Lieferung Möbel, Büromöbel, Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: N16015-3019600-001-612-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Möbel, Büromöbel, Ausstattung
Die Liegenschaft Gallwitzallee 87-95 in Berlin, Bezirk Steglitz Zehlendorf, OT Lankwitz wird durch die Berliner Polizei genutzt. Auf dem Gelände ist die Errichtung eines teilzentralen Einsatztrainingszentrums mit Trainingsflächen im Außenbereich und neuen PKW-Stellflächen geplant. Die mit dieser Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und Aufstellung von Möbeln und Ausstattungen.
Gallwitzallee 87, 95
12249 Berlin
— ca. 250 Stück Regale, Aktenschränke, Garderobenschränke, Unterschränke, Rollcontainer,
— ca. 30 Stück Waffenschließfachanlagen,
— div. Sportausrüstungen: Sporthallenbänke, Stufenbarren, Turnbock, Sprungkästen, Sprossenwand, Eskaladierwand,
— ca. 24 x Schutzausrüstungen für Kampfsportarten,
— Fitnessgeräte: Ellipsentrainer, Multipresse, Multitrainer, Laufband u. ähnliches,
— Küchenmöbel und Küchengeräte für vier Teeküchen,
— Rettungsliegen, Defi, Erste-Hilfe-Kasten,
— ca. 75 Stück Schallabsorber, Rahmenkonstruktion mit Textilbespannung.
Der AN verpflichtet sich,sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehene Mitarbeiter und sonstige Personen, die in seinem Auftrag die Liegenschaft der Polizei betreten, einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt zu unterziehen.
Wir behalten uns das Recht vor, innerhalb der Aufklärung die Urkalkulation und Einheitspreisaufgliederungen zum Angebot abzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärung gemäß § 42 VgV i. V. m. § 122 GWB abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und Teil C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe „Checkliste“). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Handelsregisterauszug einzufordern.
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. „I.3) Kommunikation“ zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter „II.1.1) Bezeichnung des Auftrags“ aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. „I.3) Kommunikation“ zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter „II.1.1) Bezeichnung des Auftrags“ aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer – siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt BVB (Teil B) – hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berliner Immobilienmanagement GmbH
Alexanderstraße 3 in 10178 Berlin
Abteilung Einkauf
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM – Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über itwo-tender bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf itwo-tender notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3)
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über itwo-tender erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf itwo-tender hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen.
Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 26.5.2021 um 12.00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform itwo-tender einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf itwo-tender einzusehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland