SNH-Fuhrpark Kauf & Leasing Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001151
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
SNH-Fuhrpark Kauf & Leasing
Die Stromnetz Hamburg GmbH schreibt Rahmenverträge zur Beschaffung von PKW und Nutzfahrzeugen bis 5t für ihren eigenen Fuhrpark mit einer Laufzeit von 2021 – 2024 mit Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis 2026 in 2 Losen aus.
Los 1 richtet sich an Fahrzeughersteller und von ihnen autorisierte Vertragshändler als Bewerber/Bieter für den Kauf von Nutzfahrzeugen sowie über das Finanzleasing von PKW über deren Leasinggeber (sowie in Ausnahmefällen den Kauf von PKW und das Finanzleasing von Nutzfahrzeugen) mit Abschluss von bis zu 3 Rahmenverträgen mit Fahrzeugherstellern/autorisierten Vertragshändlern unterschiedlicher Fahrzeugmarken.
Los 2 richtet sich an herstellerunabhängige Leasinggeber als Bewerber/Bieter für das Finanzleasing für PKW (sowie in Ausnahmefällen das Finanzleasing von Nutzfahrzeugen) auf Basis vom durch den Auftraggeber bei Rahmenvertragspartnern zu Los 1 eingeholten Barkaufangeboten mit Abschluss von bis zu 2 Rahmenverträgen mit herstellerunabhängigen Leasinggebern. Als herstellerabhängige Leasinggeber gelten auch Leasinggesellschaften innerhalb des Konzerns eines Fahrzeugherstellers, sofern sie auch Leasingverträge für Fahrzeugmarken anderer Fahrzeughersteller außerhalb des Konzerns anbieten.
Kauf von Nutzfahrzeugen über Fahrzeughersteller/autorisierte Vertragshändler sowie Finanzleasing von PKW über deren Leasinggeber (in Ausnahmefällen Kauf von PKW/Finanzleasing von Nutzfahrzeugen)
Hamburg
Die Stromnetz Hamburg GmbH schreibt Rahmenverträge zur Beschaffung von PKW und Nutzfahrzeugen bis 5 t für ihren eigenen Fuhrpark mit einer Laufzeit von 2021-2024 mit Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis 2026 in 2 Losen aus.
Los 1 richtet sich an Fahrzeughersteller und von ihnen autorisierte Vertragshändler als Bewerber/Bieter für den Kauf von Nutzfahrzeugen sowie über das Finanzleasing von PKW über deren Leasinggeber (sowie in Ausnahmefällen den Kauf von PKW und das Finanzleasing von Nutzfahrzeugen) mit Abschluss von bis zu 3 Rahmenverträgen mit max. 3 Fahrzeugherstellern/autorisierten Vertragshändlern unterschiedlicher Fahrzeugmarken (Wirtschaftsteilnehmern).
Zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Finanzleasing für PKW (in Ausnahmefällen Finanzleasing von Nutzfahrzeugen) über herstellerunabhängige Leasinggeber
Hamburg
Die Stromnetz Hamburg GmbH schreibt Rahmenverträge zur Beschaffung von PKW und Nutzfahrzeugen bis 5t für ihren eigenen Fuhrpark mit einer Laufzeit von 2021 – 2024 mit Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis 2026 in 2 Losen aus.
Los 2 richtet sich an herstellerunabhängige Leasinggeber als Bewerber/Bieter für das Finanzleasing für PKW (sowie in Ausnahmefällen das Finanzleasing von Nutzfahrzeugen) auf Basis vom durch den Auftraggeber bei Rahmenvertragspartnern zu Los 1 eingeholten Barkaufangeboten mit Abschluss von bis zu 2 Rahmenverträgen mit max. 2 herstellerunabhängigen Leasinggebern (Wirtschaftsteilnehmern).
Herstellerunabhängige Leasinggeber sind in diesem Vergabeverfahren definiert als alle Leasinggeber, die nicht Konzerngesellschaften eines Fahrzeugherstellers/Automobilkonzerns sind und Finanzleasingverträge für Fahrzeuge unterschiedlicher Fahrzeughersteller/Automobilkonzerne abschließen oder Leasinggesellschaften innerhalb des Konzerns eines Fahrzeugherstellers/Automobilkonzerns, sofern sie hersteller-/markenneutral auch Leasingverträge für Fahrzeugmarken anderer Fahrzeughersteller/Automobilkonzerne außerhalb des eigenen Konzerns abschließen.
Zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Siehe hierzu auch nähere Erläuterungen unter VI.3).
1. Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister [Ausschlußkriterium],
2. Eigenerklärung hinsichtlich Eintragungen im Gewerbezentralregister [Ausschlußkriterium],
3. Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 4 GWB [Ausschlußkriterium],
4. Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB [Ausschlußkriterium],
5. Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG [Ausschlußkriterium].
Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben in Teilnahmeanträgen, die an anderen Stellen als in den jeweils vorgegebenen Anlagen angegeben werden, ggf. nicht berücksichtigt werden. Die vollständige Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlagen zum Teilnahmewettbewerb ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Eine Kosten- oder Aufwandsentschädigung für diesen Teilnahmewettbewerb wird nicht gewährt.
Weiterhin wird auf II.2.9) und VI.3) verwiesen.
Gemäß den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabeunterlagen, Anlage „Anlage_Ablauf des Vergabeverfahrens und formale Vorgaben für den Teilnahmeantrag“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 1 GWB),
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 2 Nr. 2 GWB),
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).