FDV-ICCS-Upgrade Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-589

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FDV-ICCS-Upgrade

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-589
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

System-Upgrade/-erweiterung für das FDV-ICCS-System als Bestandteil des Leitstellensystems der Berliner Feuerwehr auf den Releasestand 3.6

Modernisierung/Erneuerung der standortübergreifenden, bestehenden FDV-Systeme sowie geringfüge Hardwareanpassungen und Schulungsmaßnahmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

System-Upgrade/-erweiterung für das FDV-ICCS-System als Bestandteil des Leitstellensystems der Berliner Feuerwehr auf den Releasestand 3.6

Modernisierung/Erneuerung der standortübergreifenden, be-stehenden FDV-Systeme sowie geringfüge Hardwareanpas-sungen und Schulungsmaßnahmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II. 1.7) und V.2.4): Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV werden keine Angaben zu Gesamtsummen sowie einzelne Angebotssummen in hiesiger Bekanntmachung getätigt. Der Wert [Betrag gelöscht] EUR steht lediglich als „Füllwert“.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der vergebene Auftrag dient zur Modernisierung und Erweiterung des durch die Firma FRQ designten FDV-ICCS-Systems. Dazu gehört die Sicherstellung der Hard- und Softwarekompatibilität von dem/der zu beauftragenden Systemupgrade/-erweiterung zu den bestehenden Schnittstellen des Funk-Draht-Vermittlungssystem am Leitstellenstandort der HLT, die Umsetzung der erforderlichen Konfigurationen und die Anpassungen der firmen-eigenen Hardware-, Systemkomponenten seitens des Systemherstellers. Die Beauftragung kann nur beim Systemhersteller und einem mit dem FDV-ICCS-System der Berliner Feuerwehr vertrauten Unternehmen erfolgen.

Andere Firmen können aktuell keine entsprechende Systemmodernisierung, -erweiterung, -anpassung vornehmen und einen sicheren, störungsfreien Betrieb des Gesamtsystems gewährleisten, insbesondere auch unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit und den vorhandenen/verfügbaren Finanzmittel.

Die zu erbringende Leistung kann aufgrund technischer Besonderheiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden. Gemäß § 14 (6) VgV ist das Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter zulässig, wenn der Gegenstand des Auftrages durch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung abzudecken ist. Der Gegenstand des Auftrages ist eine Leistung, die vom Vertragspartner des ursprünglichen Auftrages erbracht wird.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2020 - 589
Bezeichnung des Auftrags:

FDV-ICCS-Upgrade

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu II. 1.7. und V. 2.4: Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV werden keine Angaben zu Gesamtsummen sowie einzelne Angebotssummen in hiesiger Bekanntmachung getätigt. Der Wert [Betrag gelöscht] EUR steht lediglich als „Füllwert“.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe beim Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/04/2021