Planungs- und Überwachungsleistungen zur Umbau- und Sanierungsmaßnahme Richtfunkturm und Verkehrszentrale in Bremerhaven Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_802_016

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 087-225163)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungs- und Überwachungsleistungen zur Umbau- und Sanierungsmaßnahme Richtfunkturm und Verkehrszentrale in Bremerhaven

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_802_016
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Projekte der Umbau- und Sanierungsmaßnahme des Richtfunkturms und der Verkehrszentrale in Bremerhaven. Zu den Planungs- und Überwachungsleistungen gehören somit die Objektplaner- und Fachplanerleistungen für Gebäude, Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Anlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen. Eingeschlossen sind Leistungen zur Bauphysik (Berechnung, Messungen und Nachweisführung für Akustik, den Wärme- und Tauwasserschutz), Brandschutzplanung. Der Leistungsumfang umfasst die Planung, Bauüberwachung und Objektbetreuung (angelehnt an die HOAI die LHP 1-9).

Zur baulichen Gesamtmaßnahme gehören schwerpunktmäßig die Modernisierung des bestehenden Radarbetriebsgebäudes (in der sich die Verkehrszentrale befindet), ein Anbau an das Radarbetriebsgebäude, die Sanierung des Richtfunkturm, das Herstellen eines neuen Haupteinganges für das WSA Bremerhaven sowie die Erneuerung und Anpassung der angrenzenden Außenlagen. Die baulichen Anlagen sind barrierefrei untereinander zu erschließen. Das bestehende Dienstgebäude ist funktional an die genannten Gebäudekomplexe über den neuen Haupteingang mit zu erschließen. Die Außenanlagen sind barrierefrei an den neuen Haupteingang anzuschließen. Eine endgültige Entscheidung über die genaue bauliche Umsetzung wird aus den Ergebnissen einer vorrangigen Raumbedarfsermittlung sowie einer anschließenden Voruntersuchung, die nicht Bestandteil dieser Leistungserbringungen sind, getroffen.

Technische und berufliche (§ 46, Abs. 1) und Eignung des Projektteams (§ 75 VgV, Abs. 1,2VgV)

Das Projektteam, das den Auftragsgegenstand bearbeitet, muss mindestens aus 2 Personen bestehen (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter). Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zum Architekt und/oder Ingenieur (im bautechnischen Bezug) ist für jedes Projektteammitglied separat nachzuwiesen. Der stellvertretende Projektleiter soll in der ersten Linie den Projektleiter bei dessen Abwesenheit vollständig vertreten. Es handelt sich um eine Mindestforderung.

Hinweis:

Die Planungs- und Überwachungsleistung ist nach dem „Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes“ umzusetzen. Der Umbau der bestehenden Verkehrszentrale als auch der Anbau der Verkehrszentrale, sind nach dem BNB- Silber-Standard zu zertifizieren. Beim Richtfunkturm ist die sinngemäße BNBAnwendung erforderlich. Der gesamte Zertifizierungsprozess ist Auftragsbestandteil und durch den Auftragnehmer durchzuführen. Der gesamte Prozess ist zwingend durch einen BNB-Koordinator zu begleiten. Verfügt das Projektteam bzw. der Auftragnehmer nicht über diese Qualifikation, hat der Auftragnehmer die Erbringung dieser Leistung durch einen Nachunternehmer sicherzustellen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 087-225163

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung:
Anstatt:

Projekte der Umbau- und Sanierungsmaßnahme des Richtfunkturms und der Verkehrszentrale in Bremerhaven. Zu den Planungs- und Überwachungsleistungen gehören somit die Objektplaner- und Fachplanerleistungen für Gebäude, Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Anlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen. Eingeschlossen sind Leistungen zur Bauphysik (Berechnung, Messungen und Nachweisführung für Akustik, den Wärme- und Tauwasserschutz), Brandschutzplanung. Der Leistungsumfang umfasst die Planung, Bauüberwachung und Objektbetreuung (angelehnt an die HOAI die LHP 1-9).

Zur baulichen Gesamtmaßnahme gehören schwerpunktmäßig die Modernisierung des bestehenden Radarbetriebsgebäudes (in der sich die Verkehrszentrale befindet), ein Anbau an das Radarbetriebsgebäude, die Sanierung des Richtfunkturm, das Herstellen eines neuen Haupteinganges

Für das WSA Bremerhaven sowie die Erneuerung und Anpassung der angrenzenden Außenlagen. Die baulichen Anlagen sind barrierefrei untereinander zu erschließen. Das bestehende Dienstgebäude ist funktional an die genannten Gebäudekomplexe über den neuen Haupteingang mit zu erschließen. Die Außenanlagen sind barrierefrei an den neuen Haupteingang anzuschließen. Eine endgültige Entscheidung über die genaue bauliche Umsetzung wird aus den Ergebnissen einer vorrangigen Raumbedarfsermittlung sowie einer anschließenden Voruntersuchung, die nicht

Bestandteil dieser Leistungserbringungen sind, getroffen.

Hinweis:

Die Planungs- und Überwachungsleistung ist nach dem „Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes“ umzusetzen. Der Umbau der bestehenden Verkehrszentrale als auch der Anbau der Verkehrszentrale, sind nach dem BNB- Silber-Standard zu zertifizieren. Beim Richtfunkturm ist die sinngemäße BNBAnwendung erforderlich. Der gesamte Zertifizierungsprozess ist Auftragsbestandteil und durch den Auftragnehmer durchzuführen. Der gesamte Prozess ist zwingend durch einen BNB-Koordinator zu begleiten. Verfügt das Projektteam bzw. der Auftragnehmer nicht über diese Qualifikation, hat der Auftragnehmer die Erbringung dieser Leistung durch einen Nachunternehmer sicherzustellen.

muss es heißen:

Projekte der Umbau- und Sanierungsmaßnahme des Richtfunkturms und der Verkehrszentrale in Bremerhaven. Zu den Planungs- und Überwachungsleistungen gehören somit die Objektplaner- und Fachplanerleistungen für Gebäude, Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Anlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen. Eingeschlossen sind Leistungen zur Bauphysik (Berechnung, Messungen und Nachweisführung für Akustik, den Wärme- und Tauwasserschutz), Brandschutzplanung. Der Leistungsumfang umfasst die Planung, Bauüberwachung und Objektbetreuung (angelehnt an die HOAI die LHP 1-9).

Zur baulichen Gesamtmaßnahme gehören schwerpunktmäßig die Modernisierung des bestehenden Radarbetriebsgebäudes (in der sich die Verkehrszentrale befindet), ein Anbau an das Radarbetriebsgebäude, die Sanierung des Richtfunkturm, das Herstellen eines neuen Haupteinganges für das WSA Bremerhaven sowie die Erneuerung und Anpassung der angrenzenden Außenlagen. Die baulichen Anlagen sind barrierefrei untereinander zu erschließen. Das bestehende Dienstgebäude ist funktional an die genannten Gebäudekomplexe über den neuen Haupteingang mit zu erschließen. Die Außenanlagen sind barrierefrei an den neuen Haupteingang anzuschließen. Eine endgültige Entscheidung über die genaue bauliche Umsetzung wird aus den Ergebnissen einer vorrangigen Raumbedarfsermittlung sowie einer anschließenden Voruntersuchung, die nicht Bestandteil dieser Leistungserbringungen sind, getroffen.

Technische und berufliche (§ 46, Abs. 1) und Eignung des Projektteams (§ 75 VgV, Abs. 1,2VgV)

Das Projektteam, das den Auftragsgegenstand bearbeitet, muss mindestens aus 2 Personen bestehen (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter). Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zum Architekt und/oder Ingenieur (im bautechnischen Bezug) ist für jedes Projektteammitglied separat nachzuwiesen. Der stellvertretende Projektleiter soll in der ersten Linie den Projektleiter bei dessen Abwesenheit vollständig vertreten. Es handelt sich um eine Mindestforderung.

Hinweis:

Die Planungs- und Überwachungsleistung ist nach dem „Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes“ umzusetzen. Der Umbau der bestehenden Verkehrszentrale als auch der Anbau der Verkehrszentrale, sind nach dem BNB- Silber-Standard zu zertifizieren. Beim Richtfunkturm ist die sinngemäße BNBAnwendung erforderlich. Der gesamte Zertifizierungsprozess ist Auftragsbestandteil und durch den Auftragnehmer durchzuführen. Der gesamte Prozess ist zwingend durch einen BNB-Koordinator zu begleiten. Verfügt das Projektteam bzw. der Auftragnehmer nicht über diese Qualifikation, hat der Auftragnehmer die Erbringung dieser Leistung durch einen Nachunternehmer sicherzustellen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: