Externe Verkehrssicherungsbegehungen 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: Div-4-1934
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Verkehrssicherungsbegehungen 2022-2025
Externe Verkehrssicherungsbegehungen in diversen Gebäuden der GESOBAU AG.
Berlin
Als städtisches Wohnungsunternehmen leistet die GESOBAU AG aktiv ihren Beitrag, um in der dynamisch wachsenden Stadt Berlin auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bereitzustellen und lebendige Nachbarschaften zu erhalten.
Seit 2014 baut die GESOBAU wieder neu und erweitert durch Neubau und Ankauf ihren Wohnungsbestand, der bis 2026 auf ca. 52 000 Wohnungen anwachsen wird. Derzeit bewirtschaftet das landeseigene Unternehmen mit Tochtergesellschaften einen Bestand von rund 42 000 eigenen Wohnungen, vornehmlich im Berliner Norden.
Die GESOBAU AG beabsichtigt in den Jahren 2022-2025 die Begehungen der Gebäude- und Gebäudeteile zu einem Teil von ca. 70 % des Gesamtbestandes / Jahr zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch externe Dienstleister ausführen zu lassen.
Inhalt der Verkehrssicherungspflicht ist es, zumutbare Vorkehrungen zu treffen, damit Gefahren, die aus dem bestimmungsgemäßen oder zumindest, nicht ganz fern liegenden bestimmungswidrigen Gebrauch einer Sache resultieren, abgewendet werden. Die Verpflichtung des Auftraggebers (AG), die Verkehrssicherheit in seinen Gebäuden und Anlagen zu gewährleisten, muss ständig beachtet werden.
Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate
Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, soweit der Bewerber dort eingetragen ist; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens,
2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis);
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin;
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer;
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge,
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
3. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden inkl. Umweltschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust.
Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020.
5. Erklärung über den Umsatz des Bieters vergleichbarer Leistungen (Begutachtung von Gebäuden, Begehungen zur Verkehrssicherung u.ä.) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“).
Für die geforderten Angaben der Punkte 2) und 3) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
6. Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften.
Für die geforderten Angaben des Punktes 6) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
7. Angaben zur derzeitigen personellen Ausstattung des Bieters hinsichtlich des ingenieurtechnischen Personals insgesamt (siehe Anlage zum Nachweis der Eignung personelle Ausstattung und Projektbeteiligte).
8. Angaben zu den vorgesehenen Projektbeteiligten des Bewerbers (ingenieurtechnisches Personal) für die zuvergebenen Leistungen (siehe Anlage zum Nachweis der Eignung personelle Ausstattung und Projektbeteiligte).
Für die Angaben zu den Punkten 7) und 8) steht die Anlage „personelle Ausstattung und Projektbeteiligte“ zur Verfügung. Die Anlage muss ausgefüllt und mit Abgabe des Angebotes auf die Vergabeplattform hochgeladen werden.
9. Referenzliste über ähnliche Leistungen (Begutachtung von Gebäuden, Begehungen zur Verkehrssicherung u.ä.) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 1.1.2018 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden:
— Name und Adresse des Auftraggebers,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Beschreibung der Art der Leistung,
— Beschreibung des Leistungsumfanges einschl. Angabe der begangenen Aufgänge und der Geschosse,
— Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— Auftragssumme (brutto),
— Ausführungszeitraum (von MM.JJJJ / bis MM.JJJJ).
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Punkt 9) geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
U 7) Mindestens 3 Personen (ingenieurtechnisches Personal) je Bieter / Bietergemeinschaft.
Zu 8) Mindestens 2 Arbeitnehmer mit einer fachlichen Qualifikation eines:
— Bauingenieur und / oder
— Sachverständigen bzw,
— einem Auftragnehmer mit einer Ingenieurtechnischen Ausbildung.
Die entsprechenden Nachweise der Ausbildung / der Befähigung ist den Unterlagen als Anlagen beizufügen. Die Projektbeteiligten müssen bereits Erfahrungen mit der beschriebenen Tätigkeit nachweisen.
Zu 9) Als Mindestbedingung gilt, dass ab dem 1.1.2018 bis zur Angebotseröffnung bereits mindestens 500 Aufgänge mit bis zu 8 Geschossen und mindestens 50 Aufgänge mit 9 und mehr Geschossen begangen wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
2. Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
3. Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
4. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
5. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
6. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten veranlassen.
7. Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.