Einbau u. Lieferung von Beleuchtungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_KORB_14
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einbau u. Lieferung von Beleuchtungsanlagen
Am Standort Hamburg-Bergedorf in der Straße Holzhude 1 soll ein 3-geschossiger Neubau, das KörberHaus, entstehen (BGF ca. 6 900,00 m2). Das neue Haus soll ein breites Spektrum an Kultur-, Begegnungs-, Freizeit- und Bildungsangeboten verschiedener professioneller und auch ehrenamtlicher Institutionen unter einem Dach bündeln. Das Baugrundstück ist an 3 Seiten von Wasser umgeben und wird an diesen von einer Stahl-Spundwand eingefasst.
Ausgeschrieben wird hier die Lieferung und der Einbau von Beleuchtungsanlagen.
Hamburg-Bergedorf
Das Leistungsverzeichnis der „Beleuchtungsanlagen“ umfasst die Installation der folgenden Bereiche:
Theater (Grundausstattung) ca. 1 500 m2,
— Eingang / Windfang EG ca. 74 m2,
— Flur / Atrium Bereich EG ca. 304 m2,
— Flurbereiche EG ca. 121 m2,
— Flur / Atrium Bereich 1.OG ca. 260 m2,
— Flurbereiche 1.OG ca. 265 m2,
— Flur / Atrium Bereich 2.OG ca. 200 m2,
— Flurbereiche 2.OG ca. 300 m2.
Die KörberHaus-Stiftung hat aufgrund der Tradition ihres Stifters Dr. Kurt Körber bei der Planung und insbesondere bei der Detailausführung im Innenbereich eine ihm gesetzte Verpflichtung, eine hohe Anforderung bei der Auswahl der Möblierung und der Beleuchtung in Bezug auf ein modernes Design und eine hohe Qualität bei der Ausführung mit einzubinden. Es wurde daher von der Körber-Stiftung das Lichtplanungsbüro „teamlicht“ mit der Umsetzung beauftragt, ein den Anforderungen der KörberHaus-Stiftung entsprechendes Beleuchtungskonzept zu erarbeiten.
Als Beispiele sollen hier das Theater mit seinen schlichten wandbündigen wartungsarmen Leuchten mit geringer Einbautiefe genannt werden, die aufgrund ihrer Längenkonfiguration die Innenraumgestaltung des Saals maßgeblich gestalten. Für das Foyer soll u. a. eine Vielzahl von Pendelleuchten installiert werden, die sich in Ihrem Aufbau / Ihrer Anordnung zu einem Kunstwerk entwickelt und von jedem Punkt des Atriums einen neuen Blick auf diese Leuchten bietet.
Als Schwerpunkt der Leuchtenauswahl wurde bestimmt, dass übergreifend ein prägendes Bild „aus einem Guss“ des KörberHauses geschaffen werden soll, um mit weitestgehend gleicher Lichttechnik die Anforderungen an das öffentliche Gebäude mit seinen zahlreichen Empfängen, Symposien, Theaterveranstaltungen gerecht zu werden.
Die vom Lichtplanungsbüro teamlicht (Hamburg) vorgestellte Beleuchtungsauswahl stellt für die Körber-Stiftung die gewünschte Anforderung an ein modernes, zeitloses Design, mit hoher Qualität, einer langen Lebensdauer und den ggf. leicht revisionierbaren Leuchten dar. Marktrecherchen haben ergeben, dass nur diese Leuchtenauswahl die raumbildenden Anforderungen in Verbindung mit den Anforderungen an das Design erfüllt.
Die Auftraggeberin weist daher darauf hin, dass aufgrund von designspezifischen Anforderungen eine produktspezifische Ausschreibung erfolgt, siehe auch das in den „Anlagen“ beigefügte „Hinweisblatt „produktspezifische Ausschreibung“ zum LV“ (Anlage 01).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten Nachweise / Angaben / Unterlagen vorzulegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung. Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse),
4. Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Bitte beachten Sie, dass die Mindestdeckungen der nachzuweisenden Betriebshaftpflichtversicherung 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden insgesamt 2-fach maximiert pro Jahr betragen müssen.
3 Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Für die Bauleistungsversicherung, Bauwasser, Baustrom, sanitäre Anlagen, Anlegen und Unterhalten der Baustraße, Baustellen- u. Sicherheitsbeleuchtung werden insgesamt 2,1 % von der Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Siehe hierzu auch die „Besonderen Vertragsbedingungen, Formular 6-070 SpriG“, Ziffer 10.5 in den Vergabeunterlagen. Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung wird gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 VOB / B auf 60 Kalendertage verlängert, da sich dieses Gewerk als sehr umfangreiches Gewerk darstellt. Daher erfordert die Prüfung der Unterlagen und Rechnungen einen hohen fachtechnischen Sachverstand und nimmt zwangsläufig einen hohen Zeitaufwand in Anspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Burchardstraße 8
20095 Hamburg
Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 14.5.2021 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zuschließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nachdem HmbTG sein.(Siehe hierzu auch die VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der Vergabeunterlagen, Ziffer 10.12).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.