Auslesen von Abo-Bestellscheinen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0236-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178b635fb3f-1a56d3065007d35b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auslesen von Abo-Bestellscheinen

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0236-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72310000 Datenverarbeitung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BVG benötigt Unterstützungsleistungen beim Auslesen von Abo-Bestellscheinen für den Zeitraum 1.10.2021 bis 30.9.2022 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.9.2023.

Zu den Aufgaben gehören u. a.:

— Erfassung und Plausibilisierung von Abo-Anträgen in Papierform und Übermittlung an den AG,

— Erfassung und Plausibilisierung von Eingangspost zu Abonnements und Firmentickets und Übermittlung an den AG („offene Post“ und „erledigte Post“),

— Erfassung und Plausibilisierung von „Papier“-Fotos und Übermittlung an den AG,

— Einrichtung einer Webportallösung für Kunden-Fotos für bestimmte Tarifangebote sowie Hosting, Wartung und Weiterentwicklung dieser Webportallösung bis zur Einführung von „Abo Online“,

— Einrichtung einer Webportallösung zum Upload von erforderlichen Nachweisen für bestimmte Tarifangebote sowie Hosting, Wartung und Weiterentwicklung dieser Webportallösung bis zur Einführung von „Abo Online“ sowie für Massenaktionen,

— Eine Android-App zur Erfassung von Kundenfotos für die Mitarbeiter des AGs sowie Wartung und Weiterentwicklung,

— Verlust von Fahrcards des kostenlosen Schülertickets.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind das größte kommunale Nahverkehrsunternehmen Deutschlands. Als zukunftsorientiertes Unternehmen möchte die BVG ihren Kunden hinsichtlich der Bereitstellung von Abonnements einen bestmöglichen Service anbieten. Hierzu bietet die BVG ihren Kunden neben den beiden Antragsstellungsvarianten Papier und Online auch die tariflich zwingend erforderliche Möglichkeit, Fotos und Nachweise sowohl auf dem papiergestützten als auch auf dem elektronischen Weg zu übergeben. Für diese Leistungen wird im Rahmen der Ausschreibung ein Dienstleister gesucht. Stand 31.12.2020 gab es bis zu rund 880 000 Abonnenten. Aufgrund der attraktiven Tarifangebote ist die Tendenz weiter steigend. In 2020 wurden insgesamt rd. 190 Tsd. Erstzugänge gestellt. Die Datensätze müssen überwiegend durch einen externen Dienstleiter erfasst werden.

Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum ab 1.10.2021 bis zum 30.9.2022 abgeschlossen, Die BVG kann den Vertrag um maximal weitere 12 Monate verlängern bis zum 30.9.2023.

Die weiteren Details zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer um bis zu maximal 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BewGe) oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen/Erklärungen vorzulegen:

1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens,

2. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als 3 Monate ist,

3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) „Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2019“ bzw. die am Sitz des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn eingeholt wird,

4. Eigenerklärung, dass nur solche Mitarbeiter im Projekt eingesetzt werden, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,

5. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt,

6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen,

7. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen,

8. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen,

9. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt,

10. Nachweis einer ISO 9001-Zertifizierung,

11. Nachweis über die Zulassung zum ExtraNet-Verfahren der deutschen Bundesbank,

12. Microsoft-Gold Zertifizierung, bzw. zertifizierter Nachweis über .Net-Entwicklung,

13. Nachweise oder Eigenerklärung über tiefgehende Kenntnisse bzgl. Verschlüsselungstechniken.

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden.

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen; bei einer Eignungsleihe können zusätzlich die relevanten Angaben etwaiger Eignungsleihgeber gemacht werden. Soweit sich Angaben auf einen Eignungsleihgeber beziehen, ist darauf ausdrücklich hinzuweisen.

1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (Euro, netto) aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

2. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbare Leistungen sind hierbei die Tätigkeitsfelder gemäß III.1.3).

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen; bei einer Eignungsleihe können zusätzlich die relevanten Angaben etwaiger Eignungsleihgeber gemacht werden. Soweit sich Angaben auf einen Eignungsleihgeber beziehen, ist darauf ausdrücklich hinzuweisen.

Der Bewerber hat seine Eignung durch Referenzen in Form von Eigenerklärungen über bereits erbrachte Leistungen in der EU aus den letzten 3 Jahren (seit dem 1.5.2018) zu belegenm, und zwar.

1. mindestens eine Referenz über Aufträge, die das Scannen und Plausibilisieren von Dokumenten beinhaltet und

2. mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung von Datenbankanwendungen zur Prozesssteuerung und -bearbeitung beinhaltet und

3. mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer öffentlich zugänglichen Webseite beinhaltet, davon mindestens eine mit der Möglichkeit, datenschutzrelevante Daten zu erfassen und Dateien hochzuladen und

4. mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhaltet und

5. mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App zur Erfassung, Bearbeitung und Versand von Bildern beinhaltet und

6. mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Windows-Anwendung mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhaltet und

7. mindestens eine der o. g. Referenzen (Punkt 1 bis 6) muss aus dem Bereich ÖPNV sein.

Die Darstellung der o. g. Anforderungen kann durch jeweils ein oder mehrere Projekte erfolgen.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.

Zu jeder Referenz sind folgende Informationen anzugeben:

a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten,

b) Zeitraum der Leistungserbringung,

c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe zu referenzierenden Tätigkeiten, um die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,

d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen,

e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.

Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.

Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Der AN muss über eine ISO 9001-Zertifizierung verfügen.

2. Der AN muss zum ExtraNet-Verfahren der deutschen Bundesbank zugelassen sein.

3. Der AN muss über eine Microsoft-Gold Zertifizierung, bzw. über eine Zertifizierung über .Net-Entwicklung verfügen.

4. Der AN muss über tiefgehende Kenntnisse bzgl. Verschlüsselungstechniken verfügen.

5. Mindestens eine Referenz über Aufträge, die das Scannen und Plausibilisieren von Dokumenten beinhaltet.

6. Mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung von Datenbankanwendungen zur Prozesssteuerung und -bearbeitung beinhaltet.

7. Mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer öffentlich zugänglichen Webseite beinhaltet, davon mindestens eine mit der Möglichkeit, datenschutzrelevante Daten zu erfassen und Dateien hochzuladen.

8. Mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhaltet.

9. Mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App zur Erfassung, Bearbeitung und Versand von Bildern beinhaltet.

10. Mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Windows-Anwendung mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhaltet.

11. Mindestens eine der o. g. Referenzen (Punkt 5 bis 10) muss aus dem Bereich ÖPNV sein.

Die Darstellung der Einhaltung der Mindestanforderungen dieser Punkte 5) bis 11) kann durch mehrere verschiedene Referenzprojekte erbracht werden.

Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von Bewerbergemeinschaften ausreichend, wenn die Anforderungen von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt wwerden. Im Fall der Eignungsleihe genügt die Erfüllung durch den Eignungsleihgeber, soweit sich die Eignungsleihe auf die Mindestanforderung erstreckt.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Eignungsprüfung der fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt anhand in Ziffern III.1.1) bis III.1.3) beschriebenen Eignungsanforderungen. Die hierfür erforderlichen Angaben bzw. Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Angaben stellt der AG die bereits benannten Formblätter zur Verfügung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Siehe Vergabeunterlagen.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

— Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in Deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.

— Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Die BVG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

— Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 18/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0236-2021 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot (Angebotsfrist: 12.7.2021, 12.00) einzureichen.

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0236-2021 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 7.6.2021 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete

Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (S. auch III.1)): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.

BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.

Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (S. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise (S. Ziffer III.1)) eingereicht werden.

9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 12.7.2021, 12.00 Uhr

Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.

Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Anforderungen der BVG) nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.

Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 2.8.2021 bis 6.8.2021 statt.

Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.

10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/05/2021