0,5 Mio. EUR (netto) durchschnittlich (2018 bis 2020) mit vergleichbaren Leistungen
4.2.3 Formblatt "Teilnahmeantrag" – Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Bieter, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies in Textform begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen in Ziffer 4.2.3 Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
— Projektgröße mind. 4 000 m2 BGF,
— Gesamtbauvolumen mind. 8 Mio. EUR (netto),
— Honorarvolumen mind. [Betrag gelöscht] EUR für (netto) vergleichbare Leistungen,
— Abschluss der Leistungen nicht vor 2016.
Unter vergleichbaren Leistungen versteht die Gewobag insb. folgende Leistungen:
— Wohnungsbau,
— Wohnheime,
— Unterkunft für Geflüchtete,
— Pflegeheime,
— Hotel,
— Krankenhäuser.
Von den vorgelegten und den Mindestvoraussetzungen entsprechenden Referenzen müssen mindestens 2 Projektsteuerungsleistungen bei Neubauvorhaben erbracht worden sein.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Bauabschnitte, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden; Ausnahme: Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung).
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Leistung in der Wohnungswirtschaft erbracht (2 Punkte),
— Geförderter Wohnungsbau (3 Punkte),
— Kommunikationsmanagement (Partizipation etc.) (2 Punkte),
— Schadstoffsanierung (2 Punkte),
— Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (3 Punkte),
— Projektgröße,
— 5 000 qm BGF Wohnfläche (1 Punkt),
— 10 000 qm BGF Wohnfläche (2 Punkte),
— 15 000 qm BGF Wohnfläche (3 Punkte).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
4.2.3 Formblatt "Teilnahmeantrag" – Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Bieter, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies in Textform begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen in Ziffer 4.2.3 Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
— Projektgröße mind. 4 000 m2 BGF,
— Gesamtbauvolumen mind. 8 Mio. EUR (netto),
— Honorarvolumen mind. [Betrag gelöscht] EUR für (netto) vergleichbare Leistungen,
— Abschluss der Leistungen nicht vor 2016.
Unter vergleichbaren Leistungen versteht die Gewobag insb. folgende Leistungen:
— Wohnungsbau,
— Wohnheime,
— Unterkunft für Geflüchtete,
— Pflegeheime,
— Hotel,
— Krankenhäuser.
Von den vorgelegten und den Mindestvoraussetzungen entsprechenden Referenzen müssen mindestens 2 Projektsteuerungsleistungen bei Neubauvorhaben erbracht worden sein.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Bauabschnitte, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden; Ausnahme: Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung).
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Leistung in der Wohnungswirtschaft erbracht (2 Punkte),
— Geförderter Wohnungsbau (3 Punkte),
— Kommunikationsmanagement (Partizipation etc.) (2 Punkte),
— Schadstoffsanierung (2 Punkte),
— Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (3 Punkte),
— Projektgröße,
— 5 000 qm BGF Wohnfläche (1 Punkt),
— 10 000 qm BGF Wohnfläche (2 Punkte),
— 15 000 qm BGF Wohnfläche (3 Punkte),
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Der Bieter verpflichtet sich, im Auftragsfall mind. 2 Projektleiter (mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Projektleiter) sowie 4 Projektsteurer (mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Projektsteuerer) für Projekte der Gewobag vorzuhalten und davon einen Projektleiter sowie 2 Projektsteuerer für das Projekt Fröbelstr. einzusetzen (vgl. zu Details Ziffer 6.2.1.1 und Ziffer 6.2.1.2 Angebot).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 28.5.2021, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Bieter/Bietergemeinschaft muss erklären, dass er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages (Einzelauftrag) mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) jährlich zweifach maximiert auf alle anderen Versicherungsfälle erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).