Planung Brandschutzertüchtigung S-Bahn-Stationen Stuttgart Hbf. Tief und Stadtmitte – Gewerk KIB/Objektüberwachung Lph 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44012
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Brandschutzertüchtigung S-Bahn-Stationen Stuttgart Hbf. Tief und Stadtmitte – Gewerk KIB/Objektüberwachung Lph 8
Planung Brandschutzertüchtigung S-Bahn-Stationen Stuttgart Hbf. Tief – Gewerk KIB/Objektüberwachung Lph 8.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 S-Bahn Station Stuttgart Hbf. Tief
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
S-Bahn-Stationen Stuttgart Hbf. Tief
Planung_Brandschutzertüchtigung S-Bahn-Stationen Stuttgart Hbf. Tief – Gewerk KIB/Objektüberwachung Lph 8
LÄA 05: Die Fachbauüberwachung Gewerk Lüftung für die Bauphase 2 Hauptbauleistungen (Montage; Inbetriebnahme des AN und VOB-Abnahme) ist für den Projektablauf erforderlich, da es sich um spezielle Anlagen der Entrauchung handelt. Die Leistung wurde zusammen mit den weiteren BÜ und FBÜ-Leistungen ausgeschrieben. Bei dieser Ausschreibung konnte das einzige abgegebene Angebot nicht beauftragt werden, es enthielt formelle Fehler und musste somit ausgeschlossen werden. Da die Bauausführung im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Beauftragung der FBÜ-Leistungen steht, kann eine zweite Ausschreibung nicht mehr veranlasst werden.
Eine erneute Ausschreibung hat aufgrund der zeitlichen Zusammenhänge erhebliche negative Auswirkungen auf den Bauablauf und bringt somit wesentliche Bauverzögerungen in Verbindung mit entsprechenden Nachträgen aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf mit sich. Weiterhin können die betrieblich angemeldeten Sperrungen nicht genutzt werden und es muss eine neue Anmeldung mit entsprechendem Vorlauf veranlasst werden. Die Bauüberwachung des Fachgewerks „Entrauchung“ kann nicht allein durch den AN Objektüberwachung übernommen werden, da hier das fachliche Wissen fehlt. Ohne die fachliche Kompetenz der fachlichen Bauüberwachung ist der weitere Projektablauf erheblich behindert, so dass im Weiteren hohe Kosten aus Nachträgen und/oder nicht fachgerechter Umsetzung der Leistung entstehen.