SaaS SAP S/4HANA Referenznummer der Bekanntmachung: 02-VST-E-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
SaaS SAP S/4HANA
Toll Collect GmbH (im Folgenden „TC“) hat ein Projekt zur Ablösung des ERP-Systems für die Finanzprozesse aufgesetzt. Ziel des Projektes P1688 „Transition TC Finanzprozesse“ ist die Bereitstellung eines funktionsstarken ERP-Systems auf Basis von SAP S/4HANA. Mit dieser Ausschreibung soll ein Dienstleister gefunden werden, der ein S/4HANA-System als Service (Software-as-a-Service, SaaS-Dienstleister) anbietet und betreibt.
Die Dienstleistung beinhaltet die Bereitstellung der Infrastruktur, der Software SAP S/4HANA und den Betrieb dieser in dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Service-Level. Die Software wird durch den Dienstleister regelmäßig auf den aktuellen Release-Stand der SAP aktualisiert. Der Service soll in Abstimmung, aber nicht in Steuerung durch TC erbracht werden. Die Implementierung (Customizing) bis zur Nutzung im Regelbetrieb ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Toll Collect GmbH
Linkstr. 4
10785 Berlin
Das derzeit eingesetzte SAP-System der TC wurde in wesentlichen Teilen noch vor dem Mautstart spezifiziert und entwickelt. Es unterstützt die finanziellen Geschäftsprozesse der Fachbereiche und umfasst mit dem Treuhandbereich (Maut) und dem Bereich Finanzen/Controlling 2 grundhaft getrennte Bereiche, die jedoch im SAP die gleichen Module nutzen.
Das bestehende System ist seit der Ausweitung der Maut auf Bundesstraßen und der damit verbundenen Erhöhung des Mengengerüstes in Teilen an Grenzen gestoßen. Die Abbildung der geschäftskritischen Mautprozesse im gleichen System wie die Finanzprozesse der TC stellt durch die hohen Anforderungen an den Nachweis der Funktionsfähigkeit eine erhebliche Beschränkung für die Anpassung der Finanzprozesse dar.
TC hat ein Projekt zur Ablösung des ERP-Systems für die Finanzprozesse aufgesetzt, innerhalb dessen auch die Beschaffung der Betriebsleistungen erfolgt. Ziel des Projektes P1688 „Transition TC Finanzprozesse“ ist die Bereitstellung eines funktionsstarken ERP-Systems (auf Basis von SAP S/4HANA). Dieses neue System dient allein den Bedarfen des Finanzwesens der TC, eine Abbildung von Mautprozesse ist auch perspektivisch nicht geplant. Das Alt-System SAP (ECC 6.0) wird bis zur Migration der bestehenden Mautprozesse weiter betrieben. Die Anpassungen oder Erweiterung der Finanzprozesse aus geänderten Bedarfen (z. B. Organisationsänderungen) oder aus der Erweiterung des Geschäftsbetriebes sind zukünftig projektunabhängig und ohne Rückwirkung auf die Mautprozesse möglich.
Unter Finanzprozessen sind die üblichen kreditorischen und debitorischen Prozesse, sowie die Prozesse des Einkaufs und Controllings eines mittelständischen Dienstleistungsunternehmens zu verstehen. Um eine gleichzeitige Ablösung der Maut- und Finanzprozesse aus dem bestehenden SAP-System zu vermeiden, sollen in einem ersten Schritt die Finanzprozesse aus dem bestehenden System herausgelöst und bereits ab dem 1.1.2022 (mit Beginn des neuen Geschäftsjahres) im neuen S/4HANA-System genutzt werden.
Mit dieser Ausschreibung soll daher ein Dienstleister gefunden werden, der ein S/4HANA-System als Service anbietet und betreibt. TC verfügt bei einem externen Dienstleister über eigene Rechenzentrumsstrukturen, in denen auch das aktuelle SAP-System in einer 3-Systemlandschaft betrieben wird. Die Aktualisierung der Infrastruktur, die Gewährleistung des Supports der eingesetzten Standardsoftware und Individual-Applikationen verursachen jedoch einen finanziellen und personellen Aufwand der perspektivisch reduziert werden soll. Für das neue Finanzsystem wurde die Einbindung eines Software-as-a-Service-Dienstleisters (SaaS-DL) als die kostengünstigste Lösung evaluiert.
Für standardisierte Prozesse sollen zukünftig auch standardisierte Systeme zum Einsatz kommen. Neben den in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bestehen keine exklusiven Anforderungen an die Bereitstellung von Infrastruktur oder Software, die einen Betrieb in einer exklusiven RZ-Umgebung erfordern würden.
Die Dienstleistung beinhaltet die Bereitstellung der Infrastruktur, der Software SAP S/4HANA und den Betrieb dieser in dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Service-Level. Die Software wird durch den Dienstleister regelmäßig auf den aktuellen Release-Stand der SAP aktualisiert. Der Service soll in Abstimmung, aber nicht in Steuerung durch TC erbracht werden.
Ergänzender Applikationssupport: Ein Abruf dieser Leistung erfolgt frühestens nach Abschluss der Implementierungsphase. Die Leistungen umfassen beispielsweise: die Konfiguration des Produktes gemäß Vorgaben TC, das Einspielen von Konfigurationsdateien, das Anlegen von Usern, die Konfiguration von Jobs. Die Leistungserbringung muss spätestens 3 Monate nach Beauftragung beginnen. Bei Leistungsabruf muss ein dezidierter Ansprechpartner vom AN benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TSI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0FRY74
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.