Qualifizierungssystem Baumfäll- und Rodungsarbeiten für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg.

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.hochbahn.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem Baumfäll- und Rodungsarbeiten für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77210000 Holzgewinnung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77211100 Holzfällung
77211300 Rodung
77211400 Fällen von Bäumen
77340000 Baum- und Heckenschnitt
77341000 Baumschnitt
77342000 Heckenschnitt
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergabe von Dienstleistungen für Baumfäll- und Rodungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Im Zuge der Netzerweiterung der Hamburger Hochbahn ist es erforderlich, im Vorfeld zu den einzelnen Bauphasen im innerstädtischen Bereich bzw. Straßenbegleitgrün Bäume zu fällen oder Buschwerk zu beseitigen.

Neben der Rodung bzw. Fällung der unterschiedlichen Gehölze und Buschwerken, sind die Entsorgungen ebenfalls Bestandteil der Leistungen.

Weiterhin befinden sich Vegetationsarbeiten im Seitenraum (Böschung) parallel zu Bahnstrecken der Hamburger HOCHBAHN wie auch der Deutschen Bahn.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 „Zusätzliche Angaben“, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.

Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

1. Allgemeine Anforderung:

Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium);

b) Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben (zwingendes Ausschlusskriterium);

c) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende Auschlussgründe);

d) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Fakulativer Ausschluss), wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt & hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinn des § 125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt;

f) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von min. 2 Mio. EUR pro Schadenfall (Zwingendes Ausschlusskriterium);

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Die oben geforderten Nachweise III 1.9 „Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen“ sind formlos einzureichen.

Ein Teil der geforderten Nachweise, kann durch die Eigenerklärung im Anhang der Bekanntmachung, Internetseite: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen) erfolgen.

Als Nachweis der Eignung die die Wirtschaftsnehmer im Hinblick auf Ihre Qualifikation erfüllen müssen sowie die Methode dieses nachzuweisen, kann auch wahlweise über die AVPQ Nummer erfolgen.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

2. Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit, folgende Nachweise sind einzureichen:

g) Mindestumsatz pro abgeschlossenen Geschäftsjahre von 1,0 Mio EUR im Durchschnitt der 3 letzten Geschäftsjahren; oder Eigenerklärung

h) Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen – insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen; Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Kolonnenleiter);

i) Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen; oder Eigenerklärung

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Die unter 2. genannten Nachweise sind formlos einzureichen.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

3) Technische Leistungsfähigkeit:

Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen.

Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer VI.3 „zusätzliche Angaben“ genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.

j) Es muss für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen geeigneter leistungsfähiger Maschinenpark zu Verfügung stehen (zwingendes Auschlusskirterium).

k) Nachweis des Bewerbers von Erfahrung mit der Ausführung von Leistungen, die unter Ziffer VI.3 „zusätzliche Angaben“ genannt sind und in Eigenanteil (fakulatives Ausschlusskriterium) erbracht wurden.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Zu j) Nachweis durch Vorlage einer entsprechenden Maschinen- und Geräteliste (z. B. Zerkleinerungsmaschinen, Forstfräsen, Transportfahrzeuge)

Erforderliche Referenzen in den letzten 5 Jahren (es reichen zu den unter VI. 3 angegebenen Kriterien jeweils 2 Referenzen):

Zu k) Nachweis der Leistungen durch eine Referenzliste an Leistungen die vergleichbar in Ihrer Größenordnung sind mit Angabe zu Auftragssumme, Zeitraum, Auftraggeber

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.

Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.

Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen die Dienstleistungen zur Fällung/Rodung von Hecken und Bäumen ausgeschrieben werden. Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.

Im ersten Schritt wird ein Qualifizierungssystem vorgeschaltet.

Hier geht es um die Erbringung von Leistungen wie:

— Rodung/Fällen von Bäumen neben Gleisanlagen der Hamburger HOCHBAHN und der Deutschen Bahn und in Böschungsbereichen,

— Rodung/Fällen Straßenbegleitgrün,

— Rückschnitt von Bäumen,

— Hecken und Buschwerk roden,

— Entsorgung der gefällten Bäume, Wurzeln und Hecken.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2021