Neubau FSQ A091 – TA Lph 2-5 + BL + BIM Referenznummer der Bekanntmachung: AA09310105
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau FSQ A091 – TA Lph 2-5 + BL + BIM
Neubau Fehmarnsundquerung A091
Planung Technischen Ausstattung (TA) HOAI LPH 2-5 + Besondere Leistungen + BIM.
Schleswig-Holstein, Ostholstein, Fehmarn, B207
Im Rahmen des Variantenentscheides der Leistungsphase „Vorplanung“ haben sich das Land und die DB Netz AG – in Abstimmung mit dem BMVI und EBA entschlossen, in einer Entwurfsplanung den kombinierten Absenktunnel (Bahn-km 170,48 – 176,57) für den zukünftigen Straßen- und Eisenbahnverkehr zu planen. Das Land Schleswig-Holstein hat weiterhin die DEGES mit der Planung und Baurechtsschaffung des Straßenanteils des oben beschriebenen Projektes beauftragt. Die neue Fehmarnsundquerung (FSQ) soll allen Anforderungen der Bedarfsträger im Hinblick auf Leichtigkeit und Sicherheit der abzuwickelnden Verkehre gerecht werden. Sie soll gleichzeitig in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht vertretbar sein und den gesellschaftlichen und regionalen Interessen gerecht werden.
Die Baumaßnahme befindet sich im Osten Schleswig-Holsteins und verbindet über den Fehmarnsund, einem Meeresarm der Ostsee, die Insel Fehmarn und das Festland bei Großenbrode. Die Gegend hat eine besondere Bedeutung für den Natur- und Artenschutz. Unter anderem befinden sich hier 4 FFH- und 2 Vogelschutzgebiete.
Die vorhandene Fehmarnsundbrücke wird auf einem gemeinsamen Querschnitt die eingleisige Eisenbahnstrecke 1100, als Bestandteil des Transeuropäischen Eisenbahnnetzes (TEN), die Bundesstraße B 207/E 47 mit 2 Fahrstreifen sowie einen Fußweg. Die 963 m lange Brücke wurde im Jahr 1963 für den Verkehr freigegeben geführt. Umfangreiche statische Untersuchungen haben gezeigt, dass die Fehmarnsundbrücke den prognostizierten Verkehrswerten auf absehbare Zeit nicht standhalten kann.
Die FSQ wird als gemeinsames Bauwerk Straße/Schiene erstellt, welches für den Straßenteil aus 3 direkt aneinander anschließenden Abschnitten besteht. Hierbei handelt sich um den Tunnel unter der Ostsee, welcher aus dem 1 701 m langen Absenktunnel (8 Elemente je 200-233 m) sowie nördlich und südlich je 290 m bzw. 280 m lange Tunnelbauwerk in offener Bauweise. Daran anschließend, nördlich und südlich je 160 m bzw. 230 m langen Trogbauwerken besteht. Teil der Baumaßnahme sind die jeweils nördlich und südlich die Ausbauabschnitte der B207 mit je 1.805m und 3.140 m Länge. Die Gesamtlänge der FSQ beläuft sich daher auf 2 661 m ohne bzw. 7 606 m mit den anschließenden Straßenabschnitten. Gemäß dem Vorzugsvariantenentscheid, wird für den Tunnel der Querschnitt RQ 31T gemäß EABT-80/100/RABT2006 geplant. Die, auf beiden Seiten anschließende B207(A1) wird mit Querschnitt RQ28 bzw. RQ36 geplant. Im Bereich der Tunnelportale wird je ein Betriebsgebäude oberhalb des Tunnels angeordnet von denen aus Versorgung und Steuerung des Tunnels realisiert wird. Da der Tunnel im Verlauf der Ostsee die Landkreisgrenzen überquert ist im Tunnel eine Trennung der unterschiedlichen Versorgungsabschnitte sicher zu stellen. Die Betriebsgebäude beherbergen alle notwendigen Räume und techn. Ausstattungen für den Straßentunnel, als auch für den Bahntunnel. Die Anlagen der Straße und der Bahn sind räumlich & techn. voneinander getrennt. Der Straßentunnel wird auf eine ständig besetzte Stelle aufgeschaltet. Je nach Ausbaustand der B207, erfolgt die Aufschaltung voraussichtlich auf die Tunnelleitzentrale in Hamburg(Elbtunnel) oder auf die Betriebszentrale des LBV SH in Neumünster. Das Projekt ist mit der Methodik „Building Information Modeling“ (BIM) zu bearbeiten. Alle für die Umsetzung maßgebenden Leistungen sind den beiliegenden BIM-Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) zu entnehmen. Dabei sind v. a. folgende Leistungen zu erbringen:
Erstellung und Fortschreibung eines BIM-Abwicklungsplans (BAP)
Visualisierung (modellbasiert) der Planung
Modellbasierte Mengen- und Kostenberechnung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn sie die Richtlinie 2005/36/EG einhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).