Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsarbeiten im Bundesforstbetrieb Niedersachsen (VOEK 373-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 373-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsarbeiten im Bundesforstbetrieb Niedersachsen (VOEK 373-20)
Durchführung von Verkehrssicherungsarbeiten im Bundesforstbetrieb Niedersachsen:
Der Bundesforstbetrieb Niedersachsen (AG) benötigt im Bereich der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) in Meppen mit den Forstrevieren Hahnenberg, Hohenheide und Hümmling (Los 1) sowie
Im Forstrevier Schepsdorf (Lingen, Los 2) und
Im Forstrevier Friesenland (Landkreis Aurich (Los 3)
Leistungen zu Verkehrssicherungsarbeiten.
Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig zweimal jährlich (Jan/ Feb und Aug/ Sept) Begehungen im Rahmen der Verkehrssicherung statt, denen die geplanten Verkehrssicherungsmaßnahmen folgen.
Folgende Maßnahmen werden erwartet:
— Fällung,
— Kronenpflege,
— Totholzentfernung,
— Einkürzung,
— Stubbenfräsen,
— Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhergesehenen Ereignissen,
— Lichtraumprofilschnitt,
— Zusatzleistungen.
Durchführung von Verkehrssicherungsarbeiten bei Meppen
Die Leistungsorte zu Los 1 befinden sich im Bereich der WTD 91, Landkreis Emsland.
Forstrevier Hahnenberg
Forstrevier Hohenheide
Forstrevier Hümmling
Folgende Maßnahmen werden erwartet:
— Fällung,
— Kronenpflege,
— Totholzentfernung,
— Einkürzung,
— Stubben fräsen,
— Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhergesehenen Ereignissen,
— Lichtraumprofilschnitt,
— Zusatzleistungen,
Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 5 zum Vertrag), dem Leistungsverzeichnis (Anlage 6 zum Vertrag) und dem vorausslichtlichen Leistungsvolumen über vier Jahre (Anhang 10) zu entnehmen.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängern. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens nach 4 Jahren, am 30.9.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Durchführung von Verkehrssicherungsarbeiten bei Lingen
Die Leistungsorte zu Los 2 befinden sich überwiegend im Bereich Nordhorn – Range, Landkreis Grafschaft Bentheim.
Forstrevier Schepsdorf
Folgende Maßnahmen werden erwartet:
— Kronenpflege,
— Totholzentfernung,
— Fällung,
— Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhergesehenen Ereignissen,
— Zusatzleistungen,
Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 5 zum Vertrag), dem Leistungsverzeichnis (Anlage 6 zum Vertrag) und dem vorausslichtlichen Leistungsvolumen über vier Jahre (Anhang 10) zu entnehmen.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängern. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens nach 4 Jahren, am 30.9.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Durchführung von Verkehrssicherungsarbeiten im Landkreis Aurich
Die Leistungsorte zu Los 3 befinden sich auf folgenden Liegenschaften:
Tannenhausen (26607 Aurich, Esenser Postweg 99; Nutzer BMVG)
Schweinebrück (26340 Zetel, Spolsen 1; Nutzer BMVG)
Brockzetel (26605 Aurich, Ringstraße; Nutzer BMVG)
Veenhusen (26802 Moormerland, Zu den Eichen; Nutzer Bundesforstbetrieb Niedersachsen)
Rostrup (26160 Bad Zwischenahn, Ebereschenstraße; Nutzer Bundesforstbetrieb Niedersachsen)
Friedrichsfeld (26316 Varel, Friedrichsfelder Straße; Nutzer Bundesforstbetrieb Niedersachsen)
Folgende Maßnahmen werden erwartet:
— Totholzentfernung,
— Fällung,
— Stubbenfräsen,
— Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhergesehenen Ereignissen,
— Zusatzleistungen,
Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 5 zum Vertrag), dem Leistungsverzeichnis (Anlage 6 zum Vertrag) und dem vorausslichtlichen Leistungsvolumen über vier Jahre (Anhang 10) zu entnehmen.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängern. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens nach 4 Jahren, am 30.9.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
1. Einzelbieter / Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
— Angebotsabgabe als Einzelbieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft.
2. Angaben zum Unternehmen
2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft, Auszug aus dem Handelsregister in Kopie und nicht älter als drei Monate)
— Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, Gesetzliche/r Vertreter/in, Ansprechperson, Telefon, Mail, ggf. zuständiger Standort bzw. Niederlassung.
2.2 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Nachweis: Bieterauskunft)
— Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Erklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB:
— Erklärung, dass keine Person, die dem Unternehmen zuzurechnen ist, iSd § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs.
4 Nr. 1 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zurZahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an die zuständige Krankenkasse bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft ordnungsgemäß erfüllt (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft erfüllt, Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verfahrensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass für das Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen bis zum aktuellen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erkärung, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung dess öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft).
Erkärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB
— Liegen Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft),
— Liegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vor, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft),
— Liegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft),
— Liegen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vor, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbtreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
— Erklärung, dass eine oder mehrere der in Ziff. 3 geforderten Erklärungen nicht abgegeben werden kann, das Unternehmen jedoch gleichwohlnicht von der Teilnahme am Verfahren auszuschließen ist; Nennung der Gründe bzw. der Selbstreinigungsmaßnahmen (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
4. Erklärung zur bestehenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
— Geforderte Deckungssummen pro Schadensfal, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert: Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 3 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass die geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadenereignisse derzeit schon erreicht wird (Nachweis: Bieterauskunft, Nachweises über das bestehen der Versicherung),
— Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, wird das Unternehmen nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungssummen der Versicherung für die Dauer der Verträge vornehmen (Nachweis: Bieterauskunft).
5. Angaben zu Umsätzen
— Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitgliedes gemacht werden. (Nachweis: Bieterauskunft),
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart „Durchführung von Verkehrssicherungsarbeiten“, jeweils bezogen auf die abgeschlossenen Jahre 2017, 2018 und 2019 (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
6. Erklärung über die Leistungserbringung
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. (Nachweis:Bieterauskunft),
— Erklärung, dass mindestens eine Mannschaft, bestehend aus einer Person mit SKT-B-Ausbildung und einer Person mit mindestens SKTA- Ausbildung oder höherwertig, zur Erfüllung der Leistung eingesetzt wird. Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist nämlich die abgeschlossene Ausbildung in Seilunterstützter Baumklettertechnik (SKT).
Ein Nachweis der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifizierungs- bzw. Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
— Erklärung, dass die fachliche Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonal
European Tree Worker;
European Tree Technican;
Arborist;
Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder eine vergleichbare Qualifikation ist.
Ein Nachweis der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifizierungs- bzw. Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
— Erklärung, dass das Unternehmen auf den zertifizierten Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einhält und dass das Unternehmen sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards informiert. (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten oder FSC-zertifizierten Flächen über ein von PEFC bzw. FSC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat zu verfügen.
Überblick über die von PEFC bzw. FSC anerkannten Forstunternehmer-Zertifikate:
Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
Kompetente Forstpartner (KFP-System)
Kompetenznachweis Umwelt-, Qualitäts-, und Sicherheitsstandards für Forsttechni-sche Dienstleistungsunternehmen (KUQS-System)
RAL-Gütezeichen (GZ 244)
Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) Qualitätsregelung von der Stiftung für Qualität in der Forst-, Natur- und Landschaftsarbeit (SKBNL)
Ein Nachweis der gültigen Zertifizierung ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Fehlender Zertifizierungsnachweis führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistung täig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8. Angaben zu Referenzen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre,
— Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden,
— Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl von Bäumen, Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefon.
9. Angaben bei Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob es beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben; Benennung des Mitgliedes der Bietergemeinschaft, Bezeichnung des Teilbereiches, Umfang.
10. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist; Beschreibung des Leistungsbereiches; Umfang.
11. Eignungsleihe (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob eine Eignungsleihe vorgenommen wird; Bezeichnung der Aspekte.
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen über die Dienstleistungen von Baumpflegemaßnahmen auf Grund der Verkehrssicherungspflicht von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist die abgeschlossene Ausbildung in Seilunterstützter Baumklettertechnik (SKT). Es ist mindestens eine Mannschaft, bestehend aus einer Person mit SKT-B-Ausbildung und einer Person mit mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig, einzusetzen.
Die fachliche Eignung des Leitungs-und Aufsichtspersonal ist European Tree Worker, European Tree Technician, Arborist, Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder vergleichbarer Qualifikation.
(siehe Ziff. IV.1 der Leistungsbeschreibung)
Die Nachweise der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals sind mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Mangelnde Nachweise der geforderten Zertifizierungen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC- Kriterien. Der AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einzuhalten. Der AN informiert sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards.
Für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten oder FSC-zertifizierten Flächen gewährleistet der AN, über ein von PEFC bzw. FSC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat zu verfügen und dies auf Verlangen vorzulegen. Folgende Tabelle gibt den Überblick über die von PEFC bzw. FSC anerkannten Forstunternehmer-Zertifikate:
Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
Kompetente Forstpartner (KFP-System)
Kompetenznachweis Umwelt-, Qualitäts-, und Sicherheitsstandards für Forsttechnische Dienstleistungsunternehmen (KUQS-System)
RAL-Gütezeichen (GZ 244)
Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) Qualitätsregelung von der Stiftung für Qualität in der Forst-, Natur- und Landschaftsarbeit (SKBNL)
(siehe Ziff. II.6 der Leistungsbeschreibung)
Ein Nachweis der gültigen Zertifizierung ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Fehlender Zertifizierungsnachweis führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die zu bearbeitenden Bäume/ Flächen befinden sich überwiegend auf militärisch genutzten Liegenschaften auf denen dauerhafter Schießbetrieb stattfindet. Die militärische Nutzung hat Vorrang (Hauptnutzung) und wird den Ablauf der benötigten Arbeiten beeinflussen.
Es ist ständig ein gültiger Personalausweis mitzuführen. Aufgrund der militärischen Sicherheit erhalten Mitarbeiter, welche aus Ländern stammen, die auf der Staatenliste (Anh_9_Staatenliste) stehen, keinen Zutritt in die Liegenschaft. Die Staatenliste ist zu beachten und einzuhalten.
In Los 3 ist auf den Liegenschaften Tannenhausen und Schweinebrück eigentlich eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz) notwendig. Statt der erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2 Sab) wird von der AG Personal zur Aufsicht gestellt. Aufgrund der Stellung von Aufsichtspersonal durch die AG kann auf die Sicherheitsüberprüfung Sabotageschutz (SÜ2Sab) verzichtet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern, ggf. unter Einreichung der VHB-Formblätter 221/222 bzw. 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % Gewichtung:
Los 1: Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis angegeben. Für die Wertung werden in den Positionen 1, 2, 3, 4 und 7 die Stückzahlen (Anzahl) aus der Anlage 10 verwendet und die daraus entstehende Differenz dem Angebotspreis zugerechnet.
Los 2: Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis angegeben. Für die Wertung werden in den Positionen 1, 2 und 3 die Stückzahlen (Anzahl) aus der Anlage 10 verwendet und die daraus entstehende Differenz dem Angebotspreis zugerechnet.
Los 3: Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis angegeben. Für die Wertung werden in den Positionen 1 und 2 die Stückzahlen (Anzahl) aus der Anlage 10 verwendet und die daraus entstehende Differenz dem Angebotspreis zugerechnet.
Teilnehmerfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 9.6.2021, 12.00 Uhr ausschließlich bei der evergabe-Plattform eingehen. Anfragen, die auf anderem Wege eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die evergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der evergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail:[removed]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-16.00 Uhr
Freitag 8.00-14.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland