Abschluss: Technische Erstellung IBB Wohnungsmarktbericht und -barometer (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-666
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss: Technische Erstellung IBB Wohnungsmarktbericht und -barometer (Los 2)
Leistungsgegenstand ist die technische Erstellung, der Druck sowie die Auslieferung des IBB Wohnungsmarktberichts 2021 ff und des IBB Wohnungsmarktbarometers 2021 ff.
Es ist eine Budgetgrenze i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr vorgegeben.
Den detaillierten Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen, Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung.
Den detaillierten Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen, Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung.
Bieter müssen im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vorgesehenen Pflichten zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR brutto zu bezahlen) gem. § 9 BerlAVG und zur Verhinderung von Benachteiligungen gem. § 14 BerlAVG nachkommen.
Bieter müssen ferner bei Angebotsabgabe erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zur Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit der Frauenförderverordnung nachzukommen.
Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) enthalten dazu Modalitäten und werden Vertragsbestandteil.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Unternehmen, die Leistungen für die IBB erbringen, sich verpflichten müssen, den vorstehend genannten Anforderungen nachzukommen.
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Verfahrenskorrespondenz und Angebote sowie Vertragskommunikation sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 8.2.2021 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Erstellung der Angebote erfolgt auf Kosten der Bieter.
(7) Die Angebote sind spätestens bis zum 15.2.2021, 10.00 Uhr, elektronisch in Textform (ohne Signatur) oder mit Signatur (fortgeschrittene oder qualifizierte) nur über das Bietertool (aufrufbar über das Deutsche Vergabeportal) einzureichen. Angebote per Post, Mail oder über die Rubrik Kommunikation auf dem Deutschen Vergabeportal sind nicht zulässig. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf, GAEB bei Bauleistungen) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
(8) Zur Abgabe eines elektronischen Angebots müssen Sie die Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von dem Deutschen Vergabeportal auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter „Abgabe“ gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
Die im Dokument „00 Wichtige Hinweise zur Ausschreibung“ aufgelisteten Unterlagen sind mit dem Angebot im Projektraum ausgefüllt hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRXDTWA.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Berlin
Land: Deutschland