Online-Media [2-2021]
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Online-Media [2-2021]
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die Erstellung eines Konzepts für eine Online-Mediaplanung für das Präventionsprogramm „Bau auf Sicherheit. Bau auf dich.“ sowie die Schaltung der Online-Werbeanzeigen.
Berlin
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist eines Konzepts für eine Online-Mediaplanung für das Präventionsprogramm „Bau auf Sicherheit. Bau auf dich.“ zu erstellen, das folgende Elemente enthält:
Zielgruppen-Targeting, Angabe der Werbeträger, der Werbemittel, der Frequenzen, der Timings und Detailkosten.
Die Online-Mediaplanung ist 2 Wochen nach Auftragsvergabe und des Briefings durch die BG Bau bzw. die Rahmenvertragsagentur der BG Bau für die Initiative vorzulegen.
Gegenstand der Beauftragung ist weiterhin die Schaltung der Online-Werbeanzeigen. Für die Online-Kampagne ist ein permanentes Tracking mit einem monatlichen Reporting durchzuführen. Darüber hinaus sind pro Jahr 4 Quartalsreportings zu erstellen. Die kontinuierliche Steuerung der Online-Kampagne erfolgt in Absprache mit der Rahmenvertragsagentur der BG Bau.
Für die Dienstleistung steht ein Budget in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Jahr zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine Aufstellung beizufügen, die die Zusammensetzung der Mitglieder ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Tage nach Absendung per Fax oder elektronisch der Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]