Digitaler Zugang Telefon-GesundheitsCoach Referenznummer der Bekanntmachung: 20-05169
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Digitaler Zugang Telefon-GesundheitsCoach
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung, der Betrieb und die Weiterentwicklung eines marktreifen digitalen Produkts (App) für TK-Versicherte, die am Telefonischen GesundheitsCoach (TGC) teilnehmen.
Der TGC hilft Versicherten mit Herzerkrankungen und/oder Diabetes Mellitus Typ 2 besser mit ihrer Erkrankung umzugehen und die Lebensführung an dieser auszurichten. Durch regelmäßige Telefonate mit einen Gesundheitscoach werden die Teilnehmer (TN) dieses Programmes aktiv informiert, motiviert und unterstützt.
Der AN stellt hierfür eine mobile Smartphone-App für die Betriebssystemversionen iOS und Android zur Verfügung. Umfasst sind zudem weitere wichtige Entwicklungsstufen (Online-Tool für TK-Coaches; Neuentwicklung der Datenbank; Integration Terminmanagement).
Über diesen digitalen Zugang werden bestimmte Funktionen angeboten, die einerseits dem Coach eine bessere Patientensteuerung ermöglichen und die auf der anderen Seite die Versicherten im Verlauf des gesamten Coachingprozesses sinnvoll begleiten und führen. Der primäre Kommunikationskanal bleibt dabei weiterhin das Telefon.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hamburg
Leistungsgegenstand ist die:
— Konzeption, Entwicklung und Erstellung einer mobilen App für die TN des TGC für die Betriebssystemversionen iOS und Android in enger Abstimmung mit der TK,
— Entwicklung und Erstellung einer Schnittstelle zum Online-Coach der TK,
— Entwicklung und Erstellung einer Schnittstelle zu einer TK-internen Anwendung, um die Bestätigung der TN an die TK zu übermitteln. Die Abstimmung hierzu erfolgt mitunter direkt mit festen Ansprechpartnern der IT der TK,
— Konzeption, Entwicklung und Erstellung eines Online-Tools für die Coaches in enger Abstimmung mit der TK,
— Konzeption, Entwicklung und Erstellung einer Datenbank als Arbeitsmittel für die Coaches in enger Abstimmung mit der TK,
— Konzeption, Entwicklung, Erstellung und Integration eines softwarebasierten Terminmanagements in enger Abstimmung mit der TK,
— Betrieb und Pflege (Maintenance) der erstellten App, des Online-Tools, der Datenbank, der Schnittstellen und des Terminmanagements,
— Weiterentwicklung der erstellten App, des Online-Tools, der Datenbank, der Schnittstellen und des Terminmanagements,
— Überarbeitung und Anpassung bislang analog genutzter Texte im TGC zur Integration in die App,
— Planung und Durchführung von Schulungen der Coaches und TK-Mitarbeiter zum Funktionsumfang der App, der Bedienung des Online-Tools sowie zur Nutzung und Arbeit der „neuen“ Datenbank inkl. des Terminmanagements.
Da es sich nicht um ein „statisches“ Produkt handelt, ist eine ständige, andauernde Weiterentwicklung erforderlich. Die TK hat ein großes Interesse, dass insbesondere die App zukünftig von allen TN genutzt wird. Aus diesem Grund ist die Herausforderung, die App aus Nutzersicht so attraktiv wie möglich zu gestalten und weiterzuentwickeln. Ggf. kann dies auch die Einbindung von weiteren Angeboten externen Leistungserbringern und Vertragspartner bein-halten.
Es wird zukünftig zudem weitere Anforderungen geben (z. B. aus Testungen, Kunden-Research, Nutzerbefragungen etc.), die die TK für sinnvoll erachtet und daher im Rahmen der Weiterentwicklung in das Produkt (App, Online-Tool) mit einbringen wird. Inwiefern diese Anforderungen tatsächlich konzipiert und umgesetzt werden, wird im Rahmen der Weiterentwicklung von der TK abgerufen und mit dem AN abgestimmt gemeinsam erarbeitet.
Der Bedarf für eine Weiterentwicklung kann u. a. folgende Ursachen haben:
— Erweiterungen des Produkts und der Funktionen,
— gesetzliche Änderungen/Anforderungen (die zwingend umgesetzt werden müssen),
— Beschwerden/Rückmeldungen/Wünsche von TK-Versicherten und Nutzern,
— fachlich neue Ideen der TK oder des AN.
Neue technische Möglichkeiten oder wissenschaftliche Erkenntnisse (z.B. für die Algorithmen):
— Erstellung neuer Schnittstellen..
Eignungsnachweise/-kriterien gemäß Ziffer III.1.1) und III.1.2) der Bekanntmachung. Die Einzelheiten zur Beurteilung der Eignungsnachweise/-kriterien sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Die Prüfung der Teilnahmeanträge vollzieht sich in einem 3-stufigen Verfahren:
1. Stufe:
Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Die TK behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
2. Stufe:
Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestkriterien erfüllt.
3. Stufe:
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur personellen Ausstattung und zur Referenzlage gem. Ziffern IV. und V. der Anlage E1.
Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Mitarbeiteranzahl (sowie deren Qualifikation) und den Referenzangaben nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind. Bei den Referenzen wird besonders positiv bewertet, wenn es sich um ein Gesundheitscoaching-Programm handelt, das auf eine Verhaltensänderung der Teilnehmer abzielt und zu einer individuellen Verbesserung des Lebensstils führt.
Wichtige Hinweise an alle interessierten Unternehmen:
1. Verhandlungstermine:
Sofern die TK nicht von ihrem Recht Gebrauch macht, auf die eingereichten Erstangebote einen Zuschlagzuerteilen, werden Verhandlungen mit den Bietern stattfinden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Einladung durch die TK.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte E-Vergabeportal, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagenentnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen), die unter der o. g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDMX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.