Dresden Hbf — Hallendach

Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dresden Hbf — Hallendach

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213000 Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erneuerung des Membrandaches des Hauptbahnhofes Dresden

Dabei sollen folgende Hauptmassen verbaut werden:

— Membrane: 3 1863 m2 Oberfläche

— Seile: 4 t,

— Stahl: 215 t,

— Glas: 610 m2,

— Pfähle Ø620: 180 m

— Mikropfähle: 1.750 m

— Beton: 360 m3

Kräne:

— 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m,

— Hublast Spitze ca. 2,8 t,

— 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m,

— Hublast Spitze ca. 1,3 t .

Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau.

Der Hauptbahnhof (Hbf) Dresden wird über seinen Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten in den Jahren 2022 bis 2024 erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen aus, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.

Die Membran spannt im Dach über Felder von 5 bis 14 m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,50m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in die Bahnsteighallen gelangen soll.

Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90o. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (sog. „Skylights“) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil, dem sogenannten Flying Cable unterstützt. Die Membranfelder sind grundsätzlich mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Hallenbinder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter selbst werden wie schon im Be-stand wieder als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Last aus Schnee nun vom Skylight abgetragen wird. Die dabei demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.

Der Hbf Dresden besteht aus drei nebeneinanderliegenden Bahnsteighallen aus Stahlfachwerkbögen. In beiden Mittelachsen befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11 m und eine Breite von ca. 4,50 m auf. Das Gewicht beträgt ca. 5 t je Skylight. Die Glaselemente werden nachträglich ein-gebaut. Ein Einbau der Skylights zur Gewichtsreduktion ist auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. Hierfür sind entsprechende Stahlbeton- und Tiefbauarbeiten notwendig. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und Skylightarbeiten gestellt werden.

Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung, die für die Material- und Personaldisposition genutzt werden können. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) intensiv abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement Dresden abzustimmen.

Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den AN.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe II.1.4) (kurze Beschreibung).

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
18/05/2021

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach SektVO; Die Ausschreibungsunterlagen werden nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese Bekanntmachung ist kein Aufruf zum Wettbewerb oder zur Einreichung von Teilnahmeanträgen. Sie dient lediglich als nicht verbindliche Bekanntmachung und Vorinformation von Interessenten.

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2021