Druckdienstleistungen für die Deutsche Rentenversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: FV12-21-0108-28-05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10704
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer
Abschnitt II: Gegenstand
Druckdienstleistungen für die Deutsche Rentenversicherung
Herstellung / Druck und Lieferung von Plakaten, Flyern, Visitenkarten, Broschüren und sonstigen Drucksachen im Digital- und Offset-Druck für die Deutsche Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
DEUTSCHLAND
Herstellung/Druck und Lieferung von Plakaten, Flyern, Visitenkarten, Broschüren und sonstigen Drucksachen im Digital- und Offset-Druck für die Deutsche Rentenversicherung inkl. Versand (gemäß Leistungsverzeichnis - vgl. Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichende Nachweise:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (im Leistungsverzeichnis enthalten).
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind nachzureichen:
— Handelsregisterauszug des Bieters (nicht älter als 12 Monate),
— Gewerbezentralregisterauszug GZR 4 für den Bieter (nicht älter als 12 Monate).
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (bei nachgewiesener Nichtausstellung durch das Finanzamt ist auch eine Erklärung des Steuerberaters zulässig) (nicht älter als 12 Monate),
— Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Sozialbeiträge (nicht älter als 12 Monate),
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge (nicht älter als 12 Monate).
Die Einreichung einer ULV-Bescheinigung einer zur Ausstellung berechtigten Einrichtung (nicht älter als 12 Monate) kann alternativ zur Einreichung einiger der genannten Nachweise erfolgen. Dabei ist vom Bieter nachzuweisen, welche Eignungsnachweise durch die Bescheinigung ersetzt werden.
Angaben zur Aktualität bzw. Gültigkeitsdauer der Nachweise beziehen sich auf den Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe der Angebote.
Für den Fall der Einbeziehung von Unterauftragnehmern oder bei Bewerbergemeinschaften sind sämtliche mit dem Angebot einzureichende Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen auch für die Unterauftragnehmer bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
— das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis,
— das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben,
— die vollständig ausgefüllte Anlage „Preisblätter“,
— ausgefüllte Anlage „Eignungsfragebogen“,
— ausgefüllte Anlage „Angabe von Referenzen“,
— Unternehmensprofil, maximal 3 DIN A 4-Sieten, mit Aussagen über die technische Ausstattung sowie Angaben über jeweiligen fachqualifizierte Berufsabschlüsse der leitenden Mitarbeiter/innen,
— Arbeitsproben:
— je Produkt (A1-Plakat, 6-seitiger Flyer Wickelfalz, Visitenkarte einseitiger Druck, A 4-Broschüre Rückstichheftung) ist eine auftragsbezogene Arbeitsprobe auf der Grundlage der Druckdaten (siehe PFD-Dateianhänge in den Vergabeunterlagen) und den jeweiligen Qualitätsanforderungen (s. Gruppe 1 u. Gruppe 2) im Digitaldruck,
— je 3 Muster (Broschüren, Flyer) aus Ihrer Offsetproduktion,
— FSC-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis,
— Zertifikat über die CO2-neutrale Produktion (Climate Partner Urkunde) oder gleichwertiger Nachweis (vgl. Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur zweifelsfreien Zuordnung zum Bieter bitten wir alle Arbeitsproben / Muster durch einen Firmenstempel oder Beschriftung (Bietername, Produkt, Grammatur, etc.) z. B. auf der Rückseite zu versehen.
Die auftragsbezogenen Arbeitsproben und Papiermuster sind im verschlossenen Umschlag so rechtzeitig einzusenden, dass sie der DRV Bundbis zum Ablauf der Angebotsfrist vorliegen. Der Umschlag ist außen mit der Anschrift, dem Namen
(Firma) und der Inhaltsangabe ("Angebot für FV12-21-0108-28-05 - Druckdienstleistungen) zu versehen. Der verschlossene Umschlag ist in ein zweites gleich adressiertes Poststück (Umschlag, Karton etc.) zu legen, auf das der beigefügte Aufkleber anzubringen ist, damit bei Posteingang sofort die Terminsache erkannt werden kann. Die Arbeitsproben und Papiermuster sind an die Deutsche Rentenversicherung Bund, Dezernat 1272, Ruhrstraße 2, 10709, zu senden.
Die Bieterfragen können ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform oder per Mail: [removed] bis einschließlich 20.5.2021 gestellt werden.
Die Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform (www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer) bis zum Ablauf der u. g. Frist abzugeben.
Dafür müssen Sie:
Sich auf der Vergabeplattform anmelden,
Unter Beachtung des „Benutzerhandbuches Bietercockpit“ die Software „Bietercockpit“ herunterladen und unter Nutzung dieser Software elektronische Angebote erstellen und absenden elektronische Angebote in Textform müssen bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften den Firmennamen und die Rechtsform sowie den Namen des Mitarbeiters, der das Angebot oder den Teilnahmeantrag für den Bieter abgibt, nennen.
Weitere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform und Hinweise zu den technischen Voraussetzungen für die elektronische Angebotsabgabe sind in den Dokumenten Nutzungsbedingungen, Tools, Dokumente, Handbücher und Signaturen, die Sie ebenfalls auf der Vergabeplattform finden, enthalten.
Bei technischen Problemen mit der Vergabesoftware wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (Telefon: 030/865 84776 - Mo-Do von 08.00-15.00 Uhr und Fr. von 08.00-14.00 Uhr).
Bewertungskriterien: 40 % Preis und 60 % Qualität.
Die Qualität wird anhand von mit dem Angebot eingereichten Arbeitsproben gewertet (vgl. III.1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.