Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022, alle Bundesländer Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50995
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022, alle Bundesländer
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Schleswig-Holstein; Hamburg
Schleswig-Holstein; Hamburg
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x1 Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Niedersachsen; Bremen
Niedersachsen; Bremen
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x1Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x 1 Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Hessen
Hessen
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x1 Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Rheinland-Pfalz; Saarland
Rheinland-Pfalz; Saarland
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x1 Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x1 Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Bayern
Bayern
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x1 Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x1 Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Brandenburg; Berlin
Brandenburg; Berlin
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x1 Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x1 Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Sachsen
Sachsen
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x1 Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Rahmenvertrag Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle 2022; Bundesland: Thüringen
Thüringen
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie des Transports per LKW (ohne schienengebundene Transporte) unter Beachtung der geltenden Gesetze, der daraus hervorgehenden Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen.
Verlängerung 2x1 Jahr
Einseitige Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist das gültige EfB-Zertifikat sowie die Formblätter „Bietereigenerklärung“ und „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter stehen zur Verfügung unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Die Teilnahmeanträge oder Angebote sind elektronisch einzureichen an http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Auf anderem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Mit dem Teilnahmeantrag ist das gültige EfB-Zertifikat sowie die Formblätter „Bietereigenerklärung“ und „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter stehen zur Verfügung unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Die Teilnahmeanträge oder Angebote sind elektronisch einzureichen an http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Auf anderem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Mit dem Teilnahmeantrag ist das gültige EfB-Zertifikat sowie die Formblätter „Bietereigenerklärung“ und „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter stehen zur Verfügung unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Die Teilnahmeanträge oder Angebote sind elektronisch einzureichen an http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Auf anderem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Die Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten(Lagern, Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen sowie Makeln oder Handeln)
Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist dann nachzuweisen mittels übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.