(7)Bf Ansbach, barrierefreier Ausbau, Bauhauptleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI43123
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de
Abschnitt II: Gegenstand
(7)Bf Ansbach, barrierefreier Ausbau, Bauhauptleistung
Bf Ansbach, barrierefreier Ausbau, Bauhauptleistung
91522 Ansbach
— Neubau Bahnsteigkante 1 700 m,
— Neubau Bahnsteigfläche 5 700 m2,
— Neubau Dach 1 600 m2,
— Beton- und Stahlbetonarbeiten 700 m3,
— Rückbau Bahnsteige 7 000 m2,
— Rückbau Unterführung 700 m3,
— Oberbauarbeiten 6 000 m,
— Neubau Servicegebäude 130 m3 umbauter Raum,
— Neubau Beleuchtungsanlage komplette Verkehrsanlage,
— Ausführungsplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Ansbach, barrierefreier Ausbau, Bauhauptleistung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
91522 Ansbach
— Neubau Bahnsteigkante 1 700 m,
— Neubau Bahnsteigfläche 5 700 m2,
— Neubau Dach 1 600 m2,
— Beton- und Stahlbetonarbeiten 700 m3,
— Rückbau Bahnsteige 7 000 m2,
— Rückbau Unterführung 700 m3,
— Oberbauarbeiten 6 000 m,
— Neubau Servicegebäude 130 m3 umbauter Raum,
— Neubau Beleuchtungsanlage komplette Verkehrsanlage,
— Ausführungsplanung.
Folgekosten aus der Covid 19-Pandemie
Folgekosten aus der Covid 19-Pandemie auf den Baustellen des Bundes können von den Auftragsnehmern von Bauverträgen gem. einem Schreiben des BMVI gegenüber dem Auftragsgeber geltend gemacht werden. Pandemiebedingte Leistungen werden als Leistungen im Sinne der Sicherstellung eines ungestörten Bauablaufes und damit als Maßnahme gem VOB/B §4(1) Nr. 1 angesehen. Sowohl o. g. Schreiben vom 25.6.2020 als auch die Pandemie waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und damit nicht vorhersehbar (höhere Gewalt).