Lieferung von Wahllokalausstattungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Wahllokalausstattungen
Wahllokalausstattungen.
Wahlurnen_Kunststoff
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von Wahlurnen aus Kunststoff.
Wahlurnen_Aluminium
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von Wahlurnen aus Aluminium.
Wahlurnen_Pappe
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von Wahlurnen aus Pappe.
Wahlkabinen
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von Wahlkabinen.
Trolleys
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von Trolleys.
Fahnen
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von Fahnen.
Spuckschutz
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von Spuckschutzwänden.
Desinfektionsmittelspender
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von Desinfektionsmittelspendern.
Schnelltest_Selbsttest
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von Schnelltests/Selbsttests.
Pandemiebedarf
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von weiterem Pandemiebedarf.
Massband_Stiftekoecher
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von Messbändern und Stifteköchern.
Bodenmarkierungsband
Ca. 30 Lieferadressen im Land Berlin
Lieferung von Bodenmarkierungsbändern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Kopie der Gewerbean- und ggf. Ummeldung für die ausführende Betriebsstätte.
2. Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Wirt-124 EU) – siehe unter: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung), bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen. Bietende können an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
Bietende, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z. B. Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck „Wirt-235 Unteraufträge/Eignungsleihe“ dem Angebot beizulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist der Vordruck „Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“ zu erbringen.
Der Nachweis einer vorliegenden Betriebshaftpflichtversicherung ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Bietende, die im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z. B. Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck „Wirt-235 Unteraufträge/Eignungsleihe“ dem Angebot beizulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist der Vordruck „Wirt-236 Verpflichtungserklärung“ zu erbringen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist der Vordruck „Wirt-238 Erklärung der Bieter-, Bewerbergemeinschaft“ abzugeben.
Bescheinigungen oder jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, welches belegt, dass die Kriterien der Umweltverordnung-VwVBU eingehalten werden. Nähere Angaben zur Umweltverordnung VwVBU siehe Link http://www.stadtentwicklung.berlin.de/sen/uvk/service/gesetzestexte/de/beschaffung/
Für die Angebote der Lose 3, 8 und 9 wird eine Herstellergarantie gefordert, aus der hervorgeht, dass die Lieferungen im Zuschlagsfall bis spätestens 21.8.2021 erfolgen.
Siehe Hinweise in den entsprechenden Losen.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Prüfzertifikate sowie Nachweise über DIN EN Normen oder TÜV/GS -Zeichen unter Setzung einer Frist nachzufordern.
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere gelten folgende Mindestanforderungen/Angebotsbedingungen:
1. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Wirt-2141 über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung – siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
2. Vordruck „Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt,
3. Vordruck Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen,
4. Vordruck Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz (Teil B),
5. Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen, ergänzend die ZVB/BVB des Landes Berlin verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform.
2. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform. zu erfolgen. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in oben genannter Form an die Vergabestelle zu übermitteln.
4. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform, zu informieren.
5. Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden müssen elektronisch beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bietenden/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dieses können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Der Auftraggeber wird für Bietende, die den Zuschlag erhalten sollen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen.
6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
8. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen.
9. Die Lieferungen erfolgen an durchschnittlich 2 Lieferadressen pro Bezirk.
Die Anlieferungen sollen möglichst zeitnah während der üblichen Bürozeiten zwischen 9 und 14:00 erfolgen.
Nach Zuschlagserteilung werden dem Auftragnehmer die einzelnen Lieferadressen und die zuständigen Ansprechpartner in den Bezirksämtern zeitnah mitgeteilt.
Alle Lieferungen müssen bis spätestens 27.8.2021 erfolgen.
10. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/