Lieferung, Implementierung und Betrieb eines Firmenticketportals Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0157-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 30256-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Implementierung und Betrieb eines Firmenticketportals
Auf Grundlage der Ausschreibung soll ein Dienstleister mit der Lieferung, der Implementierung und dem Betrieb eines Firmenticketportals beauftragt werden. Dieses soll im Rahmen der Firmenticketverwaltung von Firmenkunden der BVG, deren Mitarbeitern und BVG-seitigen Firmenticketbetreuern genutzt und zum Zwecke der Automatisierung der Bearbeitungsprozesse an die Hintergrundsysteme der BVG angebunden werden.
Berlin
Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) plant die europaweite Ausschreibung und Vergabe der Entwicklung und Betreuung eines BVG-Firmenticketportals (virtuelles Kundenzentrum). Das BVG-Firmenticketportal soll sowohl für die Firmen als auch für deren Mitarbeiter im Rahmen der Firmenticketverwaltung nutzbar sein. Die Betreuung dieser Kunden erfolgt aktuell durch eine bereits existierende Interimslösung, die jedoch nicht an die Hintergrundsysteme der BVG angebunden ist, sodass Datenübertragung und -abgleich regelmäßig manuell stattfindet.
Ziel der Beschaffung des BVG-Firmenticketportals für die Firmenticketkunden (Firmen und Mitarbeiter) sowie für die BVG-seitigen Firmenticketbetreuer ist die Optimierung der Bearbeitungsprozesse u. a. durch eine Tiefenintegration in die Hintergrundsysteme der BVG. D.h. der Abschluss des Rahmenvertrages durch Firmen sowie die Bestellung und Verwaltung der Firmentickets durch die Firma und deren Mitarbeiter soll bis hin zum fahrCard-Versand idealerweise automatisiert ablaufen. Weiterführende Prozesse wie Bearbeitung, Löschung und Archivierung von Kundendaten werden ebenfalls berücksichtigt.
Vertragslaufzeit: 48 Monate (geplant: 15.11.2021-14.11.2025)
Zzgl. 4 x Verlängerungsoption für je 12 Monate
Dieser Vertrag kann einseitig viermal um je 12 Monate verlängert werden. Dieses Optionsrecht muss zu seiner Wirksamkeit von der BVG spätestens jeweils 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch schriftliche Mitteilung an den AN in Anspruch genommen werden.
Sollte die Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die Eignungsanforderungen (gemäß Ziffer III.1.1 bis III.1.3) erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bieter beschränken. Die Beschränkung der Zahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3 der Auftragsbekanntmachung..
Die gem. Ziff. III.1.3 erbetenen Angaben zu Referenzprojekten werden hierzu einer inhaltlich qualitativen Wertung unterzogen. Die Punkte 1) bis 8) sind Muss-Kriterien. Die Punkte 9)-14) sind Kann-Kriterien. Für diese beträgt die maximal erreichbare Punktzahl 130. Die Bewertung ist in den Kriterien beschrieben..
Liste aller Kriterien 1) bis 14):.
1. Benennen Sie Gesamtzahl Ihrer festangestellten Mitarbeiter jeweils für die Jahre 2018 bis 2020. Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils mindestens 20 Personen für jedes Jahr.
2. Übermitteln Sie den Jahresabschluss für die letzten 3 Jahre. Für 2020 reicht sofern bereits vorhanden ggfs. ein vorläufiger Jahresabschluss.
3. Übermitteln Sie eine aktuelle Handelsregisterauskunft aus dem Jahr 2021.
4. Reichen Sie eine Eigenerklärung über das Vermögen Ihres Unternehmens ein, die beinhaltet, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
5. Weisen Sie in einem separaten Dokument den Versicherungsschutz einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Ihres Unternehmens mit einer Deckungssumme von mindestes 2 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und Personenschäden (insgesamt für mindestens 2 Schadensereignisse im Jahr) durch eine aktuelle Erklärung des Versicherers (nicht älter als 6 Monate) nach. Alternativ kann eine Eigenerklärung mit Bestätigung des Versicherers abgegeben werden, dass dieser Versicherungsschutz spätestens zur Zuschlagserteilung nachgewiesen wird.
6. Weisen Sie die Realisierung und den Betrieb mindestens 2 vergleichbarer webbasierter Kundenportale (Online-Verwaltung von Verträgen) nach. Mindestens eine dieser Referenzen muss mittels agiler Softwareentwicklung umgesetzt worden sein. Bitte nennen Sie uns Ansprechpartner Ihrer Referenzen (mindestens Telefonnummer). Wir dürfen uns im weiteren Verfahren bei Diesen Auskünfte über die Zusammenarbeit, Stabilität Ihres Systems und die Betriebsführung mit Ihnen einholen. Wird kein Ansprechpartner genannt, wird die Referenz nicht anerkannt.
7. Führen Sie in mindestens eine der genannten Referenzen auf, in der ein SAP-System über eine webservicebasierte Schnittstelle angebunden wurde.
8) Bestätigen Sie durch eine separate Eigenerklärung, dass dieses Projekt Qualitätssicherungsmaßnahmen und Testabläufen unterliegt, die den Auftraggeber vor groben Fehlern und Fehlfunktionen in seinem System schützen.
9. Bewertung der Referenzen für webbasierte Kundenportale hinsichtlich der Zusammenarbeit, der Softwareentwicklungsprozess, der Stabilität des Systems, der Betriebsführung und dem Support. Es erfolgt eine strukturierte Befragung der benannten Ansprechpartner zu den Referenzen. Der AG behält sich vor, je Bieter alle Referenzen oder nur ein oder 2 zu befragen.
10. Bewertung des an die Software-Lösung angebundenen Single-Sign-On-Systems, welches im produktiven Einsatz ist, entsprechend der Anzahl der Referenzen. Der Bieter beschreibt, welche Single-Sign-On Technologie / Lösung implementiert wurde und gibt einen kurzen Überblick zur Projektumsetzung.
11. Bewertung der Anbindung einer webservicebasierten Schnittstelle eines SAP-Systems an die referenzierte Softwarelösung, entsprechend der Anzahl der Referenzen. Der Bieter beschreibt Art und Umfang der Anbindung und gibt einen kurzen Überblick zur Projektumsetzung.
12. Bewertung, ob bei Projekten/Referenzen des Bieters, die bereits im produktiven Einsatz sind, Tracking/Analytics umgesetzt worden ist. Bitte benennen Sie entsprechende Referenzprojekte.
13. Bewertung der Erläuterung des Bieters, ob und wenn ja, wie der Bieter bereits in einem oder mehreren seiner Projekte userzentrierte Designentwicklung umgesetzt hat und wie flexibel er auf Designänderungswünsche eingehen kann.
14. Bewertung von Projekten/Referenzen, die der Bieter nach agilen Methoden umgesetzt hat, entsprechend der Anzahl Referenzen.
Die 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Alle Vertragsdokumente / Angebote müssen vom Bieter in deutscher Sprache erstellt werden.
Die weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Optionen im Leistungsverzeichnis:
1: Vorlagenverwaltung / Dokumentengenerierung
Zusatzinformationen sind den Anforderungs-IDs 024 und 025 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
2: Datenmigration
Zusatzinformationen sind den Anforderungs-IDs 279 und 280 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
3: Technischer Betrieb
Zusatzinformationen sind den Anforderungs-IDs 293 bis 304 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
4: Notfallsupport
Zusatzinformationen sind der Anforderungs-ID 328 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zzgl. 4 x Vertragsverlängerungsoption für je 12 Monate mit einer Ziehungsfrist von jeweils 3 Monaten zum Vertragsende.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich unterschrieben (keine Signatur) einzureichen mit zusätzlicher Angabe des Unterzeichnernamens in Druckbuchstaben.
Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen sowie die dazugehörige Bewertungsmatrix für die Angebotsphase, das Preisblatt, das Workshop-Protokoll mit dem externen Dienstleister HanseCom und die Vertragsunterlagen über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:
— Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen,
— Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister,
— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB,
— über die Zahlung von Steuern,
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,
— zum Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Erklärungen:
— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),
— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),
— die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (FFV) § 1 Abs. 2 FFV sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden.
Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt Eignungsleihe) zu verwenden.
Nach Ablauf der Frist zur Einsendung der Teilnahmeanträge wird die BVG die eingegangenen Anträge prüfen und die Eignung feststellen. Es erfolgt zunächst eine formale Prüfung (fristgerechter Eingang, Vollständigkeit) sowie anschließend eine Eignungsprüfung. Für die Eignungsprüfung werden die in Kapitel 1.1.3 genannten Unterlagen herangezogen. Zum Nachweis der Eignung sind Referenzen vorzulegen.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt „Eigenerklärung gem. III.1.1) der Bekanntmachung“ zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt – unter Berücksichtigung der relevanten Angaben etwaiger Eignungsleihgeber zu machen. Soweit sich Angaben auf einen Eignungsleihgeber beziehen, ist darauf ausdrücklich hinzuweisen.
1. Angabe der Anzahl der fest im Unternehmen des Bieters angestellten Mitarbeiter. Der Bieter muss in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils mindestens 20 Mitarbeiter fest in seinem Unternehmen angestellt haben.
2. Übermittlung des Jahresabschlusses für die letzten 3 Jahre. Für 2020 reicht sofern bereits vorhanden ggfs. ein vorläufiger Jahresabschluss.
3. Übermittlung einer aktuellen Handelsregisterauskunft aus dem Jahr 2021.
4. Einreichen einer Eigenerklärung über das Vermögen des Bieters, die beinhaltet, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
5. Nachweis über den Versicherungsschutz einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestes 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögens- und Personenschäden (für insgesamt mindestens 2 Schadensereignisse im Jahr) durch eine aktuelle Erklärung des Versicherers (nicht älter als 6 Monate). Alternativ kann eine Eigenerklärung mit Bestätigung des Versicherers abgegeben werden, dass dieser Versicherungsschutz spätestens zur Zuschlagserteilung nachgewiesen wird.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt „Eigenerklärung gem. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung“ zu verwenden.
Zu 1) Der Bieter muss in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils mindestens 20 Mitarbeiter fest in seinem Unternehmen angestellt haben.
Zu 5) bestehender Versicherungsschutz in Höhe von min. 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögens- und Personenschäden (für insgesamt mindestens 2 Schadensereignisse im Jahr).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt – unter Berücksichtigung der relevanten Angaben etwaiger Eignungsleihgeber zu machen. Soweit sich Angaben auf einen Eignungsleihgeber beziehen, ist darauf ausdrücklich hinzuweisen.
a) Nachweis der Realisierung und des Betrieb mindestens 2 vergleichbarer webbasierter Kundenportale (Online-Verwaltung von Verträgen). Mindestens eine dieser Referenzen muss mittels agiler Softwareentwicklung umgesetzt worden sein.
b) Aufführen mindestens eine der unter a) genannten Referenzen, in der ein SAP-System über eine webservicebasierte Schnittstelle angebunden wurde.
c) Bestätigung durch eine separate Eigenerklärung, dass das unter b) genannte Projekt Qualitätssicherungsmaßnahmen und Testabläufen unterliegt, die den Auftraggeber vor groben Fehlern und Fehlfunktionen in seinem System schützen.
Hinweise:
Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt „Eigenerklärung gem. III.1.2 und III.1.3 der Bekanntmachung“ zu verwenden. Darüber hinaus darf für jede Referenz eine Erläuterung im Umfang von maximal einer DINA A4 Seite dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Siehe die unter III.1.3) aufgelisteten Punkte a) bis c).
Die Eignungsprüfung der fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt anhand in Ziffern III.1.1 bis III.1.3 beschriebenen Eignungsanforderungen. Die hierfür erforderlichen Angaben bzw. Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Angaben stellt der AG die bereits benannten Formblätter zur Verfügung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
— Zahlung von 50 % des Gesamtbetrages nach Bereitstellung auf dem Qualitätssicherungssystem,
— Zahlung von 30 % des Gesamtbetrages nach Bereitstellung zur Abnahme auf dem Abnahmesystem,
— Zahlung von 20 % des Gesamtbetrages nach erfolgter Abnahme durch die BVG.
Nach erfolgreicher Abnahme zahlt die BVG im Rahmen der Betriebsphase an den AN monatlich 1/12 des für das jeweilige Vertragsjahr im Preisblatt angegebenen Jahresbetrags.
Zahlung: innerhalb von 30 Tagen netto.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
— Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen,
— Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung
— Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung,
— Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22. April 2020 sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0157-2021 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.7.2021, 14.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird.
4. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen, soweit die Finanzierung nicht bewilligt wird.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
7. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben / Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III..1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
8. Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1) gefordert.
Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Mit dem Teilnahmeantrag wird eine entsprechende Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der betroffenen Eignungsleihgeber verlangt.
Für den Fall der Eignungsleihe im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), hat der Eignungsleihgeber zudem ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9. Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Teilnahmeanträge Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform gem. I.1 heruntergeladen werden und sind für die Teilnahmeanträge zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
10. Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: siehe Verfahrensbrief.
11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.