Zusätzliche Planungsleistungen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Zusätzliche Planungsleistungen
Zusätzliche Planungsleistungen wegen Umbau und Nutzungsänderung BT A an dem Standort Dienstgebäude Hohenzollerdamm der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Berlin
Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HOAI für die Anpassung der Flächen im Silberturm wegen Umbau und Nutzungsänderung BT A an dem Standort Dienstgebäude Hohenzollerdamm der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2 GWB liegen vor.
Die benötigten Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 sind für die Umsetzung der Ziele des ursprünglich abgeschlossenen Generalplanungsvertrages erforderlich. Die geänderten Nutzungsinteressen machen eine teilweise Neuplanung erforderlich.
Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, weil damit auch der festgelegt Fertigstellungstermin nicht gehalten werden könnte und Ausweichflächen gemietet werden müssten. Des Weiteren würden auch mehrfache Umzüge erforderlich. Die Zusatzkosten würden sich nach einer ersten Schätzung auf rd. [Betrag gelöscht] EUR belaufen.
Das parallele Tätigwerden vom Dienstleistern würde zudem zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten bei Gewährleistungsfällen führen und könnte damit gravierende weitere rechtliche und finanzielle Risiken verursachen. Ferner wäre angesichts des Urheberrechts auch die gleichartige Gestaltung des Gebäudes gefährdet.
Eine Änderung des Gesamtcharakters der Leistung liegt im Übrigen nicht vor.
Die Wertgrenze von 50 % gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ebenfalls eingehalten.
Unabhängig vom vorstehenden liegt eine wesentliche Änderung des Vertrags auch insofern nicht vor, als die benötigten Leistungen einen Nettowert von nur rd. [Betrag gelöscht] EUR haben. Das entspricht 1,7 % des ursprünglichen Auftragswertes von rd. 17 Mio. EUR. Bei diesem Betrag wäre im ursprünglichen Vergabeverfahren wohl kein anderer Bieterkreis angesprochen worden. Auch hätte sich die Bieterreihenfolge nicht geändert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen LP 5- 8 gemäß HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
10 Kalendertage gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]