Bf Frankfurt am Main Hbf; Brandschutzertüchtigung Lph 5-7 und 9 optional Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI12038
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Frankfurt am Main Hbf; Brandschutzertüchtigung Lph 5-7 und 9 optional
Bf Frankfurt am Main Hbf; Brandschutzertüchtigung Lph 5-7 und 9 optional.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Frankfurt am Main Hbf; Brandschutzertüchtigung Lph 5-7 und 9 optional
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Bf Frankfurt am Main Hbf; Brandschutzertüchtigung Lph 5-7 und 9 optional
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nachtrag 30: Erstellung Brandfallmatrix BMA OPVA
Die Erstellung einer Brandfallmatrix für die Brandmeldeanlage BMA war bisher kein Vertragsbestandteil. Die Inbetriebnahme/Abnahme einer BMA verlangt das Vorliegen einer Brandfallmatrix. Aufgrund dessen wurde eine zusätzliche Planungsleistung angeordnet.