Rahmenvereinbarung Fachplanung – Technische Ausrüstung Medizintechnik Referenznummer der Bekanntmachung: DP 7/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Fachplanung – Technische Ausrüstung Medizintechnik
Rahmenvereinbarung Fachplanung – Technische Ausrüstung Medizintechnik.
Berlin
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, plant den Abschluss einer Rahmenvereinbarung „Fachplanung – Technische Ausrüstung Nutzungsspezifische Anlagen - Medizintechnik“ mit einer Festlaufzeit von einem Jahr.
Der Leistungszeitraum beginnt mit der Zuschlagserteilung, jedoch frühestens zum 1.7.2021 und läuft bis zum 30.6.2022. Danach besteht 3 Mal die Option auf Verlängerung um je 1 Jahr.
Der Rahmenvertrag wird mit einem Auftragnehmer geschlossen. Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt über Einzelabrufe; sämtliche Baumaßnahmen betreffen dabei das Bauen im Bestand auf den Liegenschaften der Charité - Universitätsmedizin Berlin.
Optionale Verlängerung der Laufzeit: 3 Mal um je 1 Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Fachplanung – Technische Ausrüstung Medizintechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 13465
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bps-services.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]