Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Neubau Gärtnerischer Betriebshof Ohlsdorf
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 22337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.friedhof-hamburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.claussen-seggelke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Neubau Gärtnerischer Betriebshof Ohlsdorf
Der Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg wurde 1877 eröffnet und ist heute der größte Parkfriedhof der Welt. Der Friedhof steht als zusammenhängendes Ensemble unter Denkmalschutz und ist die größte Grünfläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Die gärtnerische Pflege der knapp 390 ha großen Fläche wird aktuell von 7 Revieren aus organisiert, die über das gesamte Gelände verteilt sind. Die zentrale Verwaltung des Areals erfolgt über einen Technischen Betriebshof und eine zentrale Friedhofsverwaltung.
Zukünftig sollen die knapp 220 Mitarbeiter:innen und ihre verteilten Betriebsstätten in einem zentralisierten Gärtnerischen Betriebshof zusammen geführt werden und damit die logistischen Abläufe und Prozesse vereinfacht und grundlegend neu organisiert werden. Der Gärtnerische Betriebshof wird neben der Hauptverwaltung zu dem zentralen Betriebsgebäude des Friedhofs werden. Er umfasst Werkstätten und Garagen für die diversen Fahrzeuge, Umkleide- und Sozialräume für das Personal und es müssen dort auch vielfältige Lagermöglichkeiten vorgehalten werden. In einem 2019 gestarteten, mehrgliedrigen Vorprojekt wurde hierfür eine Bedarfsermittlung erarbeitet, die die maßgebliche Grundlage für diesen Wettbewerb darstellt. Der Neubau soll dafür sorgen, dass die betrieblichen Abläufe zukünftig vereinfacht werden und heute bestehende Doppelungen und Überhänge optimiert werden können.
Für den Neubau des Gärtnerischen Betriebshofs des Friedhofs Ohlsdorf wurde ein konkreter Flächenbedarf von etwa 2 900 qm BGF für Betriebsgebäude, Werkstätten und Büros und weiteren 1 000 qm BGF Hallenflächen ermittelt. Der Kostenrahmen für den Neubau beträgt rund 7.0 Mio. EUR netto (KG 300-400) und stellt eine unbedingt einzuhaltende Kostenobergrenze dar, die vertraglich vereinbart werden wird. Nach Abschluss des Wettbewerbs und des Verhandlungsverfahrens soll sofort in den weiteren Bearbeitungsprozess eingestiegen werden, da der Neubau zeitnah in Betrieb gehen soll.
Das Verfahren wird durch claussen-seggelke stadtplaner fachlich betreut. Das Wettbewerbsverfahren erfolgt nach den Regelungen der RPW 2015 FHH. Die Hamburgische Architektenkammer hat beratend mitgewirkt und wird das Verfahren registrieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, in dem Planungsbüros gesucht werden, die über vergleichbare Erfahrungen bei der Planung und Errichtung der unter II.2.4) beschriebenen Aufgabe verfügen. Dabei sind unbedingt Erfahrungen mit Neubauten für Technische oder Gärtnerische Betriebshöfe für öffentliche Auftraggeber erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen können nach Registrierung unter www.claussen-seggelke.de/bewerberbereich heruntergeladen werden und sind bis spätestens zu dem unter IV.2.2) benannten Schlussdatum per email an [removed] einzureichen. Bewerbungen sind ausschließlich per Email möglich. Es gilt ausschließlich das Eingangsdatum als Submissionsdatum. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet und es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Der Bewerbungsbogen/Teilnahmeantrag und der Vordruck für Referenzprojekte sind nach Registrierung unter www.claussen-seggelke.de/bewerberbereich herunterzuladen. Die Bewerber sind aufgefordert, neben den Angaben zu dem Büro im Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) Angaben zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit anhand von 3 aussagekräftigen Referenzprojekten (gem. Vordruck Referenzen) vorzulegen, die mit der in II.2.4) beschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Bewerbungsbogen und Layoutvorgabe für Referenzprojekte sind vorgegeben, herunterzuladen und zu ergänzen. Die Bewerbungen müssen folgende Nachweise und Erklärungen enthalten:
— Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt,
— Nachweis der Erfahrungen durch Vorlage vergleichbarer Referenzprojekte – realisierte Projekte werden bevorzugt bewertet,
— Bestätigung der formalen Anforderungen zum Mindestlohn, Ausschlusskriterien gem. GWB etc. gem. Formblatt.
Die Erfahrungen sind anhand von realisierten Projekten (bevorzugt bewertet) oder Wettbewerbserfolgen aus den letzten 10 Jahren nachzuweisen (Stichtag 1.1.2011). Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss ein realisierter Neubau für einen Technischen oder Gärtnerischen Betriebshof mit Fahrzeughalle sein. Die Vorstellung der Referenzprojekte soll auf den vorgegebenen Formblättern – gem. Layoutvorgabe, einseitig DIN A4 erfolgen. Je Projekt ist nur ein Blatt zulässig.
Zum Auswahlverfahren werden nur jene Bewerber zugelassen, die sämtliche formalen Vorgaben erfüllen und die Bewerbungsunterlagen vollständig fristgerecht eingereicht haben.
Sie müssen zudem die benannten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand folgender Kriterien:
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung Technischen oder Gärtnerischen Betriebshöfen (0-7 Pkt.),
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Neubauten mit Fahrzeughalle für öffentliche Auftraggeber (0-5 Pkt.),
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von effizienten und nachhaltigen Betriebsgebäuden (0-3 Pkt.).
Zur Bewertung werden 3 Referenzprojekte gesichtet und findet eine kumulierte Bewertung statt. Realisierte Projekte werden bevorzugt bewertet. Maximal sind 15 Punkte erreichbar.
Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber entscheidet das Los. Mehrfachteilnahmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Wer am Tage der Auslobung bei einem Bewerber angestellt ist, kann nicht am Verfahren teilnehmen.
Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Von den Teilnehmern werden Lösungsvorschläge zur architektonischen Qualität des Neubaus, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms und des betrieblichen Konzepts sowie für die Grundrissorganisation erwartet. Generell werden Lösungsvorschläge erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen.
Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
— Erfüllung der formalen Leistungen,
— städtebauliche Qualität,
— architektonische Qualität,
— Umsetzung der räumlich-betrieblichen Konzeption des Betriebshofs, Einhaltung der Vorgaben zur Nutzungskonzeption und zu den Nutzflächen,
— Technische Realisierbarkeit,
— Wirtschaftlichkeit, Investitions- und Betriebskosten,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz:
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin schüttet eine Wettbewerbssumme von insgesamt etwa [Betrag gelöscht] EUR netto aus. Folgende Aufteilung der Preissumme ist geplant, wobei das Preisgericht durch einstimmigen Beschluss die Aufteilung der Preissumme verändern kann:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR.
Anerkennung: [Betrag gelöscht] EUR.
Der Folgeauftrag soll gem. § 8 (2) RPW 2013 an einen der Preisträger vergeben werden, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegen steht. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen. Die Inhalte des Verhandlungsverfahrens werden aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitet.
Die Bewertung im Verhandlungsverfahren erfolgt nach folgenden Kriterien:
50 % Entwurfsqualität/Wettbewerbsergebnis
25 % Baukosten des Entwurfs
10 % Projektorganisation/Planungsteam
15 % Honorare
Der bestplatzierte Bieter im Verhandlungsverfahren soll mit der Realisierung beauftragt werden. Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise. Die gezahlten Preisgelder werden in den Grundleistungen auf den Folgeauftrag angerechnet. Die Ausloberin behält sich gem. § 17 (11) VgV vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Die Wettbewerbssumme wird in Teilen als Bearbeitungshonorar und in Teilen als Preisgelder ausgeschüttet. Im Falle einer Weiterbeauftragung werden die gezahlten Preisgelder in Anrechnung gebracht
Es ist vorgesehen, dass jeder Teilnehmende ein Bearbeitungshonorar von [Betrag gelöscht] EUR netto erhält.
Auf einstimmigen Beschluss kann das Preisgericht die Aufteilung der Wettbewerbssumme verändern.
Siehe Punkt IV.3.1 zu dem Folgeauftrag.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach der RPW 2015 FHH durchgeführt und von der Hamburgischen Architektenkammer registriert. Das Preisgericht wird sich voraussichtlich aus 4 Fach- und 3 Sachpreisrichtern zusammensetzen.
Folgender Zeitplan für das Verfahren ist vorgesehen:
Bewerbungsfrist: Mai 21
Auswahlgremium: Juni 21
Auslobung: Juni 21
Rückfragenkolloquium (ggf. digital): Juni 21
Abgabetermin: August 21
Preisgericht: August 21
Verhandlungsverfahren: September 21
Die Wettbewerbsleistungen umfassen u. a.:
Städtebaulich-räumliche Einordnung 1:1.000, Lageplan 1:500, Grundrisse, Schnitte, Ansichten 1:200, Perspektiven, Volumenmodell 1:500 und Kostenschätzung, Flächenbilanz, Erläuterungsbericht sowie Aussage zu Energieeffizienz, nachhaltigen Baumaterialien, Betriebskosten. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe.
Der Folgeauftrag soll gem. § 8 (2) RPW 2013 an einen der Preisträger vergeben werden, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegen steht. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen. Die Inhalte des Verhandlungsverfahrens werden aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitet.
Die Bewertung im Verhandlungsverfahren erfolgt nach folgenden Kriterien:
50 % Entwurfsqualität/Wettbewerbsergebnis
25 % Baukosten des Entwurfs
10 % Projektorganisation/Planungsteam
15 % Honorare
Der bestplatzierte Bieter im Verhandlungsverfahren soll mit der Realisierung beauftragt werden. Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise. Die gezahlten Preisgelder werden in den Grundleistungen auf den Folgeauftrag angerechnet. Die Ausloberin behält sich gem. § 17 (11) VgV vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.hamburg.de/bsw
Ort: ohne
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.hamburg.de/bsw