Sanierung Gustav-Meyer-Schule, Leistungen der Technischen Ausrüstung,Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg Referenznummer der Bekanntmachung: 02GM2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gustav-Meyer-Schule, Leistungen der Technischen Ausrüstung,Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin beabsichtigt, die Bauteile 2 und 3 der Gustav-Meyer-Schule, einer 2-zügigen Schule mit Schwerpunkt „Geistige Förderung“, zu sanieren. Das Gebäude ist stark sanierungsbedürftig. In BT 2 und 3 sind rund 6 500 m2 BGF zu planen; BT 1 wurde im Innern vorab saniert.
Die Wärmeversorgung erfolgt derzeit über eine benachbarte Schule. Das Schwimmbad soll lüftungs- u. wärmetechnisch sowie hins. der Sanitäranlagen saniert werden.
Das BV ist für die Investitionsplanung 2020-24 angemeldet. Ein geprüftes Bedarfsprogramm liegt vor.
Die geschätzten Bauwerkskosten betragen in der Kgr. 300 (netto) [Betrag gelöscht] EUR sowie in der Kgr 400 (netto) [Betrag gelöscht] EUR.
Die Sanierung soll im laufenden Betrieb erfolgen. Baustart ist für I/2024 vorgesehen.
Der Auftrag beinhaltet Grundleistungen u. Besondere Leistungen der Technischen Ausrüstungen gem. HOAI 2013 §53 ff, in Verbindung mit Anlage 15 in den Leistungsphasen 1 und 2 sowie optionale Leistungen in den LPH 3-9.
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Ortsteil Kreuzberg
Kohlfurter Straße 10
10996 Berlin
Für die Sanierung der Gustav-Meyer-Schule sollen Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, vergeben werden.
Der Auftrag umfasst gemäß § 53 ff HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung in Verbindung mit Anlage 15 folgende Leistungsphasen:
Leistungsstufe 1 gemäß ABau:
LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 2 Vorplanung
Besondere Leistungen in der Leistungsstufe 1:
— Durchführung von Verbrauchsmessungen (Wasser, Strom, Wärme),
— Technische Bestandsaufnahme TA, Hausanschlüsse Wasser/Schmutz-/Regenwasser und für das Schwimmbad,
— Aufstellen und Fortschreiben eines Technischen Raumbuches (anteilig auch in Lph 3 und 8),
— Untersuchung alternativer Heizkonzepte zum Bestand (derzeitig gemeinsam mit benachbarter Jens-Nydahl-GS) bei gleicher Nutzungsanforderung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung bzw. detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis unter Einhaltung der geltenden Energiegesetze,
— Berechnung Lebenszykluskosten und Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage.
Der Auftrag beinhaltet die folgenden Anlagengruppen:
Anlagengruppe 1: Abwasser, Wasser- und Gasanlagen, Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen (WVA) Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen (LTA), Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen (SSA), Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 5: Fermelde- und Informationstechnische Anlagen (FMI), Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 6: Förderanlagen (FÖA), Honorarzone II
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation (GA), Honorarzone II.
Optional können weiterhin folgende Leistungen vergeben werden:
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung (inkl. Schlitz- und Durchbruchsplanung Anlagengruppe 1 bis 8 -> M 1:50)
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung
LPH 9 Objektbetreuung.
Optional können die folgenden besonderen Leistungen vergeben werden:
LPH 3: Erstellung eines Lüftungskonzeptes in Zusammenarbeit mit dem Architekten/Bauphysiker in Anlehnung an den Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden vom Umweltbundesamt Juni 2020
LPH 3: Zuarbeit zur Erstellung ökologisches Gesamtkonzept u. a. z. B. Aussagen zu verwendeten Materialien (Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit, Recyclebarkeit) und Energieversorgung.
Es wird erwartet, dass ab der Leistungsphase 8 neben der Projektleitung auch die federführenden Bearbeiter/innen der Leistungsbereiche HLS, Fernmelde- und Elektrotechnik sowie ggf. weiterer Anlagengruppen wöchentlich an Projektbesprechungen in Berlin teilnehmen. Reisekosten werden nicht erstattet. Die Objektüberwachung vor Ort in den optionalen Leistungen muss gewährleistet sein.
Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster (IV 411.H F) sowie die Anlagen zum Vertragsmuster (IV 4113.H F Objektverzeichnis und IV 4112.H F Bewertung der Leistungen) des Bezirksamtes Friedrischshain-Kreuzberg von Berlin einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) und Besonderen Vertragsbestimmungen (BVB).
Die Verfahrensabläufe gemäß ABau sind zu beachten. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Es ist beabsichtigt, eine Baukostenobergrenze zu vereinbaren.
Zu den Planungsbeteiligten gehören unter anderem Objektplaner und Freianlagenplaner sowie Tragwerksplaner und ggf. weitere Gutachter.
EIn geprüftes Bedarfsprogramm liegt vor.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Für die Angaben des Bewerbers werden entsprechend der genannten Kriterien/Unterkriterien Punkte vergeben:
[1.] Angaben zum Referenzprojekt gemäß Ziffer III.1.3 [1]. Die Wertung des Referenzprojektes erfolgt nur bei Erfüllung aller Bedingungen nach Ziffer III.1.3) [1] a) bis d).
Es können maximal 100 Punkte als Summe der folgenden Unterkriterien erreicht werden:
Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, das die Mindestanforderungengem. III.1.3) erfüllt, so wird für jedes Referenzprojekt eine Einzelbewertung vorgenommen. Gewertet wird das Referenzobjekt, das in der Einzelwertung in Summe aller Wertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht.
[1.1] 20 Pkt. = Referenzprojekt für ein Bauvorhaben im Bestand
[1.2] 15 Pkt. = Referenzprojekt für eine Realisierung im laufenden Betrieb
[1.3] 10 Pkt. = Referenzprojekt mit anrechenbaren Kosten (KG 400) mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
[1.4] 25 Pkt. = Referenzprojekt mit Bearbeitung der Leistungsphasen 6-8
[1.5] 10 Pkt. = Referenzprojekt mit Bearbeitung der Anlagengruppen 1-5
[1.6] 5 Pkt. = Referenzprojekt mit Bearbeitung der Anlagengruppen 6 und 8
[1.7] 10 Pkt. = Referenzprojekt mit Einhaltung einer Kostenobergrenze mit einem positiven Referenzschreiben
[1.8] 5 Pkt. = Referenzprojekt für öffentlichen AG gemäß § 99 GWB mit einem Referenzschreiben
[2.] Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten gemäß Ziff. III.1.3 max. 50 Pkt. als Summe folgender Unterkriterien
[2.1] 20 Pkt. = Projektleitung: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. 5 Jahre Berufserfahrung, hiervon mind. 3 Jahre Baustellenerfahrung
[2.2] 15 Pkt. = Fachplanung HLS: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. 3 Jahre Berufserfahrung mit angemessener Baustellenerfahrung.
[2.3] 15 Pkt. = Fachplanung ELT: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. 3 Jahre Berufserfahrung mit angemessener Baustellenerfahrung.
Projektleitung und Fachplanung HLS oder Fachplanung ELT können bei entsprechender Befähigung identisch sein.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 + 50 = 150 Punkte vergeben.
Optional können folgende Leistungen für die Anlagengruppen gemäß Ziff. II.2.4 vergeben werden:
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung (inkl. Schlitz- und Durchbruchsplanung Anlagengruppe 1 bis 8 -> M 1:50)
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung
LPH 9 Objektbetreuung.
Optional können die folgenden besonderen Leistungen vergeben werden:
LPH 3: Erstellung eines Lüftungskonzeptes in Zusammenarbeit mit dem Architekten/Bauphysiker in Anlehnung an den Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden vom Umweltbundesamt Juni 2020
LPH 3: Zuarbeit zur Erstellung ökologisches Gesamtkonzept u. a. z. B. Aussagen zu verwendeten Materialien (Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit, Recyclebarkeit) und Energieversorgung.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrer Leistungen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder einzelner Optionen besteht nicht.
— zu Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in den Vergabeunterlagen/Informationen zum Verhandlungsverfahren (IV 2111EU F),
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB-Hochbau) zum Vertrag IV 410.H F ABau; LHO; AV LHO; BGB; Rundschreiben einsehbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/
— Keine abschließende Auflistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen,
— Erklärung zur Eintragung in Handels- oder Berufsregister,
— Erklärung zu Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens,
— Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach §124 GWB.
Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE als XML-Datei. Bearbeitung unter: https://uea.publicprocurement.be/filter?lang=deoderhttp://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen und ausschließlich auf elektronischem Wege (in Textform/unveränderliches Format z.B. PDF/mit Absenderangabe) zusammen mit der Zusatzerklärung zu übermitteln.
EEE Teil II:
Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet oder Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihen vorgesehen sind, ist die EEE mehrfach auszufüllen (wie im weiteren ausgeführt), da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden müssen oder können.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Für alle Beteiligten der Bieter/Bewerbergemeinschaft ist eine separate EEE vorzulegen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Diese Angaben werden in Teil II der EEE in Abschnitt A vorgenommen.
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass alle sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen und diese elektronisch übermittelt wird.
Formular ABau IV 128 F_Wirt-238 ist mit Teilnahmeantrag (TNA) vorzulegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Nachunternehmern/Unterauftragnehmern gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Angaben zu Teil II, Abschnitt A und B, sowie den Erklärungen in Teil III (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) und – soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind – die Informationen nach Teil IV und Teil V der EEE für jeden Unterauftragnehmer erforderlich.
Formular ABau IV 125 F_Wirt-235 und IV 126 F_Wirt-236 ist mit TNA vorzulegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Bei Nachunternehmern/Unterauftragnehmern ohne Eignungsleihe gemäß EEE Teil II, Abschnitt D, muss für den/die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Bewerber/Unternehmer muss jedoch die erforderlichen Angaben zum Unterauftragnehmer in Teil II, Abschnitt D, und Teil IV, Abschnitt C der EEE machen.
Formular ABau IV 125 F_Wirt-235 und IV 126 F_Wirt-236 ist mit TNA vorzulegen.
EEE Teil IV:
Zur Prüfung aller Eignungskriterien ist zwingend die vom AG erzeugte EEE (Datei: „espd-.Request.xml“) zu verwenden und mit der ausgefüllten Zusatzerklärung zur EEE einzureichen. Eine fehlende EEE führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Gleiches gilt bei einer fehlenden Zusatzerklärung zur EEE, sofern die Angaben nicht bereits in der EEE enthalten sind. Weitere Unterlagen oder nur die Anwendung des Globalvermerks in der EEE können die geforderte EEE weder ersetzen noch heilen und werden auch nicht als Ergänzung herangezogen.
EEE Teil V:
— Hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der eEEE ist bei den Vergabeunterlagen eingestellt.
Achtung: Von § 56 Absatz 2 VgV (Nachforderung) wird kein Gebrauch gemacht.
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann (siehe Folgetext). Eine Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 3,0 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch. Schließt eine Bewerbergemeinschaft keine zu den oben genannten Bedingungen angegebene Berufshaftpflichtversicherung ab, muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
[2] Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 4 Nr. 4 VgV:
Anzugeben ist der spezifische Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung (Technische Ausrüstung) jeweils in den letzten 3 Jahren (2018/2019/2020) sowie der entsprechende, durchschnittliche Jahresumsatz (netto) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020).
Zu 1): Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2 muss erbracht werden.
Zu 2): Beträgt der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) nicht mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto), wird ein/e Bewerber/in oder Bieter/in als nicht geeignet für die Ausführung des Auftrages angesehen.
1) Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, bearbeitete Leistungsphasen, Ausführungszeitraum der Leistungen, Kosten Bauwerkskosten – getrennt nach KG 300 und 400 (KG nach DIN 276-1 Dez. 2008), Referenzschreiben, Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Eine Wertung des Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis d) erfüllt sind (eine Zusammenfassung der Unterkriterien aus verschiedenen Referenzen ist nicht zulässig). Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
a) Die Leistungen sind dem Bewerber eindeutig zuzuordnen, d. h. eigenverantwortlich erbracht,
b) Die Referenz wurde vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet. Referenzen von Projektmitarbeiter/innen, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden,
c) Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 55 HOAI 2013 erbracht,
d) Die Leistungen an dem Referenzprojekt in der LPH 8 sind abgeschlossen, die Übergabe des Objektes an den Bauherrn liegt vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung maximal 5 Jahre zurück.
Die Nachweise zu der Referenz sind mit der Angebotsabgabe oder auf Verlangen beizubringen. (s. Ziff. III.2.2).
2) Zusammensetzung Projektteam (Projektleitung und Fachplanung):
Berufsjahre nach dem Hoch- oder Fachhochschulabschluss (Dipl.- Ing. FH/TH bzw. Master oder gleichwertig), Berufserfahrung, Qualifikationsprofil.
Berufserfahrung in Bezug auf die hier gestellte Aufgabe, eine Liste von persönlichen Referenzen mit vergleichbaren Projekten, an denen die genannten Projektmitarbeiter/innen maßgeblich beteiligt waren.
Die Nachweise wie Zeugnisse oder Urkunden und eine Liste der persönlichen Referenzen sind mit der Angebotsabgabe oder auf Verlangen beizubringen.(s. Ziff. III.2.2). Projektleitung und Fachplanung HLS oder Fachplanung ELT können identisch sein.
3) Angaben zur personellen Ausstattung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV des Bewerbers:
Angabe über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte.
4) Nachweis der Befähigung für die Planung von Brandmeldeanlagen/Sprachalarmierung gemäß Zertifikat nach DIN 14675 oder gleichwertig. Der Nachweis des Zertifikats nach DIN 14675 oder glw. ist erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Zu 2): Alle Mitglieder des Projektteams müssen über die geforderten Abschlüsse verfügen (Ziff. III.2.1).
Zu 3): Ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der Ingenieure_innen im Mittel der letzten 3 Jahren (2018/2019/2020) unter 3 Beschäftigten (Summe aus Büroleitung und festangestellten Mitarbeitenden) liegt.
Zu 4): Der Nachweis des Zertifikats nach DIN 14675 oder gleichwertig muss erbracht werden (gemäß Ziff. III.1.3 Punkt 4).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ingenieur/innen. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Ist im Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, gelten die fachlichen Voraussetzung als erfüllt, wenn Diplome, Prüfzeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise gemäß Richtlinie 2013/55/EU nachgewiesen werden können.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BlnAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen und der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
Zur Angebotsabgabe bzw. auf gesondertes Verlangen gemäß IV 211 EU Aufforderung u.a.:
— IV 4021 F Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (Wirt-2141),
— Weitere Nachweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Zeitpunkt der Bewerbung (Schlusstermin gem. Ziff. IV.2.2) sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE_02GM2021) und die Zusatzerklärung-EEE einzureichen.
Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs (s. Ziff. III.1.1). Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind die entsprechenden Erklärungen (IV 125F_Wirt235, IV 126F_Wirt-236, IV 128F_Wirt-238) ebenfalls einzureichen.
Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen (s. Ziff. III.2.2).
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht eingereichte Eigenerklärungen (EEE inkl. Zusatzerklärung) führen zum Ausschluss.
2. Für Bekanntmachung/EEE/Zusatzerklärung-EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen siehe Ziff. I.3.
3. Nur die in den EEEs genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich nur auf eine Referenz. Bei Nennung mehrerer Referenzen ist die Zusatzerklärung jeweils einmal zu verwenden.
4. Änderungen in der EEE und Zusatzerklärung-EEE sind nicht zulässig.
5. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
6. Die Bewerberunterlagen sind elektronisch (s. Ziff. I.3.) einzureichen.
7. Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch. (s. Ziff. I.3.).
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen;
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.1.1 und III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden,
10. Angebote sind nach Aufforderung elektronisch einzureichen, siehe Ziff.1.3 und Vergabeunterlage Formular ABau IV 211 EU F.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot zu erteilen (s. Ziff IV.1.5).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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