Verwaltungsneubau am Neugrabener Bahnhof
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sprinkenhof.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.claussen-seggelke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltungsneubau am Neugrabener Bahnhof
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Neugrabener Bahnhof im Hamburger Süderelbraum wurde in den 1970er Jahren ein Einkaufs- und Dienstleistungszentrum neben einem zentralen Busbahnhof errichtet, das nun modernisiert und erweitert wird. Im Zuge der Neugestaltung der Fußgängerzone ist die Errichtung von Neubauten geplant, in die das Polizeikommissariat 47, das Team.Arbeit, das Kundenzentrum und das Jugendamt des Bezirksamts Harburg umziehen. Im Rahmen eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit EU-weitem Teilnahmewettbewerb soll nur für den Baustein des Kundenzentrums und des Jugendamtes des Bezirksamts Harburg ein Bebauungskonzept für ein modernes, nachhaltig vermietbares Verwaltungsgebäude auf einem noch unbebauten Grundstück in zentraler Lage und direkter Nachbarschaft zum Bahnhof Neugraben entwickelt werden.
Das Verfahren wird durch die Sprinkenhof GmbH ausgelobt, die im Rahmen des so genannten Mieter-Vermieter Modells dieses Neubauvorhaben realisieren wird. Als zentrale Ansprechpartnerin zur Akquirierung und Anmietung von Büroflächen steht sie der Freien- und Hansestadt Hamburg bei der Planung, Steuerung und Realisierung von Projekten mit städtischen Gewerbeimmobilien zur Seite. Bei Neubau- und Sanierungsvorhaben fungiert die Sprinkenhof GmbH sowohl als Investorin als auch als Bauträgerin und errichtet im Rahmen ihrer Neubautätigkeit Bauten, die für den Standort Hamburg von hoher Bedeutung sind.
Auf einer heute wenig gestalteten Grünfläche mit rund 1 000 m2 (Flurstücke 9727, 9728) in direkter Nachbarschaft zu der aufgeständerten Fußgängerbrücke soll ein bis zu sechsgeschossiger Neubau mit einem Staffelgeschoss und rund 3 300 m2 Geschossfläche entstehen. Die Nutzerin hat im Vorfeld des Verfahrens eine ausführliche Nutzerbedarfsanalyse anfertigen lassen, aus denen sich die grundlegenden Anforderungen zur Geschossfläche sowie den einzelnen Nutzungen ergeben. Folgende Nutzungen werden künftig im Verwaltungsneubau zusammengefasst:
— Einheiten des Jugendamts,
— Fachdienst „Allgemeiner Sozialer Dienst Süderelbe„ (ASD),
— Fachdienst „Kinder- und Jugendarbeit“ (KIJU) mit der „offenen Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung Süderelbe“ und dem „Netzwerkmanagement“,
— Die Kinderschutzkoordination,
— Die Angebotsberatung (als Teil des Bezirklichen Angebotsservice):
—— Kundenzentrum des Sozialen Dienstleistungszentrums (KUZ),
—— Sitzungssaal für den Regionalausschuss.
Zur Festlegung der grundlegenden städtebaulichen, räumlichen und funktionalen Anforderungen an den Verwaltungsneubau hat die Sprinkenhof 2017 städtebauliche Vorstudien anfertigen lassen und das Bezirksamt Harburg mit der Sprinkenhof 2019 eine Nutzerbedarfsanalyse zur Ermittlung eines Flächen- und Funktionsprogramm beauftragt. Die im Flächen- und Funktionsprogramm ermittelten Werte zu den Nutzflächen sowie Erkenntnisse zu Nutzungszusammenhängen sowie Nutzungsanforderungen bilden die grundlegenden Rahmenbedingungen dieses Wettbewerbes und sind unbedingt zu beachten.
Für die Realisierung des Neubaus steht ein Budget von 9 Mio. EUR brutto in den KG 300 /400 zur Verfügung, der Kostenrahmen ist zwingend einzuhalten. Nach Abschluss des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs ist eine stufenweise Beauftragung der LP 2-9 vorgesehen, die folgende Stufen umfasst:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-3 Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— Stufe 2: Leistungsphase 4-6 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin,
— Stufe 3: Leistungsphasen 7-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin,
— Stufe 4: Leistungsphase 9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin.
Die Beauftragung steht unter einem Gremienvorbehalt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, in dem Planungsbüros gesucht werden, die über vergleichbare Erfahrungen bei der Planung und Errichtung der unter II.2.4) beschriebenen Aufgabe verfügen. Dabei sind unbedingt Erfahrungen mit Neubauten für öffentliche Verwaltungsgebäude für öffentliche Auftraggeber erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen können nach Registrierung unter www.claussen-seggelke.de/bewerberbereich heruntergeladen werden und sind bis spätestens zum 21.5.2021 – siehe IV.2.2) – 12.00 Uhr per email an [removed] einzureichen. Bewerbungen sind ausschließlich per Email möglich. Es gilt ausschließlich das Eingangsdatum als Submissionsdatum. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet und es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Der Bewerbungsbogen/Teilnahmeantrag und der Vordruck für Referenzprojekte sind unter www.claussen-seggelke.de/bewerberbereich nach Registrierung herunterzuladen. Die Bewerber sind aufgefordert, neben den Angaben zu dem Büro im Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) Angaben zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit anhand von 3 aussagekräftigen Referenzprojekten (gem. Vordruck Referenzen) vorzulegen, die mit der in II.2.4) beschriebenen Leistung vergleichbar sind. Als Mindestanforderung muss mind 1. Projektreferenz die Durchführung eines Projektes mit der BIM-Methode auf Basis des disziplinübergreifenden Austausches von 3D-Modellen (Open BIM) in den Leistungsphasen 3 bis 5 belegen. Ziel der Auftraggeberin ist es dabei, das Projekt als Pilotprojekt des öffentlichen Bauens in BIM zu realisieren. Dabei geht es um
— Fachdisziplinübergreifender Austausch von 3D-Modellen im herstellerneutralen IFC-Format (Open BIM) über eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment = CDE),
— Koordination der Fachdisziplinen zur disziplinübergreifenden Qualitätssicherung/BIM.
Wird diese Anforderung nicht erbracht, wird die Bewerbung nicht zur Bewertung zugelassen.
Bewerbungsbogen und Layoutvorgabe für Referenzprojekte sind vorgegeben, herunterzuladen und zu ergänzen. Die Bewerbungen müssen folgende Nachweise und Erklärungen enthalten:
— Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt,
— Nachweis der Erfahrungen durch Vorlage vergleichbarer Referenzprojekte vorzugsweise realisierte Projekte,
— Bestätigung der formalen Anforderungen zum Mindestlohn, Ausschlusskriterien gem. GWB etc. gem. Formblatt.
Die Erfahrungen sind anhand von realisierten Projekten (bevorzugt bewertet) oder Wettbewerbserfolgen aus den letzten 10 Jahren nachzuweisen (Stichtag 1.1.2011). Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss ein realisierter Neubau für ein öffentliches Verwaltungsgebäude sein. Die Vorstellung der Referenzprojekte soll auf den vorgegebenen Formblättern -gem. Layoutvorgabe, einseitig DIN A4 erfolgen. Je Projekt ist nur ein Blatt zulässig.
Zum Auswahlverfahren werden nur jene Bewerber zugelassen, die sämtliche formalen Vorgaben erfüllen und die Bewerbungsunterlagen vollständig fristgerecht eingereicht haben.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand folgender Kriterien:
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Verwaltungsneubauten mit öffentlichen Funktionen und Sitzungssälen für > 30 Personen (0-7 Pkt.),
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Kundenzentren oder Dienstleistungszentren für öffentliche Auftraggeber (0-5 Pkt.),
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von effizienten und nachhaltigen Verwaltungsgebäuden (0-3 Pkt.).
Zur Bewertung werden 3 Referenzprojekte gesichtet und findet eine kumulierte Bewertung statt. Maximal sind 15 Punkte erreichbar. Realisierte Projekte werden bevorzugt bewertet.
Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber entscheidet das Los. Mehrfachteilnahmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Wer am Tage der Auslobung bei einem Bewerber angestellt ist, kann nicht am Verfahren teilnehmen.
Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz sowie Partnerstädte der FHH)
Abschnitt IV: Verfahren
Von den Teilnehmern werden Lösungsvorschläge zur architektonischen Gestaltung des Neubaus, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms und des Organisationskonzepts des Verwaltungsneubaus sowie für die Grundrissorganisation erwartet. Generell werden Lösungsvorschläge erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen.
Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
— Erfüllung der formalen Leistungen,
— städtebauliche Qualität,
— architektonische Qualität,
— funktionale Qualität der Grundrisse,
— Umsetzung des Raumprogramms,
— Technische Realisierbarkeit,
— Wirtschaftlichkeit, Investitions- und Betriebskosten,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin schüttet in Abstimmung mit der AKHH eine Verfahrenssumme von etwa [Betrag gelöscht] EUR netto aus.
Hieraus werden folgende Preise vergeben:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
Gemäß § 7 (2) RPW kann das Preisgericht auf einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung festlegen.
Die Ausloberin schüttet eine Verfahrenssumme von etwa [Betrag gelöscht] EUR netto aus.
Jeder der Teilnehmer/-innen erhält voraussichtlich ein Bearbeitungshonorar von [Betrag gelöscht] EUR netto, sofern er eine den Anforderungen der Auslobung entsprechende, prüffähige Arbeit einreicht.
Gemäß § 7 (2) RPW kann das Preisgericht auf einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung festlegen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach der RPW 2015 FHH durchgeführt und vom Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer registriert.
Das Preisgericht wird sich voraussichtlich aus 6 Fach- und 5 Sachpreisrichtern zusammensetzen.
Folgender Zeitplan für das Verfahren ist vorgesehen und wird im Bedarfsfall angepasst:
Bekanntmachung: April 2021
Bewerbungsfrist: Mai 2021 – siehe IV.2.2
Auswahlentscheidung: Juni 2021
Auslobung: Juni 2021
Rückfragenkolluium: Juni 2021
Abgabetermin: Juli 2021
Preisgericht: August 2021
Die Wettbewerbsleistungen umfassen u.a.:
Städtebaulich-räumliche Einordnung 1:1.000, Lageplan 1:500, Grundrisse 1:200, Schnitte 1:200,Ansichten 1:200, 2 Perspektiven, Volumenmodell 1:500, Flächenbilanz (BGF, NF, BRI, Fassadenflächen),Kostenkennwerte, Erläuterungsbericht sowie Aussagen zur Gebäudeorganisation und Differenzierung der Nutzungsbereiche (Piktogramme).
Das Preisgericht formuliert eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens werden Verhandlungen mit den Preisträgern des Wettbewerbs aufgenommen. Der AG wird zunächst mit dem 1. Preisträger verhandeln. Der AG behält sich gem. § 17 (11) VGV vor, den Zuschlag auf Erstangebote zu vergeben. Der Folgeauftrag soll gem. § 8 (2) RPW 2013 an einen der Preisträger vergeben werden sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegen steht. Nach Abschluss des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs ist eine stufenweise Beauftragung der LP 2-9 vorgesehen, die folgende Stufen umfasst:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-3 Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— Stufe 2: Leistungsphase 4-6 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin,
— Stufe 3: Leistungsphasen 7-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin,
— Stufe 4: Leistungsphase 9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin.
Im Falle einer Weiterbeauftragung werden die gezahlten Preisgelder und Bearbeitungshonorare abzgl. der Anteile für besonderere Leistungen auf den Folgeauftrag angerechnet. Die Auftragsvergabe steht unter einem Gremienvorbehalt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]