Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung und Mauerwerksarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1-300-05
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistumberlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teamproject.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung und Mauerwerksarbeiten
Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung und Mauerwerksarbeiten
Das Erzbistum Berlin plant die Sanierung und die Neugestaltung des Innenraums der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin Mitte. Im Vorfeld der Rohbauarbeiten sind vorbereitende Abbruch- und Rückbauarbeiten vorzunehmen, in deren Zusammenhang neben Schadstoffsanierungsmaßnahmen auch Mauerwerksarbeiten sowie im kleineren Umfang Betonierarbeiten auszuführen sind.
Siehe auch Punkt II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Sankt Hediwg Mitte
Hinter der Katholischen Kirche 3
10117 Berlin
Der Leistungsumfang der vorliegenden Vergabe ist wie folgt vorgesehen:
— Schutz- und Sicherungsmaßnahmen,
— Bereitstellung einer Innenraumbelüftung im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten im Untergeschoss,
— Abbruch von Innenputzflächen an Wänden und Decken, teilweise schadstoffbelastet: ca. 8 100 m2,
— Abbruch von Mauerwerk: ca. 350 m3,
— Abbruch von Deckenflächen, Podesten u. Treppen sowie Warmluftkanälen der Gebäudesohle: ca. 510 m3,
— Abbruch von Bodenbelägen aus Marmor, Fliesen und PVC: ca. 2 150 m2,
— Abbruch von Stahl- und Holzeinbauten,
— Maurerarbeiten zur Gefügeverbesserung von Kappendecken und Mauerwerkswänden: ca. 250 m2,
— sonstige Maurerarbeiten: ca. 50 m3,
— Betonarbeiten im geringen Umfang: ca. 5 m3,
— statische Risssanierung an Wänden und Stützen: 600 m,
— Herstellen von Kernbohrungen in Wänden und Decken: 120 St.,
— Demontage von Sanitärinstallationen inkl. Rohrleitungen aus 3 Sanitäranlagen,
— Demontage von Technikzentralen inkl. Geräten, Einbauten und Leitungen: 3 St.,
— Demontage von Elektroinstallationen inkl. Verkabelungen und Beleuchtungskörpern.
Schadstoffsanierung:
— Entfernen von belasteten Dämmstoffen auf Leitungen: ca. 150 m2,
— Entfernen von belasteten Gussasphaltestrichen und Kleberückständen: ca. 700 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung hat der Bieter Angaben gemäß § 6aEU Nr. 1 VOB/A zu machen.
Zum Nachweis wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Eintragung in der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes verlangt.
Die Nachweisführung erfolgt wie unter „wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit“ angegeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben gemäß § 6aEU Nr. 2 VOB/A zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Eintragungen in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten der EU sind als Nachweis ebenso zugelassen soweit eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorliegt.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (FB 124 VHB), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben gemäß § 6aEU Nr. 3 VOB/A zu machen.
Die Nachweisführung erfolgt wie unter „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ angegeben.
Mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die vom Bieter in den letzten 5 Kalenderjahren ausgeführt wurden.
Es ist eine Referenzliste mit folgenden Angaben vorzulegen (siehe auch Blanko-Liste in den Vergabeunterlagen):
Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden.
Verpflichtungserklärung Landesmindestlohngesetz Berlin:
Mit der Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter, seinen ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung der Leistung mindestens den Mindestlohn nach Landesmindestlohngesetz Berlin zu bezahlen. Die Verpflichtungserklärung zum Landesmindestlohngesetz Berlin ist unterzeichnet abzugeben. Bei der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmen ist diese Verpflichtung auch für die Nachunternehmen zum Vertragsgegenstand zu machen.
Urkalkulation:
Auf Verlangen ist die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag an den AG bzw. die Vergabestelle tp zu übergeben. Der Umschlag wird bei tp management GmbH hinterlegt und kann zur Überprüfung der Preise ohne Beisein des AN geöffnet werden.
Gegebenenfalls erforderliche Sicherheiten:
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Rechtsform einer Bietergemeinschaft:
Eine Bietergemeinschaft muss nach der Auftragsvergabe folgende Rechtsform vorweisen: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in.
Abschnitt IV: Verfahren
Tp management GmbH, Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A, 10179 Berlin
Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte gemäß § 12aEU Abs. 3 VOB/A endet am 24.5.2021.
Das Erzbistum Berlin ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Die Zuständigkeit einer Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren im Sinne der §§ 155 ff. GWB ist mithin nicht gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNCDWRP
Ort: Berlin
Land: Deutschland