Projektträgerschaft für das Förderprogramm Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#033
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das Förderprogramm Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Projektträgerschaft für das Förderprogramm Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Zertifizierte medizinische Schutzausrüstung gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte ist Grundlage einer sicheren Versorgung im Gesundheitsbereich und in der Pflege. Die in der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung regulierten filtrierenden Halbmasken (sog. FFP-Masken), deren Verwendung in speziellen Industriebereichen als Arbeitsschutzmaßnahme vorgegeben ist, haben im Zuge der Corona-Pandemie zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos breite Verwendung auch im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in der Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft gefunden. Die im Zuge der Pandemie von den Bundesländern verfügte Maskenpflicht hat dazu geführt, dass neue Bedarfsbereiche für die Versorgung mit Schutzausrüstung entstanden sind (u.a. öffentlicher Nahverkehr sowie Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen). Seit Beginn der Pandemie ist der Bedarf an derartigen Ausrüstungen in Deutschland, in Europa und weltweit sprunghaft gestiegen. Es ist absehbar, dass dieser Bedarf kurz- und mittelfristig weiter zunehmen und dauerhaft hoch bleiben wird. Um die Versorgung des deutschen Gesundheitssystems und der Wirtschaft in derartigen Krisensituationen mittel- und langfristig sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte bekanntgemacht (BAnz AT 30.04.2020 B3). Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Einrichtung einer sog. Nationalen Reserve Gesundheitsschutz, um in Zukunft das Gesundheitssystem und bei Bedarf vulnerable Gruppen in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft besser mit Schutzausrüstung versorgen zu können (Beschluss des Kabinetts vom 3.6.2020). Ziel der Förderung ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit in der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen, um die Wettbewerbsposition der Unternehmen zu stärken und damit einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und damit zur Sicherung der Versorgung mit Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung soll die Produktion nachhaltiger und funktionsintegrativer Schutzausrüstung am Standort Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette gezielt unterstützt werden. Die Richtlinie zielt neben der Förderung von Innovationen bei zertifizierten Produkten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG auf die Ent-wicklung von Produkten für neue nachgewiesene Bedarfsfelder einschließlich eines möglichen Standardisierungsprozesses. Das BMWi beabsichtigt einen Vertrag über die Projektträgerschaft für den oben beschriebenen Aufgabenbereich abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate mit der Option einer einmaligen Verlängerung um maximal 12 Monate. Die Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber und die konkrete Dauer der Verlängerung werden davon abhängen, ob und inwieweit die Ausschöpfung des untenstehenden Gesamtfördervolumens oder die vollständige Abwicklung der bereits bewilligten Förderungen dies erfordern. Das Gesamtfördervolumen der zu betreuenden Vorhaben ist abhängig von den haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Deutschen Bundestages. DE Standardformular 14 – Berichtigung 3 Nach derzeitiger Finanzplanung stehen für den Zeitraum 2021 bis 2024 insgesamt Fördermittel in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektträgerschaft für das Förderprogramm Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag enthält eine Verlängerungsoption um 12 Monate (08.03.2025 - 07.03.2026) mit einem Wert von [Betrag gelöscht] Euro netto.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Durch die Änderung enthält der Auftrag unverändert die Administrierung der des Förderprogramms PSA sowie zusätzlich die übergangsweise Administrierung des Förderprogramms „Bundesförderung von Produktionsanlagen von Borosilikatrohrglas und Glasvials zur Verwendung in der Impfstoffproduktion“ bis zum 31.12.2021, längstens jedoch bis zur vollständigen dauerhaften Übernahme der Umsetzung des Programms durch einen Auftragnehmer.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ziel des Förderprogramms Glasvials ist es, die Produktion von medizinischem Borosilikatrohrglas des Typs I und Glasvials aus Typ I Glas nach Kapitel 3.2.1. des Europäischen Arzneibuchs (Ph.Eur.) zur Verpackung und Lagerung von zugelassenen Impfstoffen für die Schutzimpfung gegen das Virus SARS-CoV-2 in Deutschland zu stärken und bisherige nationale und europäische Engpässe zu reduzieren. Mit diesem Programm sollen neue Produktionskapazitäten aufgebaut werden, um bis Ende
— Juni 2022 die jährlich produzierte Menge Glasvials gemäß Typ I Glas nach Kapitel 3.2.1. des Europäischen Arzneibuchs (Ph.Eur.) um 200 Mio. Stück zu erhöhen;
— März 2022 die jährliche Produktionskapazität von medizinischem Borosilikatrohrglas gemäß Typ I um 10 000 Tonnen zu erhöhen.
Gefördert werden Investitionen in
— Anlagen zur Produktion von medizinischem Borosilikatrohrglas des Typs I,
— Anlagen zur Produktion von Glasvials aus Typ I Glas nach Kapitel 3.2.1. des Europäischen Arzneibuchs (Ph.Eur.).
Gefördert werden nur Produktionsanlagen, wenn der Zuwendungsempfänger nachweist, dass für die definierten Produkte, die nachfolgend aufgeführten Qualitätsstandards eingehalten werden und die für die Produktion notwendigen behördlichen Zulassungen vorliegen. Der Nachweis hat spätestens mit Vorlage der Verwendungsnachweises zu erfolgen.
Nicht gefördert werden im Rahmen dieser Richtlinie:
— Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
— Umbauten an Gebäuden zum Aufbau und Betrieb der förderfähigen Anlagen,
— Zertifizierungskosten,
— Eigenleistungen des Antragstellers sowie Technologien und Produkte, die vom Antragsteller selbst hergestellt werden,
— Umrüstungen bestehender Anlagen,
— Leasing oder Finanzierungskosten.
Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Produktion eines der aufgeführten zertifizierten Produkte bis zu einer jährlichen Produktionskapazität von insgesamt maximal
— 10 000 Tonnen Borosilikatrohrglas gemäß Typ I,
— 200 Mio. Stück Glasvials gemäß Typ I.
Für das Förderprogramm stehen Haushaltsmittel in Höhe von 90 Mio. EUR über 2 Jahre zur Verfügung.
Die Projektförderung erfolgt auf Ausgabenbasis im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Förderfähig sind alle erforderlichen Investitionsausgaben (einschließlich Nebenkosten) zur erstmaligen zweckentsprechenden Inbetriebnahme definierter Produktionsanlagen. Ausgaben für Vermögenswerte, die nicht der gesamten Lebensdauer der Infrastruktur zugerechnet werden können, sind nur anteilig förderfähig. Nicht gefördert werden investive Maßnahmen oder Entwicklungsvorhaben, die von anderen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union bereits gefördert wurden. Die Förderung wird im befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 (Mitteilung der Europäischen Kommission C(2020) 1863 final vom 19. März 2020 in der Fassung vom 28. Januar 2021 (C2021) gewährt. Genaueres ist dem Entwurf der Förderrichtlinie im Anhang zu entnehmen, der Anfang Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt für das BMWi als Auftraggeber (im Folgenden: AG) übergangsweise die Administrierung der geplanten Förderrichtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von Borosilikatrohrglas und Glasvials zur Verwendung in der Impfstoffproduktion. Hierzu wird der AN wissenschaftlich-technische und administrative Aufgaben übernehmen.
Der AN soll
— die Wirkung der Förderung verbessern und
— eine effiziente Administration des Förderprogramms sichern.
Die Aufgaben des AN lassen sich folgenden Arbeitspaketen zuordnen:
— Projektträgeraufgaben für die Durchführung der Förderrichtlinie durch Unterstützung des BMWi bei fachlichen und administrativen Fragen der Förderung,
— analytische und konzeptionelle Arbeiten in Form der Bewertung des Standes von Wissenschaft und Technik.
Bei beiden Förderprogrammen handelt es sich um eine Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) zur Weiterentwicklung der deutschen Produktion. Beide Förderprogramme dienen dem Ziel der Bekämpfung der Corona-Pandemie durch die Sicherstellung der Versorgung mit den dafür essentiellen Gütern. Sowohl die Versorgung mit Atemschutzmasken als auch mit Impfstoffgefäßen und dadurch mittelbar mit Impfungen dienen dem Ziel Infektionsketten zu unterbrechen. Auf Grund der notwendigen Investitionsvorlaufzeiten von ca. 12 Monaten muss das Förderprogramm Glasvials dabei zeitnah erfolgen, um eine positive Wirkung in 2022 zu erzielen. Erst im Anschluss an den „Impfgipfel“ am 1.2.2021 haben deutsche Hersteller erstmals deutlich gemacht, dass möglicherweise ab dem 4. Quartal 2021 Engpässe bei der Verpackung der Impfstoffe in Medizinglasröhrchen (Vials) auftreten können, die den gesamten Impfprozess bremsen könnten.