E 101 Objektpl. Verkehrsanl. Abs. A Referenznummer der Bekanntmachung: AE10300105
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
E 101 Objektpl. Verkehrsanl. Abs. A
E 101 Objektpl. Verkehrsanl. Abs. A.
Bundesrepublik Deutschland, Rheinland-Pfalz
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: (Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Der Auftrag umfasst folgende Ingenieurleistungen: Die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Land Baden- Württemberg, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt den 6-streifigen Ausbau eines ca. 30,76 km langen Streckenabschnittes der BAB 61 zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz / Baden-Württemberg. Es handelt sich um ein ÖPP-Projekt, welches in 2 Abschnitte gegliedert ist. Abschnitt A beinhaltet den Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und dem Autobahnkreuz Mutterstadt, Abschnitt B beinhaltet den Ausbau zwischen Autobahnkreuz Mutterstadt und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz / Baden-Württemberg. Die beiden Abschnitte werden getrennt vergeben. Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet den Abschnitt A (Projis-Nr. 0791013430). Für den Abschnitt liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 20.11.2014 vor, der Bestandskraft hat. Die Ergebnisse und Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind zu berücksichtigen. Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Erstellung der anteiligen Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach § 47 HOAI) und anteiligen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 47 HOAI) sowie Besonderer Leistungen unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien für einen grundhaften Ausbau des Gesamtquerschnitts. Grundlage für die Leistung sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses Beschreibung der Verkehrsanlage Als Planungsgrundlage stehen die Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.11.2014 für den 6-streifigen Neubau zur Verfügung. Die Planung wurde auf der Basis der mittlerweile nicht mehr gültigen Regelwerke (RAS-Q, RAS-L, RAS-K, RStO 01, RPS 89) erstellt. Die Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses liegen sowohl als Scan mit Planfeststellungsstempel als auch als PDF ohne Planfeststellungsstempel vor. Maßgebend sind allein die gestempelten Unterlagen. Das Objekt wird gemäß HOAI Objektliste Verkehrsanlagen der Honorarzone III zugeordnet (Außer-örtliche Straßen mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände). Im Planungsbereich befinden sich u.a . folgende Objekte, die Bestandteil der Planung Verkehrsanlage sind: -Autobahnkreuz Frankenthal, A 6 (km 351 + 040): Das Kreuz Frankenthal verknüpft die A 61 mit der A 6 in Richtung Saarbrücken und Mannheim. Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen Aus- und Einfädelstreifen um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden und an die vorhandenen Anschlussäste angepasst werden. -Die in den vorliegenden Planunterlagen nachrichtlich dargestellte Erweiterung der Rastplätze „Auf dem Hahnen“ und „Auf dem Hirschen“ (km 354 + 500 bis 355 + 000) wurde zwischenzeitlich realisiert. Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen Aus- und Einfädelstreifen um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden und an die vorhandenen Anschlussäste angepasst werden. Weiterhin ist die geänderte Bestandssituation in der Ausführungs-planung darzustellen. -Autobahnkreuz Ludwigshafen, A 650 (km 359 + 587,5): Das Kreuz Ludwigshafen verknüpft die A 61 mit der A 650 in Richtung Bad Dürkheim und Ludwigshafen. Das AK Ludwigshafen wird 6-streifig ausgebaut, die Schleifenrampen aller Quadranten werden aus Gründen der Fahrsicherheit verändert. Die Trassierung der Verbindungsrampen in den Einfahrbereichen zur A 61 wird verändert. In den Ausfahrbereichen der A 61 werden die Fahrzeug-ströme Richtung Bad Dürkheim bzw. Richtung Ludwigshafen jeweils über eine neu herzustellende Verteilerfahrbahn geführt. Die Kreuzungsbauwerke bleiben baulich unverändert. -Die Rastplätze „Bobelach“ und „Sandberg“ (km 361 + 000 bis km 361 + 700, Unterlage 7.1, Blatt 12) werden voraussichtlich entgegen dem Planfeststellungsbeschluss Kapitel C, II.2 a) nicht rückgebaut. Es ist vielmehr eine Erweiterung der Anlagen angedacht, diese Planungsleistung ist nicht Bestandteil dieser Leistungsanfrage. Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen Aus- und Einfädelstreifen um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden und an die vorhandenen Anschlussäste angepasst werden. Die Planung der Aus- und Einfädel-streifen (voraussichtlich abweichend zu den Planunterlagen) ist Bestandteil dieser Leistungsanfrage. -Autobahnkreuz Mutterstadt, A 65 (km 363 + 543): Das Kreuz Mutterstadt verknüpft die A 61 mit der A 65 in Richtung Neustadt / Weinstraße und Ludwigshafen. Das AK Mutterstadt wird im Zuge der Autobahnverbreiterung 6-streifig ausgebaut. Die durchgehenden Richtungsfahrbahnen werden unter Mitbenutzung der Trennstreifen um jeweils eine Fahrspur ergänzt. Zur Verbesserung der Fahrsicherheit werden die Schleifenrampen aller Quadranten ebenfalls angepasst. Die Beschleunigungsspur von der A 65 in Richtung Speyer wird mit der Ausfädelungsspur der neuen Anschlussstelle A 61 / L 530 zu einer durchgängigen Spur verknüpft Die Ausfahrt von Koblenz Richtung Ludwigshafen wird über eine neu herzustellende Ver-teilerfahrbahn geführt. -Anschlussstelle A 61 / L 530 (km 364 + 200): Unmittelbar südlich des AK Mutterstadt war zum Zeitpunkt der Planfeststellung eine neue Anschlussstelle zur Anbindung der L 530 (im Verlauf zwischen Mutterstadt und Dannstadt) an die A 61 geplant. Diese Planung war nicht Bestandteil dieser Maßnahme, die Darstellung erfolgte nachrichtlich. Nach der vorliegenden Planung wird die Anschlussstelle zweihüftig ausgebildet, wobei die Rampen mit Kreisverkehrsplätzen an die L 530 angeschlossen werden. Für den nachrichtlich dargestellten Neubau der Anschlussstelle kann das vorhandene Überführungsbauwerk der L 530 (BW 6515 508) bestehen bleiben. Beim zeitlich später erfolgenden Ausbau der A 61 auf sechs Fahrstreifen muss das Bauwerk zur Aufnahme der zusätzlichen Fahrspuren erneuert werden. Zwischenzeitlich ist die Anschlussstelle realisiert worden. Die Ausführungsplanung ist an die geänderte Bestandssituation anzupassen.
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes.
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB] näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
E 101 Objektpl. Verkehrsanl. Abs. A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland