Qualifizierungssystem Baumfäll- und Rodungsarbeiten für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg.
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Baumfäll- und Rodungsarbeiten für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg.
Hamburg
Vergabe von Dienstleistungen für Baumfäll- und Rodungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Im Zuge der Netzerweiterung der Hamburger Hochbahn ist es erforderlich, im Vorfeld zu den einzelnen Bauphasen im innerstädtischen Bereich bzw. Straßenbegleitgrün Bäume zu fällen oder Buschwerk zu beseitigen.
Neben der Rodung bzw. Fällung der unterschiedlichen Gehölze und Buschwerken, sind die Entsorgungen ebenfalls Bestandteil der Leistungen.
Weiterhin befinden sich Vegetationsarbeiten im Seitenraum (Böschung) parallel zu Bahnstrecken der Hamburger HOCHBAHN wie auch der Deutschen Bahn.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 „Zusätzliche Angaben“, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium);
b) Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben (zwingendes Ausschlusskriterium);
c) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende Auschlussgründe);
d) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Fakulativer Ausschluss), wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt & hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinn des § 125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt;
f) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von min. 2 Mio. EUR pro Schadenfall (Zwingendes Ausschlusskriterium);
Die oben geforderten Nachweise III 1.9 „Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen“ sind formlos einzureichen.
Ein Teil der geforderten Nachweise, kann durch die Eigenerklärung im Anhang der Bekanntmachung, Internetseite: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen) erfolgen.
Als Nachweis der Eignung die die Wirtschaftsnehmer im Hinblick auf Ihre Qualifikation erfüllen müssen sowie die Methode dieses nachzuweisen, kann auch wahlweise über die AVPQ Nummer erfolgen.
2. Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit, folgende Nachweise sind einzureichen:
g) Mindestumsatz pro abgeschlossenen Geschäftsjahre von 1,0 Mio EUR im Durchschnitt der 3 letzten Geschäftsjahren; oder Eigenerklärung
h) Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen – insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen; Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Kolonnenleiter);
i) Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen; oder Eigenerklärung
Die unter 2. genannten Nachweise sind formlos einzureichen.
3) Technische Leistungsfähigkeit:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen.
Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer VI.3 „zusätzliche Angaben“ genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.
j) Es muss für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen geeigneter leistungsfähiger Maschinenpark zu Verfügung stehen (zwingendes Auschlusskirterium).
k) Nachweis des Bewerbers von Erfahrung mit der Ausführung von Leistungen, die unter Ziffer VI.3 „zusätzliche Angaben“ genannt sind und in Eigenanteil (fakulatives Ausschlusskriterium) erbracht wurden.
Zu j) Nachweis durch Vorlage einer entsprechenden Maschinen- und Geräteliste (z. B. Zerkleinerungsmaschinen, Forstfräsen, Transportfahrzeuge)
Erforderliche Referenzen in den letzten 5 Jahren (es reichen zu den unter VI. 3 angegebenen Kriterien jeweils 2 Referenzen):
Zu k) Nachweis der Leistungen durch eine Referenzliste an Leistungen die vergleichbar in Ihrer Größenordnung sind mit Angabe zu Auftragssumme, Zeitraum, Auftraggeber
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen die Dienstleistungen zur Fällung/Rodung von Hecken und Bäumen ausgeschrieben werden. Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Im ersten Schritt wird ein Qualifizierungssystem vorgeschaltet.
Hier geht es um die Erbringung von Leistungen wie:
— Rodung/Fällen von Bäumen neben Gleisanlagen der Hamburger HOCHBAHN und der Deutschen Bahn und in Böschungsbereichen,
— Rodung/Fällen Straßenbegleitgrün,
— Rückschnitt von Bäumen,
— Hecken und Buschwerk roden,
— Entsorgung der gefällten Bäume, Wurzeln und Hecken.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]