Planung Stg.-Feuerbach, Umbau und Sanierung Empfangsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Stg.-Feuerbach, Umbau und Sanierung Empfangsgebäude
Stuttgart-Feuerbach, Sanierung und Umbau des Empfangsgebäudes, energetische Sanierung
— Objektplanung Leistungsphasen 3 + 4, optional 5-8,
— Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-4, optional 5 + 6.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung Gebäude Los 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Systembedingt nachfolgend die Korrektur für den Abschnitt I: Auftraggeber
I.1): Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart-Feuerbach, Sanierung und Umbau des Empfangsgebäudes, energetische Sanierung
— Stuttgart-Feuerbach, Sanierung und Umbau des Empfangsgebäudes, energetische Sanierung,
— Objektplanung Leistungsphasen 3 + 4, optional 5-8,
— Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-4, optional 5 + 6.
LÄA 3: Thermische Bauphysik: Dokumentation der Qualität der Gebäudehülle incl. Messwerte als Vorerhebung für Sanierungskonzept und Entfeuchtung der feuchten Kellerräume.
Berechnung Energiebedarf und Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen zur Abschätzung der Energieeinsparungen an der Gebäudehülle und den technischen Anlagen
Schallschutz: Ermittlung der erforderlichen Schalldämmung gegen Außenlärm, Ermittlung Schalldruckpegel aus haustechnischen Anlagen.
Im Rahmen der energetischen Sanierung sind die o. g. Maßnahmen für die weitere Planung erforderlich um sowohl Schall als auch Energetische Maßnahmen mit der GEG in Abstimmung zu bringen und den End- und Primärenergiebedarf zu ermitteln.
Aufgrund der hohen Feuchtigkeit im Kellergeschoß müssen Messungen und ein Sanierungskonzept erstellt werden.
Die Lüftungsgeräte sollen im Speicher aufgestellt werden, hierfür muss eine Schalldämmung aufgebracht werden. Die Untersuchungen und Berechnungen sind für die Planung der Schalldämmung erforderlich.