Rahmenvertrag Instandhaltung Touristisches Informationssystem und Radwegweisung in Berlin
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Instandhaltung Touristisches Informationssystem und Radwegweisung in Berlin
Die Grün Berlin GmbH und die GB infraVelo GmbH beabsichtigen Leistungen zur Instandhaltung der wegweisenden Beschilderung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in Berlin zu beauftragen. Die zu vergebenden Leistungen beinhalten sowohl kurzfristige Einsätze zur Schadensbehebung als auch aus der jährlichen Schilderkontrolle abgeleitete Instandsetzungsmaßnahmen. Für das Touristische Informationssystem Berlin umfasst die Ausschreibung ferner die Lieferung- und Montagearbeiten, die sich aus der jährlichen Aktualisierung (z. B. Ausschilderung neu hinzugekommener Sehenswürdigkeiten) ergeben.
Die Leistungen umfassen Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie die Umsetzung von Aktualisierungen inkl. der Herstellung neuer Schilder und Errichtung neuer Standorte für die Radwegweisung und das Touristische Wegeleitsystem in Berlin.
Verlängerungsoption für 3 weitere Jahre bis 31.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]