Vergabe von Dienstleistungen für Außenwerbung und Promotion-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-messe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungen für Außenwerbung und Promotion-Lizenzen
Gegenstand der Ausschreibung ist die die Vermarktung von Werbeflächen und Bereitstellung von Promotion-Lizenzen auf dem Messegelände und im CCH (Congress Center Hamburg) der HMC (Hamburg Messe und Congress GmbH).
Die Leistungen sind in 3 Leistungsbereiche gegliedert und umfassen:
1. Vermarktung Außenwerbung
— Akquise,
— Beratung,
— Produktion, Montage und Demontage der Werbemittel,
— Reklamationsmanagement,
— Abrechnung und Reporting.
2. Vermarktung der Promotion-Lizenzen.
3. Vermarktung Digitale Werbeflächen:
— Akquise,
— Beratung,
— Produktion und Ausspielung der Werbemittel,
— Reklamationsmanagement,
— Abrechnung und Reporting.
HMC hat das 2-malige Recht, diesen Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem Partner um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Dienstleistungen für Außenwerbung und Promotion-Lizenzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Hamburg
Land: Deutschland