BMP Bf Konstanz Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
LÄA 09: Gemäß des Hauptvertrags in den Positionen 12.08. sind die Gleisquerungen für die Anpassungen und Neuerrichtungen der Kabeltrassen mithilfe einer Durchpressung vorgesehen. Die geplante Herstellung in offener Bauweise ist aufgrund des vorgefundenen Grundwassers in 1,20 unter GOK nicht möglich. Aus diesem Grund werden die Kabelschächte in WU-Ausführung hergestellt und es entstehen Mehrkosten für die wasserdichten Schächte und deren Montage.
Es hätten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs bestanden. Die Erfordernis einer engen logistischen Kooperation wäre nicht gewährleistet gewesen. Die Baumaßnahme wird in einem sehr engen Sperrpausenkonzept durchgeführt und aus diesem Grund hätte ein zusätzlicher AN zu Sperrpausenausfällen und Stillstandskosten geführt.