FDV-ICCS-Upgrade Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-589
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
FDV-ICCS-Upgrade
System-Upgrade/-erweiterung für das FDV-ICCS-System als Bestandteil des Leitstellensystems der Berliner Feuerwehr auf den Releasestand 3.6
Modernisierung/Erneuerung der standortübergreifenden, bestehenden FDV-Systeme sowie geringfüge Hardwareanpassungen und Schulungsmaßnahmen.
Berlin
DEUTSCHLAND
System-Upgrade/-erweiterung für das FDV-ICCS-System als Bestandteil des Leitstellensystems der Berliner Feuerwehr auf den Releasestand 3.6
Modernisierung/Erneuerung der standortübergreifenden, be-stehenden FDV-Systeme sowie geringfüge Hardwareanpas-sungen und Schulungsmaßnahmen.
Zu II. 1.7) und V.2.4): Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV werden keine Angaben zu Gesamtsummen sowie einzelne Angebotssummen in hiesiger Bekanntmachung getätigt. Der Wert [Betrag gelöscht] EUR steht lediglich als „Füllwert“.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der vergebene Auftrag dient zur Modernisierung und Erweiterung des durch die Firma FRQ designten FDV-ICCS-Systems. Dazu gehört die Sicherstellung der Hard- und Softwarekompatibilität von dem/der zu beauftragenden Systemupgrade/-erweiterung zu den bestehenden Schnittstellen des Funk-Draht-Vermittlungssystem am Leitstellenstandort der HLT, die Umsetzung der erforderlichen Konfigurationen und die Anpassungen der firmen-eigenen Hardware-, Systemkomponenten seitens des Systemherstellers. Die Beauftragung kann nur beim Systemhersteller und einem mit dem FDV-ICCS-System der Berliner Feuerwehr vertrauten Unternehmen erfolgen.
Andere Firmen können aktuell keine entsprechende Systemmodernisierung, -erweiterung, -anpassung vornehmen und einen sicheren, störungsfreien Betrieb des Gesamtsystems gewährleisten, insbesondere auch unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit und den vorhandenen/verfügbaren Finanzmittel.
Die zu erbringende Leistung kann aufgrund technischer Besonderheiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden. Gemäß § 14 (6) VgV ist das Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter zulässig, wenn der Gegenstand des Auftrages durch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung abzudecken ist. Der Gegenstand des Auftrages ist eine Leistung, die vom Vertragspartner des ursprünglichen Auftrages erbracht wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FDV-ICCS-Upgrade
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4: Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV werden keine Angaben zu Gesamtsummen sowie einzelne Angebotssummen in hiesiger Bekanntmachung getätigt. Der Wert [Betrag gelöscht] EUR steht lediglich als „Füllwert“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe beim Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]