Bf Hagen: Planung Verkehrsstation: Ing.-Bauwerk, Gebäudeplanung TWP, TA, Entwurfsvermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI20699
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Hagen: Planung Verkehrsstation: Ing.-Bauwerk, Gebäudeplanung TWP, TA, Entwurfsvermessung
Objektplanung Verkehrsanlagen; Objektplanung Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung;Gebäudeplanung, TA-Elektro, Planungsbegleitende Vermessung (Entwurfsvermessung) gemäß BIM –Methodik (Building Information Modeling).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Hagen: Planung Verkehrsstation: Ing.-Bauwerk, Gebäudeplanung TWP, TA, Entwurfsvermessung
Ort: Atenbeken
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33184
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Bf Hagen: Planung Verkehrsstation: Ing.-Bauwerk, Gebäudeplanung TWP, TA, Entwurfsvermessung
Ort: Altenbeken
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33184
Land: Deutschland
Umplanung Medientunnel (8)
Zusätzliche Leistungen des Bestellers führen zu einer Anpassung der Entwurfsplanung. Ein Planerwechsel ist aufgrund der Geringfügigkeit nicht wirtschaftlich. Darüber hinaus ist die Erbringung der Leistung durch ein anderes Büro mangels Vorkenntnisse nicht einfach möglich, so dass erst eine aufwändige Einarbeitung verbunden mit Zeitverlusten zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Zudem ist der Planer in der Ausübung seiner Leistungserbringung behindert, was zu einer Behinderunganzeige und Mehrkosten führt.