Kreativagenturen für die BVG-Unternehmenskommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0205-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Kreativagenturen für die BVG-Unternehmenskommunikation
Kreativagenturen für die BVG-Unternehmenskommunikation (einschließlich Arbeitgeber- und Personalwerbung, interne Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Corporate Design).
Strategische Unternehmenskommunikation – Leadagentur
Berlin
Leadagentur Unternehmenskommunikation
Unternehmensmarke BVG; Kampagnen und Kommunikationsprojekte mit dem Schwerpunkt Arbeitgeberattraktivität
— Aktualisierung und Management Corporate Identity,
— Entwicklung von zielgruppengerechten Kommunikationsstrategien (intern und extern) für Kampagnen und Kommunikationsprojekte,
— Verbindung von klassischer Kommunikation bzw. von analogen und digitalen Medien,
— Koordinierungsfunktion & Support gegenüber anderen Agenturpartnern,
— Konzeption und Umsetzung von Kampagnen,
— Anfertigung von Gestaltungsvorlagen für alle zum Einsatz kommenden Medien (z. B. Storyboards für die Filmproduktion).
Leistungsspektrum (konzeptionell, gestalterisch, koordinierend)
— Interne Kommunikation (für und mit Mitarbeiter*innen)
(Betriebliches Gesundheitsmanagement, Kommunikationsmaßnahmen rund um die Themen Führung, Wertschätzung, Motivation, Vertrauen; Kommunikation neuer und aktualisierter Kommunikationskanäle, Bsp. Intranet und MA-App; Projekte der Vorstandskommunikation, Bsp. Unternehmensvortrag)
— Personalwerbung,
— Corporate Publishing (digital und print),
— Unternehmenskommunikation.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer insgesamt um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerungen müssen jeweils bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Corporate Design
Berlin
Corporate Design
Brandmanagement sowie operative Umsetzung von CD-Anwendungen
Anwendung, bei Bedarf Erstellung und Aktualisierung von Gestaltungsrichtlinien für die operative Durchgestaltung der Komponenten des visuellen Erscheinungsbildes des Unternehmens nach innen und nach außen, z. B. Basiselemente wie Logo, Farben, Schriften, Piktogramme und Signets, sowie Fahrzeuge und Leitsysteme, Bau- und Sonderinfos der Fahrgastinformation, Büro- und Geschäftsausstattung, digitale Medien.
— Brandmanagement aller BVG Markenkontaktpunkte (intern und extern),
— Weiterentwicklung und laufende Aktualisierung des BVG Corporate Designs,
— CD-Erweiterung auf digitale Anwendungen wie Posts, Apps inkl. Interaktions- oder Animationsverhalten,
— Entwicklung von Gestaltungsvorgaben und Guidelines (flexibler Designprinzipien),
— Operative CD-Anwendungen,
Erwartungen bezogen auf die benannten Aufgabenbereiche des Corporate Design
— Erarbeitung von Fachtexten und Fremdsprachentexten (z. B. im Kontext von Leitsystemen und Fahrgastinformationen),
— Erfahrungen mit der Entwicklung und Bedienung von CD-Portalen für Brandmanagement (Gestaltung, Funktionalität, Workflow, Aktualisierung von Dateien und Entwürfen, Support usw.).
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer insgesamt um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerungen müssen jeweils bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Konzeptionell-kreative Gestaltung und Umsetzung von Kommunikationsvorhaben
Berlin
Konzeptionell-kreative Gestaltung und themenbezogene Umsetzung von Kommunikationsvorhaben
Komplexere Vorhaben der Unternehmenskommunikation, Mitarbeiterkommunikation, Personalwerbung, die einen Mix an Kommunikationsmaßnahmen erfordern, Contenterstellung für interne und externe Medien
Interne Kommunikation
Kommunikationsmaßnahmen rund um die Themen Diversity Management, Führung, Wertschätzung, Motivation, Vertrauen; Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz
Personalwerbung
Entwicklung und Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Steigerung der Anzahl qualifizierter Bewerbungen und Steigerung der Passgenauigkeit von Bewerbungen sowie zur Verbesserung der Candidate Journey/ Candidate Experience.
Öffentlichkeitsarbeit
— Themenwebsites, Microsites,
— Bewegtbild,
— Podcasts,
— Printprodukte (z. B. Broschüren, Flyer und Informationsmaterialien),
Corporate Publishing (teils Umstellung von Print auf digitale Themenseiten der neuen Unternehmenswebsite
— Geschäftsbericht,
— Sicherheitsbericht,
— Umweltbericht/Nachhaltigkeitsbericht,
Projekte der Vorstandskommunikation.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer insgesamt um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerungen müssen jeweils bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Operative Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen
Berlin
Operative Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen
Kleine bis mittlere Maßnahmen der Unternehmenskommunikation, Mitarbeiterkommunikation, Personalwerbung
Kurzfristige Auftragsvergabe
z. B.
— Printprodukte wie Flyer, Infoblätter, Broschüren, Gehaltsbeileger, Visiten-, Dankes- und Glückwunschkarten, Urkunden,
— Informationsmaterialien für digitale Medien wie Banner, Anzeigen, Infografiken, Kurz-Videos, Mitarbeiter*innenporträts/-interviews,
— Einzelmotive/Plakate,
— Sticker, Anfertigung von Materialien für Fahrzeug-Branding/Busaufschriften,
— Geschenk-/Streuartikel,
— Schilder, Roll-ups, Faltdisplays, Presse- und Messewände.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer insgesamt um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerungen müssen jeweils bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit Anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den Zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB Berücksichtigen.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3. Ziff. 6 und 7.
Für die geforderten Angaben gemäß Ziffer III.1. stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend Ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbare Leistungen sind hierbei das Tätigkeitsfeld gemäß III.1.3 in den letzten fünf Jahren.
3) Für alle Lose gelten folgende Mindestanforderungen:
Die Bestätigungen der Erfüllung der Mindestanforderungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter*innen für Kreation / Grafik und Kundenbetreuung
— durchgängige Erreichbarkeit der Kontaktperson der Agentur für die BVG (werktags 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
— Verwendung Grafik-Software InDesign, Adobe Photoshop, Microsoft Office, Microsoft Teams
— Reaktionszeit 1 Stunde (werktags 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr), bis Vertreter*in der Geschäftsführung, Projektleitung, Key Account oder Art Direction vor Ort in der BVGUnternehmenszentrale Trias Holzmarktstraße 15-17 10179 Berlin ist. Je nach Infektionsgeschehen kann die BVG Statt Vor-Ort- Gesprächen auch Teams-Videobesprechungen einberufen.
— Verfügbarkeit vor Ort: Dependance in Berlin erforderlich.
Der Bewerber hat folgende Referenzen in der EU aus den letzten 5,5 Jahren (seit dem 1.1.2016) vorzulegen.
Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen Los 1:
Mit dem Teilnahmeantrag für Los 1 müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Maximal 4 geeignete Referenzen und Arbeitsproben ab 2016 die belegen:
— Erfahrung in der Erstellung und Umsetzung von Maßnahmen der internen und externen Unternehmenskommunikation,
— Erfahrung in der Erstellung und Umsetzung von Kampagnen sowie
— Erfahrung in Markenführung/Markenmanagement für Auftraggeber, die eine mit der BVG vergleichbare Unternehmensgröße haben
Anhand der Referenzen wird abgeprüft, ob ausreichend Erfahrungen und Kompetenzen der Agenturen in den von uns benötigten Kommunikationsfeldern vorliegen.
Es müssen im Zuge der folgenden Eignungsbewertung mindestens 8 Punkte von 16 Punkte erreicht werden, damit kein Ausschluss von der weiteren Vergabe erfolgt.
Bewertung: 2 Punkte = sehr gut, 1 Punkt = gut, 0 Punkte = unzureichend
Interne Kommunikation (max. 2 Punkte)
Personalwerbung (max. 2 Punkte)
Öffentlichkeitsarbeit (max. 2 Punkte)
Abdeckung der Kompetenzen
Marke/CI (max. 2 Punkte)
Bewegtbild (max. 2 Punkte)
Digitale Medien (max. 2 Punkte)
Abdeckung der Themen
Arbeitgeberattraktivität (max. 2 Punkte)
Nachhaltigkeit (max. 2 Punkte)
Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen Los 2
Mit dem Teilnahmeantrag für Los 2 müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Maximal 3 geeignete Referenzen und Arbeitsproben ab 2016, die Erfahrung in der Erstellung und Umsetzung von Maßnahmen der internen und externen Unternehmenskommunikation mit Fokus auf Erscheinungsbild/Corporate-Design belegen;
— für Auftraggeber, die eine mit der BVG vergleichbare Unternehmensgröße haben Anhand der Referenzen wird abgeprüft, ob Erfahrungen und Kompetenzen der Agenturen in den von uns benötigten Kommunikationsfeldern vorliegen. Es müssen im Zuge der folgenden Eignungsbewertung mindestens 5 Punkte von 10 Punkte erreicht werden, damit kein Ausschluss von der weiteren Vergabe erfolgt.
Abdeckung der CD-Disziplinen
Wie gut belegen die Referenzen, dass die Agentur das Marken-Management beherrscht?
Kennt sich die Agentur mit CD-Portalen aus, wenn ja wie gut?
— Entwicklung/Aufbau und Bedienung – (2 Punkte),
— Nur Entwicklung oder nur Bedienung Pflege/Handling – (1 Punkt),
— Keine Referenz dieser Art – (0 Punkte),
Wie gut belegen die Referenzen die Kompetenz der Agentur in der Marken-Weiterentwicklung?
— Realisierte Markenkonzeptionen mit BVG vergleichbare Dienstleister – (2 Punkte),
— Realisierte Markenkonzeptionen sonstige Markensegmente – (1 Punkt),
— Keine realisierten Markenkonzeptionen – (0 Punkte).
Abdeckung der CD-Kompetenzen
Wie gut belegen die Referenzen, dass die Agentur über Kompetenz zur Gestaltung/Visualisierung verfügt?
— Ausdruck der Markenbotschaft über mind. 2 Ausdrucksmöglichkeiten, z. B. Markenlogo und Farbgestaltung- (2 Punkte),
— Ausdruck der Markenbotschaft z. B. über Markenlogo oder Farbgestaltung – (1 Punkt),
— Kein Zusammenhang erkennbar – (0 Punkte).
Wie gut belegen die Referenzen der Agentur einen kompetenten Umgang mit Komplexität (z. B. über diverse Markenkontaktpunkte oder komplexe Systeme wie
Ausschilderungssysteme/Wegeleitsysteme/Fahrgastinformation)?
— Größenordnung und Anforderungen des Referenzkunden sind vergleichbar mit der BVG – (2 Punkte),
— Größenordnung und Anforderungen des Referenzkunden sind teils vergleichbar mit der BVG – (1 Punkt),
— Größenordnung und Anforderungen des Referenzkunden sind wesentlich einfacher – (0 Punkte),
Wie gut belegen die Referenzen, dass die Agentur über Kompetenz zum Übergang von Analogen Medien/Print-CD auf Digitale Medien verfügt (gestalterisch und funktional)?
— Realisierte Transformation von Print-CD auf Digitale Medien (gestalterisch und funktional) – (2 Punkte),
— Realisierte Transformation von Print-CD auf Digitale Medien (gestalterisch oder funktional) – (1 Punkt),
— Keine Transformation – (0 Punkte),
Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen Los 3
Mit dem Teilnahmeantrag für Los 3 müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Maximal 4 geeignete Referenzen und Arbeitsproben ab 2016, die Erfahrung in der Erstellung und Umsetzung von Maßnahmen der internen und externen Unternehmenskommunikation belegen;
— für Auftraggeber, die eine mit der BVG vergleichbare Unternehmensgröße haben
Anhand der Referenzen wird abgeprüft, ob Erfahrungen und Kompetenzen der Agenturen in den von uns benötigten Kommunikationsfeldern vorliegen. Es müssen im Zuge der folgenden Eignungsbewertung mindestens 8 Punkte von 16 Punkte erreicht werden, damit kein Ausschluss von der weiteren Vergabe erfolgt.
Bewertung: 2 Punkte = sehr gut, 1 Punkt = gut, 0 Punkte = unzureichend
Abdeckung der Kommunikationsfelder
Interne Kommunikation (max. 2 Punkte)
Personalwerbung (max. 2 Punkte)
Corporate Publishing (max. 2 Punkte)
Abdeckung der Kompetenzen
Digitale Medien (max. 2 Punkte)
Gestaltung/Visualisierung (max. 2 Punkte)
Redaktionelle Kompetenz (max. 2 Punkte)
Abdeckung der Themen
Diversity- oder Führungsthemen (max. 2 Punkte)
Gesundheit oder Arbeitsschutz (max. 2 Punkte)
Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen Los 4
Mit dem Teilnahmeantrag für Los 4 müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Maximal 3 geeignete Referenzen und Arbeitsproben ab 2016, die Erfahrung in der Erstellung und Umsetzung von Maßnahmen der internen und externen Unternehmenskommunikation belegen;
— für Auftraggeber, die mindestens eine Unternehmensgröße von 5 000 Mitarbeitern haben
Anhand der Referenzen wird abgeprüft, ob Erfahrungen und Kompetenzen der Agenturen in den von uns benötigten Kommunikationsfeldern vorliegen. Es müssen im Zuge der folgenden Eignungsbewertung mindestens 6 Punkte von 12 Punkte erreicht werden, damit kein Ausschluss von der weiteren Vergabe erfolgt.
Bewertung: 2 Punkte = sehr gut, 1 Punkt = gut, 0 Punkte = unzureichend
Abdeckung der Kommunikationsfelder
Interne Kommunikation (max. 2 Punkte)
Personalwerbung (max. 2 Punkte)
Corporate Publishing (max. 2 Punkte)
Abdeckung der Kompetenzen
Digitale Medien (max. 2 Punkte)
Gestaltung/Visualisierung (max. 2 Punkte)
Redaktionelle Kompetenz (max. 2 Punkte)
Die Darstellung der o. g. Anforderungen kann durch jeweils ein oder Mehrere Projekte erfolgen.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Zu jeder Referenz sind folgende Informationen anzugeben:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe (III.1.3 Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen,
e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung,
Mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn:
Folgende Nachweise müssen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden:
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit Anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den Zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3. Ziff. 7.
4. mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter*innen für Kreation / Grafik und Kundenbetreuung
5. durchgängige Erreichbarkeit der Kontaktperson der Agentur für die BVG (werktags 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
6. Verwendung Grafik-Software InDesign, Adobe Photoshop, Microsoft Office, Microsoft Teams
7. Reaktionszeit 1 Stunde (werktags 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr), bis Vertreter*in der Geschäftsführung, Projektleitung, Key Account oder Art Direction vor Ort in der BVG-Unternehmenszentrale Trias Holzmarktstraße 15-17 10179 Berlin ist. Je nach Infektionsgeschehen kann die BVG statt Vor-Ort- Gesprächen auch Teams-Videobesprechungen einberufen.
8. Verfügbarkeit vor Ort: Dependance in Berlin erforderlich
Die Darstellung der Einhaltung der Mindestanforderungen kann durch eine oder mehrere verschiedene Referenzprojekte (siehe maximale Angabe der Referenzen pro Los) erbracht werden.
Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) ausreichend, wenn die Anforderung von einem Unternehmen erfüllt wird.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, Unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und Fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
— Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in Deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung
— Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung Durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Die BVG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
— die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum Vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und Der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die Interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0205-2021 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot (Angebotsfrist: 12.7.2021, 12.00) einzureichen.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0205-2021 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden Grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 25.5.2021 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) Eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den Vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der Vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert Wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. Auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die Gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich Zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 12.7.2021, 12.00 Uhr
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Anforderungen der BVG) nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien reduzieren und die pro Los 3 Bestplatzierten bzw. die darüber hinausgehend punktgleichen Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen.
Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 9.8.2021 bis 13.8.2021 statt.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.