Betrieb einer behördlichen Poststelle (LAF) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_012_LAF ZS

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/137923
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb einer behördlichen Poststelle (LAF)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_012_LAF ZS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64112000 Briefpostdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept geplanter und ungeplanter Personalausfall / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Personalgestellung bei ungeplantem Personalausfall / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 80
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf eines Jahres auf unbestimmte Zeit. Er kann dann von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.8.2021. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Dienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl.Wirt-124 EU).

Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname,

Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse. (vgl. Vordruck 1).

Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung. (vgl. Vordruck 1).

Nachweis einer aktuell gültigen Gewerbeerlaubnis durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis. (vgl. Vordruck 1).

Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Schadensereignisse abdeckt:

— Personenschäden,

— Sachschäden,

— Schlüsselschäden,

— Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Verlust bewachter Sachen.

Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. Vordruck 1).

Der Auftraggeber behält sich nach Auftragserteilung vor, sich eine Kopie des Versicherungsscheins vorlegen zu lassen.

Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (vgl. Vordruck 1).

Erklärung über den Gesamtumsatz sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Vordruck 1).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich muss im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr betragen haben

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre betreffend vergleichbarer Aufträge benennen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben / Beschreibungen zu machen:

— Auftraggeber mit Anschrift,

— Auftragsgegenstand,

— Auftragswert,

— Anzahl des eingesetzten Personals,

— Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr),

— Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen angesehen) (vgl. Vordruck 1 Eigenerklärung, dass für das vorgesehene Personal keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis gemäß § 30 a BZRG vorliegen.

Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 Postgesetz. (vgl. Vordruck 1).

Der Auftraggeber behält sich nach Auftragserteilung vor, sich einen Nachweis über die Lizenzierung vorlegen zu lassen.

Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235 EU).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Mindestens zwei unterschiedliche Referenzen hinsichtlich vergleichbarer Aufträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten,

— Mindestauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Monat für jede Referenz

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen.

Die Bieter haben insbesondere die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben und im Auftragsfall die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.

Der Auftraggeber macht hierüber hinaus – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfall seine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters verlangen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/05/2021
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Es gelten die Vorgaben in den Vergabe- und Vertragsunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers,

2. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nichtrechtzeitigen Beantragung der Nachweise.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/04/2021