Lieferung von Doppeldeck-Niederflur-Omnibussen (DL) Referenznummer der Bekanntmachung: FEM-SE1/6773/16
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ted.europa.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Doppeldeck-Niederflur-Omnibussen (DL)
Lieferung von Doppeldeck-Niederflur-Omnibussen (DL)
Betriebshof der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über eine Laufzeit von 8 Jahren ab Zuschlagserteilung ohne Mengenhöchstbegrenzung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit Zuschlagserteilung, als Generalunternehmer zwei Vorserienfahrzeuge (VSF) für den Auftraggeber zu konstruieren, zu fertigen und zuliefern. Diese beiden VSF durchlaufen ein Test- und Erprobungsprogramm (TuEP). Mit erfolgreichem Bestehendes TuEP (Gutbefund) erfolgt die Serienfreigabe und der erste Einzelauftrag über min. 70 Serienfahrzeuge. Zunächst sollen nach aktueller Planung 200 dieser neuen Doppeldecker auf Berlins Straßen unterwegs sein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung von Doppeldeck-Niederflur-Omnibussen (DL)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nach erfolgreich bestandenem Test- und Erprobungsprogramm (Gutbefund der Vorserienfahrzeuge) ist nunmehr die Serienfreigabe erfolgt und der erste Einzelauftrag über 198 Serienfahrzeuge erteilt worden. Der identifizierte Anpassungsbedarf an den Serienfahrzeugen wird in VII.2 aufgeführt.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Es handelt sich um Änderungen, die nach Zuschlagserteilung aufgrund von Umständen erforderlich geworden sind, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte bzw. sich nicht in seiner Sphäre liegen. Der Gesamtcharakter des Auftrags hat sich aufgrund der Änderungen nicht verändert. Solche nachfolgend aufgeführten Auftragsänderungen sind nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zulässig.
Auftragserweiterungen, die auf den Virus SARS-CoV-2 bzw. die Krankheit COVID-19 zurückzuführen sind, wie der Einbau einer großen COVID Fahrerschutzscheibe. Auftragserweiterungen, die ihre Ursache in Gesetzesänderungen nach Zuschlagserteilung haben, wie u.a. die Änderung der Schnittstelle von OBD-D auf OBD-E (Überwachung Abgasnorm). Auftragserweiterung die bei Durchführung durch einen Dritten aufgrund komplexer technischer Anpassungsnotwendigkeiten zu Mehrkosten führen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Folglich wäre ein Auftragnehmerwechsel mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Hierzu zählen der Einbau einer neuen Router Generation und anderer Antennenausführungen.