Metallbauarbeiten – Schlosser Referenznummer der Bekanntmachung: TK 08062021-1000
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten – Schlosser
Beschreibung der Beschaffung:
Der Standort Grundschule am Pegasuseck Berlin befindet sich im Kosmosviertel in der Bezirksregion Altglienicke, Berlin. Der Schulstandort besteht aus Hauptgebäude, Hortgebäude und Sporthalle sowie der dazugehörigen Außenanlagen und soll im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ qualifiziert werden. Neben Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude, erhält das Schulgebäude eine Erweiterung mit Aula/Mensanutzung als Holzbau.
Im Zuge der Sanierung werden die Geländer in den Bestandstreppenhäuser erneuert. Die Arbeiten umfassen die Entfernung des vorhandenen Geländers aus beschichtetem Baustahl und das Herstellen, Liefern und Montieren des neuen Treppengeländers aus Stahl inklusive Handläufe sowie Malerarbeiten an den zuvor genannten Bauteilen.
Grundschule am Pegasuseck
Pegasuseck 5
12524 Berlin-Altglienicke
Titel 1:
— Abbruch Geländer Bestand,
— Herstellung Lieferung und Montage Innentreppengeländer aus Stahl.
Titel 2:
— Malerarbeiten Geländer und Handlauf.
Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II), Programm Sozialer Zusammenhalt – Baufonds, Fördergebiet: Q09 – Bezirk Treptow-Köpenick, Programmjahr 2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind unter Verwendung der Formblätter zu erbringen, die bei der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen und ordnungsgemäß ausgefüllt werden müssen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
— Nachweis der Berufszulassung – Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124.HF). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, so ist auf Verlangen folgendes vorzulegen: Gewerbeanmeldung; Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind).
3. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §6e EU VOB/A (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF.) Sollten Ausschlussgründe nach §6e EU Absatz 1-4 VOB/A vorliegen, ist der Nachweis zu führen, dass eine Selbstreinigung nach §6f EU VOB/A erfolgte.Hinweis: Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
5. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF.
Wurde ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.)
Die Verwendung der EEE durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Nummer amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V_124HF_Eigenerklaerung_zur_Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
— mind. 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden.
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen mit dem dort genannten Inhalt zu belegen sind.)
2. Angaben zu Arbeitskräften – Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mit Angabe der technischen Fachkräfte, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3. Nachweis der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Nachweis durch Präqualifikation oder für nicht präqualifizierte Unternehmendurch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF. Bieter der engeren Wahl haben auf Verlangen die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.)
4. Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren wahl durch entsprechende Bescheinigungenzu belegen sind.
5. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt (Eigenerklärung).
6. Angaben, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Eigenerklärung). Die Verwendung der EEE durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert, sofern in den Ziffern 1-6 eine Eigenerklärung zugelassen wurde.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters oder nicht im amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) eingetragenen Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V_124HF_Eigenerklaerung_zur_Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Nummer amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V_124HF_Eigenerklaerung_zur_Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (siehe Formular V 231 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzten Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmerkette (siehe Formular V 231 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin -Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen:
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich. Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite übereventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/ oder Änderungspakete zu informieren.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder elektronisch in Textform erfolgen.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am 2.6.2021, 10.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]