HWS-Spundwand, Herstellung neuer Deichscharte V0240/2021 Bremen-Blumenthal Referenznummer der Bekanntmachung: V0240/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28357
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWS-Spundwand, Herstellung neuer Deichscharte V0240/2021 Bremen-Blumenthal
Bau einer HWS-Spundwand, Bau von 2 Deichscharten (Stemmtor) und Leitungs- und Schachtbauarbeiten, Ertüchtigung Schöpfwerk.
Bremen
Wesentliche Tätigkeiten: Baustelle vorbereiten, Technische Bearbeitung, Baufeld abräumen, ca. 850 m3 Bodenaushub, Spundwandmonitoring, ca. 11 500 m2 Spundwandbau, ca. 150 St. Rundstahlanker, ca. 80 St. Mirkopfähle, ca. 830 m Stahlgurtung, ca. 1 900 m Spundwandabdeckung, 1 100 m2 Entschichtung der Bestandsspundwand, 7 800 m2 Beschichtung neue HWS-Wand, 1 100 m2 Beschichtung Bestandswand, 3 650 m3 Einbau einer mineralische Filterschicht für Deckwerke, 4 100 m3 Schüttsteindeckwerk mit Teil- und Vollverguss in Kleinmengen, Bau von 2 Deichscharten aus Stahlbeton mit Stahlbauelementen, Neubau eines RW-Ausmünders bis DN 1.200 einschl. Ausrüstung (Schieber, Rückschlagklappe), Sanierung eines Schöpfwerkes einschl. Erhöhung der HWS-Wand und Anpassung der Revisionsverschlüsse.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A 2019),
2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A 2019 vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A 2019,
3) Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangender Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen.
4) Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangender Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
5) Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4 vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen,
6) Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019,
7) Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Nach § 6a EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 2019
Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR in jedem Geschäftsjahr nach § 6a EU Abs. 2 Nr. 4 VOB/A 2019
Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A 2019)
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
Siehe auch Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Geforderter Mindeststandart:
6 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Anforderung der Referenzen sind in der Baubeschreibung beschrieben):
— mindestens 2 Referenzen für die Ausführung von Spundwandbauwerken (keine Baugruben) mit Gesamt-Spundwandfläche von mindestens 500 m2 und Bohlenlänge mindestens 12 m,
— mindestens 1 Referenz zum Bau von Regenwasserleitungen größer/gleich DN 600 im Bestand,
— mindestens eine Referenz zum Bau eines Deichschartes mit einer Torhöhe von mind. 1,5 m,
— mindestens 2 Referenzen zum Umgang mit Entschichtungen von Bauwerken in der Örtlichkeit mit vergleichbaren Schadstoffbelastungen (Asbest, EOX, PAK etc.) wie im vorliegenden Bauvorhaben.
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Geforderter Mindeststandard:
c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:
— Angaben nach § 6e EU VOB/A 2019 und ggf. zu § 6f EU VOB/A 2019,
— Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard:
Bis zu 6 vergleichbare Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre (es sind nur die Referenzen beizufügen, die zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) herangezogen werden, Anforderungen wie unter a) beschrieben).
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation oder Referenzendes NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweiseentsprechend Ziff. III.1.1) und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2) (dort zu b)) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A 2019
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Immobilien Bremen Vergabemanagement AöR, Theodor-Heuss-Allee 14, 28215 Bremen. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB / A 2019 dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB / A 2019 keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.
Hinweis: Die gesamten Ausschreiungsunterlagen sind in einer runterskalierten Qualität im Vergabemanager abgerufen werden. Die Ausschreibungsunterlagen in höher aufgelöster Qualität können unter folgenden Link runtergeladen werden:
Link: https://www.gtm.bremen.de/Apps/IB-Cloud/index.php/s/PMwcsTqotjbDRjS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.