Pflege und Instandhaltungsarbeiten von Freiflächen der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes, Frankfurter Straße 135 in 63067 Offenbach/Main Referenznummer der Bekanntmachung: OV-44507/21-CHR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege und Instandhaltungsarbeiten von Freiflächen der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes, Frankfurter Straße 135 in 63067 Offenbach/Main
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Pflege und Instandhaltungsarbeiten von Freiflächen der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes, Frankfurter Straße 135 in 63067 Offenbach/Main.
Frankfurter Straße 135
63067 Offenbach/Main
Pflege und Instandhaltungsarbeiten von Freiflächen der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes, Frankfurter Straße 135 in 63067 Offenbach/Main.
Gem. II.2.7).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflege und Instandhaltungsarbeiten von Freiflächen der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes, Frankfurter Straße 135 in 63067 Offenbach/Main
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65931
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Telefon: +49 (0)228/94 99-421, -561, -578, Fax:+49 (0)228/94 99-163