Gebäudeunterhaltsreinigung im BKAmt und Schloss Meseberg Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0338-19-I-F
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesregierung.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeunterhaltsreinigung im BKAmt und Schloss Meseberg
Gebäudeunterhaltsreinigung im BKAmt und Schloss Meseberg.
Los 1 – Gebäudeunterhaltsreinigung im Bundeskanzleramt
Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Gebäudeunterhaltsreinigung in dem vom Auftraggeber genutzten Verwaltungs- und Leitungsgebäude, der Wache und Gärtnerei auf der Liegenschaft Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin für die Dauer von 4 Jahren.
Los 2 – Gebäudeunterhaltsreinigung im Schloss Meseberg
Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Gebäudeunterhaltsreinigung in den vom Auftraggeber genutzen Räumen des Gebäudes Schloss Meseberg, Meseberger Dorfstraße 30 in 16775 Gransee sowie in den Räumen des Gebäudes Kastellanhaus, Gästehaus 1 und 2, Pavillon, Scheune (Pressezentrum) und dem Außenlager für die Dauer von 4 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 – Gebäudeunterhaltsreinigung im Bundeskanzleramt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 – Gebäudeunterhaltsreinigung im Schloss Meseberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.