Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen CPV 71222000 Referenznummer der Bekanntmachung: 3076
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen CPV 71222000
Das Grünflächenamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg plant die Sanierung eines Teilbereiches des unter Denkmalschutz stehenden Volksparks Mariendorf. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der mit Unterbrechungen von 1923-1935 überwiegend vom Bezirksgartendirektor Rudolf Fischer (1883-1942) gestaltete Volkspark Mariendorf gehört zu den großzügig vom Berliner Magistrat geförderten bezirklichen Sport- und Erholungsparks, die in den 1920er Jahren im Zuge von Notstandsprogrammen entstanden sind. Der Volkspark Mariendorf steht unter Denkmalschutz und ist auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort für Berlin. Ziel des Verfahrens ist, die Vergabe der Freianlagenplanung (Lph 1-8) gem §§ 40 HOAI zur Sanierung für einen Teilbereich des Parks von 29 000 m2.
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Mit dem Bezirksamtsbeschluss vom 20.2.2018 wurde die Baumaßnahme Sanierung Volkspark Mariendorf in das Investitionsprogramm 2019-2023 aufgenommen. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der Volkspark ist ein regelmäßig angelegter Park mit 2 sich kreuzenden Hauptachsen (850 m und 350 m), mit Spiel- und Sportanlagen, freigeschalteten Partien und Teichen. Mit differenzierten geometrischen Anlagen und Sondergärten sowie abwechslungsreichen Spazierwegenetz ist er auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort der Berliner. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die gesamte Anlage einschließlich Ausstattung und Vegetation, d. h. auch auf Gebäude aus der Entstehungszeit des Volksparks.
Die zu vergebende Leistung (vgl. VPM_Aufgabenstellung) bezieht sich auf die Sanierung von folgenden Teilbereichen des Parks: verschiedenen Schaugärten entlang der Nord-Süd-Achse; Eckernpfuhl und Bürgerwiese; Rodelberg und die Spielplätze, Eine Fläche von gesamt rd. 29 000 m2. Neben der baulichen Sanierung (Wegenetz mit Treppenanlagen) soll die vorhandene Vegetation durch Rückschnitt, Rodung und Ergänzung von Grün aufgewertet werden, um die ursprüngliche Bepflanzung und die historischen Sichtachsen wiederherzustellen. Weiterhin sollen Ausstattungselemente (Bänke, Abfallbehälter, etc.) erneuert und ein ehemaliger Spielplatz südlich des Stadions wiederhergestellt werden.
Wesentliche Aufgabe wird auch die Erarbeitung eines Entwässerungskonzepts für den Park sein. Ziel ist, die Wasserstände und die Gewässergüte der Dillges Teiche und des Eckernpfuhls langfristig zu verbessern und zu stabilisieren.
Bei der Planung und Realisierung wird ein hoher Anspruch an die bauliche und gestalterische Qualität gestellt unter Berücksichtigung der Aspekte der Wirtschaftlichkeit, Zugänglichkeit für Pflegefahrzeuge und Rechtssicherheit im Betrieb.
Ende Oktober 2021 wird ein Parkpflegewerk vorliegen, das Grundlage der denkmalgerechten Sanierung und grünpflegerischen Unterhaltung des Volksparkes wird.
Es steht ein Gesamtbudget von brutto rd. 3.2 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Für die Bauleistungen in Garten- und Landschaftsbau (KG 500) stehen brutto rd. 2.5 Mio. EUR zur Verfügung.
Geplanter zeitl. Ablauf:
— Planungsbeginn 9/2021;
— Genehmigungsplanung bis 2/2022;
— Ausführungsplanung/Vergabe 6/2022;
— Baubeginn 7/2022;
— Abschluss der Baumaßnahmen 10/2023.
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Sie kann sich je nach Projekterfordernis verändern; daraus sind keinerlei Ansprüche abzuleiten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1.) Alle formal korrekten, vollständigen und den Mindestanforderungen an die Eignung (gem. Bekanntmachung, Abschn. III) entsprechenden Teilnahmeanträge werden an Hand der Eignungskriterien (s. Vergabeunterlagen / VPM_Eignungskriterien) bewertet. Die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind in Abschn. III, Punkt 2 dieser Bekanntmachung abgebildet.
2.) Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-5 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung.
3.) Die max. Punktzahl beträgt 500 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit max. 50 Punkte, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit max. 450 Punkte.
4.) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV).
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
1.) Die Vergabe erfolgt stufenweise gem. ABau-Vertrag (in der jeweils gültigen Fassung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a.) Eigenerklärung des Projektverantwortlichen (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt gemäß den Regelungen seines Heimatstaates (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / VPM_Freianlagen_Teilnahmeantrag).
Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Landschaftsarchitekt verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt ist mit Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Stufe) nachzureichen.
b.) Bei Bewerbergemeinschaften muss mind. ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / VPM_ Teilnahmeantrag).
a.) Bei Zuschlagserteilung ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) im Leistungsbild Freianlagenplanung im Sinne HOAI 2021 §40 (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / VPM_ Teilnahmeantrag);
b.) Verweist der Bewerber zur Begründung seiner Eignung auf einen Nachunternehmer, so darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat;
c.) Erklärung des Bewerbers zur Größe realisierter Referenzprojekte (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / VPM_ Referenzdarstellung).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / Referenzdarstellung). Es sind max. 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (Leistungszeitraum ab 1/2011) vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix 1. Stufe / Eignungskriterien bewertet werden (s. Auftragsunterlagen / Sonstiges / VPM_ Eignungskriterien).
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer -sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Referenzdarstellung” abgefragten Angaben zu machen. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen die in o. g. Formblättern abgefragten Angaben vollständig vorliegen. Bei Nicht vorlage wird die Referenz/en nicht gewertet.
2.) Präsentation von max. 3 Referenzprojekten, die mit der in Abschnitt II.2.4) beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind und deren Bearbeitung (bearbeitete Leistungsphasen) im Leistungszeitraum ab 1/2011 bis 5/2021 liegt.
Die Referenzprojekte sind auf dem den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblatt „VPM_ Referenzdarstellung“ in ihren Merkmalen zu erläutern und ergänzend auf jeweils max. 2 DIN-A4-Blättern (einseitig bedruckt) ausführlich in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen (z. B. Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Details) aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation sollen die Qualität und die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
3.) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (s. Teilnahmeantrag). Anzugeben sind die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Freianlagenplanung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.
4.) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236) und IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
5.) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236).
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen:
Zu 2.: Für die darzustellenden Referenzprojekte (max. 3), welche die o. g. genannten Bedingungen erfüllen und mit der in Abschnitt II.2.4) beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind, gelten die folgenden Mindestanforderungen (VgV 2016, §§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und 46 Abs. 3 Nr. 1):
a.) Projektbearbeitung / bearbeitete Leistungsphasen aller Projekte im Leistungszeitraum ab 1/2011.
In das Formblatt der VPM_ Referenzdarstellung sind zwingend nur die Leistungsphasen einzutragen, die ab 1/2011 erbracht wurden und nicht nach 05/2021 noch erbracht werden.
b.) mind. 1 Referenzprojekt mit einer Gesamtfläche von 5 000 m2,
c.) mind. 1 Referenzprojekt muss als Gartendenkmal (gem. Denkmalschutzgesetz) eingetragen sein,
d.) Bei mind. 1 Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 i.S. §34 HOAI 2021 durchgängig erbracht worden sein (im Leistungszeitraum ab 1/2011 bis 05/2021; einschl. Fertigstellung Lph 8, Übergabe an den Nutzer/Bauherrn (spätestens bis Mai 2021).
Alle Mindestanforderungen müssen in den max. 3 in der Referenzliste darzustellenden Referenzprojekten erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.
S. III.1.1) dieser Bekanntmachung.
a.) Die örtliche Präsenz (Berlin) ist während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gem. Erfordernis sicherzustellen;
b.) Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/abau.shtml;
c.) Berufshaftpflichtversicherung gem. Ziff. III.1.2);
d.) Vertrag inkl. Anlagen (s. Auftragsunterlagen / Vertragsbedingungen);
e.) HOAI 2021 bzw. Rift Bund 2019, Einschätzung des AG:
Honorarzone gem. §40: V Mindestsatz, mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvB) nach § 4 (3) brutto: 0 EUR; Umbau- und Modernisierungszuschlag gem. § 36(1): 0 %; Zuschlag gem. §12 auf Leistungsphase 8 (§ 34): 0 %.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die insbesondere in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen / Angaben werden im Rahmen der zu
Verwendenden Formblätter (s Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / Teilnahmeantrag, VPM_ Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (Formblätter 4.1 - 4.3 EU) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
2. Die interaktiven Formblätter sind im Internet (s. Ziffer 1.3)) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu signieren und bis zu der in Ziff. IV.2.2) genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
4. Teilnahmeanträge können eingereicht werden:
— Elektronisch in Textform,
— Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur,
— Elektronisch mkt qualifizierter elektronischer Signatur
Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Es müssen alle geforderten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig!
5. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
6. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
7. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
8. „Fragen“ sind an die in Ziff. I.3) genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
9. Hinweis zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben; die Punktzahl der Honorarangebote errechnet sich wie folgt: 5 (Punkte) x [(niedrigstes Angebot x 1,75) — Angebot des Bieters] dividiert durch [(niedrigstes Angebot x 1,75) — niedrigstes Angebot]; (Auftragsunterlagen / Sonstiges / VPM_Zuschlagskriterien).
10. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
11. geplanter Termin Verhandlungsgespräche: in der 33. KW
12. Bekanntmachungs-ID: 3076.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/