Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38793
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
91785 Pleinfeld
Rückbau:
— Erdbau: 1 600 m3,
— Beton: 200 m3,
— Bahnsteigkante: 1 250 m,
— Belag: 3 000 m2.
Neubau:
— Erdbau: 1 900 m3,
— Bahnsteigkante: 850 m,
— Belag: 4 000 m2,
— Beton: 300 m3,
— Bohrpfähle: 1 500 m,
— Bewehrung: 300 t,
— Bahnsteigdach: 875 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
91785 Pleinfeld
Rückbau:
— Erdbau: 1 600 m3,
— Beton: 200 m3,
— Bahnsteigkante: 1 250 m,
— Belag: 3 000 m2.
Neubau:
— Erdbau: 1 900 m3,
— Bahnsteigkante: 850 m,
— Belag: 4 000 m2,
— Beton: 300 m3,
— Bohrpfähle: 1 500 m,
— Bewehrung: 300 t,
— Bahnsteigdach: 875 m2.
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Lfd. Nr. 16 – Zusätzliche Leistungen: Betonersatz, Schachtdeckel, Verankerung Dachstützen, Verschlusskappen
Leistungen zur Erfüllung des Bausolls, die im HV-LV nicht berücksichtig wurden:
1. Betonsanierung: Die Schnittflächen und Aufbrüche der bestehenden PU- zur Herstellung der neuen Treppen und Aufzugszugänge mussten fachgerecht instandgesetzt werden. Die Herstellung der Zugänge war Bestandteil des HV-LV, die Sanierung der Aufbruchkanten ist nicht im HV-LV enthalten,
2. Auspflastern von Schachtdeckeln: Bestellt und geplant wurden auspflasterbare Schachtabdeckungen. Das Auspflastern der Schachtdeckel auf Mörtelbett ist jedoch nicht im HV-LV enthalten. Die Zulage zum Auspflastern der Schachtdeckel ist Bestandteil des Nachtrags,
3. Montage der Stehbolzengestelle: Gem. HV-LV wurde das Herstellen und Liefern der Stehbolzengestellt ausgeschrieben, nicht jedoch der Einbau in das jeweilige Dachstützenfundament,
4. Verschlusskappen für Schachtdeckel.
Der AN Bau ist bereits mit der Bauleistung gem. HV-LV am Bahnhof Pleinfeld beauftragt. Die beschriebenen Leistungen entsprechen demnach Mehraufwendungen, die zur Herstellung des geforderten Bausolls erforderlich sind und die nur mit erhöhtem Koordinations und Abstimmungsaufwand durch Dritte erbracht werden könnten. Die Wahl eines Dritten wäre aus technischer Sicht demnach nicht möglich. Des Weiteren hat der AN bereits die Baustelle eingerichtet und der Einsatz war somit als wirtschaftlich anzusehen.