Qualitätsbasierte Auskunft zu Leistungserbringern für Versicherte der DAK-Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: 1003013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4023960
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualitätsbasierte Auskunft zu Leistungserbringern für Versicherte der DAK-Gesundheit
Qualitätsbasierte Auskunft zu Leistungserbringern für Versicherte der DAK-Gesundheit.
20097 Hamburg
Die DAK-Gesundheit (DAK-G) sucht mit dieser Ausschreibung für ihre Versicherten im gesamten Bundesgebiet einen kompetenten und zuverlässigen Vertragspartner, der in der Lage ist, die bestehende Auskunft zu zugelassenen Leistungserbringern nach § 305 Abs. 3 SGB V bei Vorliegen einer schwerwiegenden und lebensverändernden Erkrankung qualitativ hoch-wertig zu ergänzen. Hierbei legt die DAK-G als Auftraggeberin Wert darauf, dass es sich bei den zugelassenen Leistungserbringern um besonders qualifizierte Leistungserbringer (Spezia-listen ihres Fachgebietes) handelt. Der Bieter verfügt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachweislich über ein unabhängiges ärztliches Expertengremium, das mindestens 25 Fach-gebiete der Musterweiterbildungsverordnung abdeckt.
Die Leistungsinhalte, insbesondere die Aufgaben des Auftragnehmers und die Anforderungen an die Qualität und die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B6 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt nicht für das Nachunternehmerverzeichnis. Die übrigen Nachweise / Angaben und Erklärungen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B7 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
a) Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 22.8.2019) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, z. B. aktueller Handelsregisterauszug; eine Kopie ist ausreichend (Anlage A1, Punkt 2),
b) Allgemeine Darstellung des Unternehmens gem. Anforderungen der Anlage A1, Punkt 3,
c) Erklärung zu den Unternehmens-Umsätzen (Anlage A1, Punkt 4),
d) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist die Anlage A2 der Bewerbungsbedingungen mit dem Angebot einzureichen,
e) Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Dazu ist die Anlage A3a (A3b für Nachunternehmer) der Bewerbungsbedingungen mit dem Angebot einzureichen.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: Mit dem Angebot einzureichende Erklärung des Versicherers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Datenschutzverletzungen abdeckt bzw. schriftliche, verbindliche und unwiderrufliche Erklärung des Bieters, im Auftragsfall (nach Zuschlagserteilung) eine entsprechende marktübliche und vergleichbare Versicherung abzuschließen, und Einreichung der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist. Die Vorlage der Erklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist ausreichend (Anlage A4).
a) Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt verbindlich, dass bundesweit einheitliche medizinische und fachärztliche Qualitätsstandards eingehalten werden und verpflichtet seine Beschäftigten sowie Kooperationspartner zur Einhaltung derselben.
Zudem gewährleistet der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung alle Gutachter, die der Auftragnehmer für die Gutachtenerstellung für die DAK-G vorsieht, mindestens die in Anlage A5 aufgeführten Voraussetzungen sowie die Voraussetzungen nach § 27b Abs. 2 Satz 2 SGB V i. V. m. der Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA erfüllen.
b) Nachweis von Referenzen gem. Anlage A6.
Die Voraussetzungen nach § 27b Abs. 2 Satz 2 SGB V i. V. m. der Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA müssen erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYYE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
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