Neubau des Straßenbahn-Betriebshof Gröpelingen: Metallbauarbeiten Werkstatt und Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: R7102017-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Straßenbahn-Betriebshof Gröpelingen: Metallbauarbeiten Werkstatt und Polizei
Die BSAG errichtet am Standort Bremen Gröpelingen einen neuen Straßenbahnbetriebshof. Das geplante Vorhaben beinhaltet den Neubau einer Betriebswerkstatt mit angeschlossenen Funktionsräumen für Nebenwerkstätten und der Angliederung des Fahrdienstes (2-geschossig), den Bau einer Haltestelle und Umsteigeanlage mit Haltestellenüberdachung für Straßenbahnen und Busse der BSAG (6 Straßenbahnhaltepositionen und 8 Bushaltepositionen) sowie den Bau einer Abstellanlage für Straßenbahnen (Abstellung von 30 Straßenbahnen). Neben diesem Komplex soll ein Polizeikommissariat (4-geschossig) anschließen, ein Kiosk in die Umsteigeanlage integriert werden, im südwestlichen Bereich ein freistehendes Parkdeck mit 2 Ebenen entstehen sowie Verkehrsanlagen und Freianlagen errichtet werden.
Der derzeit auf dem ca. 2,6 ha großen Grundstück „Gröpelinger Heerstraße 300-304“ befindliche Betriebshof ist komplett zurückgebaut.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Metallbauarbeiten für den Neubau der Werkstatt und des Polizeigebäudes. Alle weiterführenden Neubauarbeiten werden separat ausgeschrieben und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Betriebswerkstatt Gröpelingen
Heerstraße 302
28239 Bremen
Metallbauarbeiten eines Werkstatt- und eines Verwaltungsgebäudes mit folgenden wesentlichen Leistungen:
— Metallkassettenfassade ca. 2 400 m2,
— Trapezblecheindeckung ca. 2 600 m2,
— Stahlfenster und -türen,
— Aluminiumfenster und -türen,
— Toranlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRYDX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Bremen
Land: Deutschland