Kunststofffenster mit Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: TK 19112020-0900
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kunststofffenster mit Sonnenschutz
Der Standort Grundschule am Pegasuseck Berlin befindet sich im Kosmosviertel in der Bezirksregion Altglienicke, Berlin.
Der Schulstandort besteht aus Hauptgebäude, Hortgebäude und Sporthalle sowie den dazugehörigen Außenanlagen und soll im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ qualifiziert werden.
Neben Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude (Plattenbau) erhält das Schulgebäude eine Erweiterung mit Aula / Mensanutzung als Holzbau.
Die Fassade des Bestandsgebäudes wird energetisch saniert und im Zuge dessen werden Bestandskunststofffenster aufgearbeitet. Einzelne Kunsstofffenster werden ersetzt. Außen- und Innenfensterbänke werden erneuert. Alle Fenster erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz.
Grundschule am Pegasuseck
Pegasuseck 5
12524 Berlin-Altglienicke
Titel 01 — Bestand Sanierungsmaßnahmen
— Demontage und Entsorgung Außenfensterbänke,
— Bestandskunststofffenster, gang- und schließbar, aufarbeiten,
— Innen- und Außenfensterbänke erneuern,
— Außenliegenden Sonnenschutz.
Titel 02 — Bestand Qualifizierungsmaßnahmen
— Erneuerung Kunststofffenster.
Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II), Programm Sozialer Zusammenhalt – Baufonds, Fördergebiet: Q 09 — Bezirk Treptow-Köpenick, Programmjahr 2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]