Bauüberwachungsleistungen für Bf. Lollar, Barrierefreier Ausbau, 1. BA – Neubau PU mit Treppen, Strecke 3900, i Str.kilom.125,9; Los 1 (BÜ Fahrbahn, KIB), Los 2 (BÜ Elektrotechnik), Los 3 (BÜ LST) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31965
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für Bf. Lollar, Barrierefreier Ausbau, 1. BA – Neubau PU mit Treppen, Strecke 3900, i Str.kilom.125,9; Los 1 (BÜ Fahrbahn, KIB), Los 2 (BÜ Elektrotechnik), Los 3 (BÜ LST)
Bauüberwachungsleistungen für Bf. Lollar, Barrierefreier Ausbau, 1. BA – Neubau PU mit Treppen, Strecke 3900, i Str.kilom.125,9; Los 1 (BÜ Fahrbahn, KIB).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bf. Lollar
Bauüberwachungsleistungen für Bf. Lollar, Barrierefreier Ausbau, 1. BA – Neubau PU mit Treppen, Strecke 3900, i Str.kilom.125,9; Los 1 (BÜ Fahrbahn, KIB).
Überwachung der des Hilfsbrücken-Monitorings während der Betriebsruhe vom 21.12.2018 bis zum 2.1.2019.
Die Leistung wurde im Rahmen des Neubaus der PU erforderlich und war nicht Teil des vertraglichen Leistungsumfanges. Die Leistung wurde am AN angeordnet.